Gewährleistung bei Verschleißteilen, die schon vor dem Kauf defekt waren?

  • Die frage ist, wie lange der Wagen schon beim Händler gestanden hat, bis du ihn gekauft hast??

    Jage nicht, was du nicht töten kannst!

  • Maximal 2-3 Wochen würde ich sagen. Der Vorbesitzer hatte versucht ihn privat loszubekommen und da bin ich ihn gefahren und hab nicht schlecht geschaut, als er dann beim Händler stand ;)



    Sprech ihn einfach mal dezent auf die Spritkosten an :D


    Wird ihm egal sein, wenn er von mir will dass ich die zahle. Bezüglich Ort der Nacherfüllung hab ich wie gesagt solche und solche Urteile gefunden.

  • Meiner hatte auch die selben Symptome, der stand allerdings ein paar Wochen, wenn nicht Monate. Hat ca ein halbes Jahr gedauert bis es "frei gebremst" war. Habe aber seitdem keine Probleme mehr


    Ein bekannter hat seinen den Winter über stehen gelassen - selbe Erscheinungen.


    Frag deswegen am besten mal nach wie lange er effektiv gestanden hat ;)

    Jage nicht, was du nicht töten kannst!

  • Das sehe ich nicht so. Wenn der VK das Auto bei sich reparieren will muss er auch dafür sorgen, dass der Wagen zu ihm kommt.
    Zumindest muss er sich an den Überführungskosten beteiligen wenn nicht sogar alles zahlen. Die Verhältnismäßigkeit muss stimmen
    Abs. 2
    http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html


  • habe am Mittwoch meinen neuen gebrauchten E90 vom Vertragshändler abgeholt. Gegen Ende der fast 3h langen Heimfahrt (leider nicht schon bei der Probefahrt :( ) ist mir aufgefallen, dass beim leichten Bremsen bei Geschwindigkeiten um 100 km/h das Lenkrad vibriert. Nach etwas googlen vermute ich, dass die Bremsscheiben verzogen sind.


    Ich würde Deine Vermutung als erstes mal von jemanden mit Sachkompetenz bestätigen lassen, ansonsten ist alles andere eine Art Kaffesatzleserei.



    Eigentlich sind die Verschleißteile wie Bremsen ja von der Gewährleistung ausgenommen. Aber was ist, wenn der Mangel schon bei Übergabe vorhanden sein musste?


    Sind sie nun ausgenommen oder nicht? Ein bisschen ausgenommen gibt es meines Wissens nicht.



    Leider postet Du nicht, welche Laufleistung und welches Alter Dein Wagen hat bzw. ob und wann die Bremsscheiben gewechselt worden sind.
    Sofern nichts besonders im Kaufvertrag steht, muss der Wagen einem vergleichbaren Wagen entsprechen (siehe 434 BGB)




    Ich befürchte bei verzogenen Bremsen wird er nicht bezahlen wollen.
    Und kann der Händler darauf bestehen, dass ich das Fahrzeug auf meine Kosten zu ihm bringe? Sind immerhin 250 km.


    Ich hoffe erst einmal für Dich, dass Du Dir unnötig sorgen machst. Vielleicht siehst Du Probleme, die glücklicherweise gar nicht auftreten.
    Wenn Du einen Sachmangel hast, dann hat der Verkäufer eventuell anfallende Transportkosten zu tragen. Sinnvoller wäre es vermutlich in Absprache mit dem Händler den Wagen vor Ort zu bezahlen und der Händler begleicht dann die Rechnung.


    Dies alles stellt nur meine persönliche Meinung dar, es ist auf keinen Fall eine Rechtsberatung.

  • Meiner hatte auch die selben Symptome, der stand allerdings ein paar Wochen, wenn nicht Monate. Hat ca ein halbes Jahr gedauert bis es "frei gebremst" war. Habe aber seitdem keine Probleme mehr


    Ein bekannter hat seinen den Winter über stehen gelassen - selbe Erscheinungen.


    Frag deswegen am besten mal nach wie lange er effektiv gestanden hat ;)


    Ja ich bin mir da sehr sicher. Bin den Wagen vor einem Monat bei Privat gefahren, ein paar Tage später kam er zum Händler und wurde dann dort zum Aufbereiter und Lackierer usw. gebracht. Also länger als 3 Wochen kann er nicht gestanden haben bzw. zwischendurch wurde er wg. dem Aufbereiten und dem Check der Werkstatt dort sicher etwas bewegt. Die Bremsen sind auch noch recht neu, glaube vielleicht 5tkm gelaufen.


    Freibremsen hab ich schon versucht. 3-4 Mal stark von 200 km/h auf 100 km/h runtergebremst und dabei wegen des Schlingerns (das waren sicher insgesamt 20°, die der Wagen da nach links und rechts getanzt ist) ordentlich geschwitzt. Hatte nicht das Gefühl, dass es besser wurde und hab daher den Termin in der Werkstatt ausgemacht.



    Das sehe ich nicht so. Wenn der VK das Auto bei sich reparieren will muss er auch dafür sorgen, dass der Wagen zu ihm kommt.
    Zumindest muss er sich an den Überführungskosten beteiligen wenn nicht sogar alles zahlen. Die Verhältnismäßigkeit muss stimmen
    Abs. 2
    http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html


    Danke für den Link!!



    Ich würde Deine Vermutung als erstes mal von jemanden mit Sachkompetenz bestätigen lassen, ansonsten ist alles andere eine Art Kaffesatzleserei.


    Am Freitag dann ;)


    Sind sie nun ausgenommen oder nicht? Ein bisschen ausgenommen gibt es meines Wissens nicht.


    Bin leider kein Jurist und weiß es nicht, deswegen suche ich mir ja bei euch Hilfe.



    Leider postet Du nicht, welche Laufleistung und welches Alter Dein Wagen hat bzw. ob und wann die Bremsscheiben gewechselt worden sind.


    EZ 3/2005, 75 tkm. Bremsen wurden bei 62 tkm laut Serviceheft vorne und hinten gemacht. Was da jedoch genau gemacht wurde steht nicht.



    Ich hoffe erst einmal für Dich, dass Du Dir unnötig sorgen machst. Vielleicht siehst Du Probleme, die glücklicherweise gar nicht auftreten.
    Wenn Du einen Sachmangel hast, dann hat der Verkäufer eventuell anfallende Transportkosten zu tragen. Sinnvoller wäre es vermutlich in Absprache mit dem Händler den Wagen vor Ort zu bezahlen und der Händler begleicht dann die Rechnung.


    Darauf hoffe ich auch :) Habe nur gelernt, dass man solche Sachen möglichst gut vorbereitet angeht.

  • Nach 3-4 mal tut sich da noch nichts, bei mir hat das ja ein halbes Jahr gedauert..


    Trat dieses verzerren bei nasser Straße auf? Ich habe gestern einen Artikel über verzerren und schlechtes bremsverhalten in einer autozeitung gelesen, als ich beim Frisör war.

    Jage nicht, was du nicht töten kannst!

  • Nein, absolut trocken. Sind allerdings noch Winterreifen drauf. Hinten ganz neue, vorne leider von 2004. Bin noch dabei mir schöne für den Sommer zu suchen.


    Aber ich kann doch nun nicht 1/2 Jahr warten und hoffen, dass es weg geht..

  • dann versuch es irgendwie mit dem verkäufer abzuklären..

    Jage nicht, was du nicht töten kannst!