Händler verschweigt Nachlackierung

  • Hallo zusammen,


    lese schon bisschen länger mit und habe gleich mal ein riesen Problem mit meinem E90(dem Verkäufer eher)



    Und zwar habe mir vor einer Woche einen
    E90/318/Bj2006/50 tsd km.Preis 13.000,00 € in einem großen (kein Kieß)
    Autohaus gekauft. Habe den Verkäufer zich mal gefragt ob das Auto
    geprüft wurde auf Unfälle oder Unstimmigkeiten. Seine Antwort war
    selbstverständlich immer positiv.


    Jetzt habe ich vor zwei Tagen
    in einem BMW-Autohaus den Lack überprüfen lassen und es wurde
    festgestellt, dass sich auf der rechten Seite um den Tankdeckel herum
    eine doppelt so hohe Lackstärke befindet also sonst wo (160 mu normal an
    der Stelle 300-340 mu). Auch ist die Arbeit sehr unsauber ausgeführt
    worden (lackierte Staubkörner, Lacktränen, unsaubere Kante beim
    Lackübergang). Ausserdem stimmen die Spaltmaße nicht 100 % mit der
    linken Tür überein


    Habe den Verkäufer über diese Unstimmigkeit
    informiert, und er wiederum hat sich bei dem Kunden der das Fzg. in
    Zahlung gegeben hat informiert. Der Kunde behauptet nun, dass das
    Fahrzeug mal aufgrund von einem Lackschaden dort lackiert wurde und es
    100 % unfallfrei ist. Natürlich ohne Rechnung.


    Ist natürlich total beschissen beim Wiederverkauf des Fzg.


    Habe gelesen , dass der Verkäfer verpflichtet ist das Fahrzeug auf solche
    Mängel zu prüfen. Zudem soll er in der Haftung stehen bei solchen
    Schäden.


    Kann ich auf einer Wertminderung/Nachlass bestehen? Wenn ja, was für ein Betrag wäre realistisch?


    Bitte um Info, da ich noch nie mit so einem Mist zu tun hatte. Viell. kennt sich hier jemand mit sowas aus?



    Danke im Voraus

  • wenn es nur lackiert wurde wegen einen dicken kratzer, dann handelt es sich nicht um einen unfallwagen :)
    du kannst die sache bei einem TÜV prüfer kontrollieren lassen, vieleicht kann er dir mehr sagen


    grüße

  • Hallo,


    danke für deine Antwort. Ich war beim Tüf um den Gebrauchtwagencheck zu machen.Die können aber auch nur sagen, dass die Stelle lackiert wurde. Ob es ein Unfall war oder nur ein Kratzer können die nicht sagen.


    Mir ist auch aufgefallen, dass die Reifen Innen abgefahren sind. Der VK hat eine Achensvermessung vor Abgabe durchgeführt. Jedoch wurden auf der HA die Idealwerte nicht erreicht. Er meinte das wäre nicht weiter schlimm da dies sich sowieso mit der Zeit verschiebt???HÄ?Ist da was dran oder Mist? Kann es sein das durch einen Unfall die Ref-werte einfach nicht mehr einstellbar sind?

  • wenn der sturz auf der hinterachse mit dem serien fahrwerk nicht mehr einstellen lässt, dann hat die seite was abbekommen oder gummilager defekt. ich gehe davon aus das es nur auf einer seite ist oder nicht???


    der sturz verstellt sich eigentlich nicht von alleine :)


    hast du die vermessungsunterlager??? stelle das mal hier rein!



    grüße

  • wenn es nur lackiert wurde wegen einen dicken kratzer, dann handelt es sich nicht um einen unfallwagen :)
    du kannst die sache bei einem TÜV prüfer kontrollieren lassen, vieleicht kann er dir mehr sagen


    grüße



    direkt zum Gutachter, dann weißt du bescheid ;)

  • Habe die Werte angehängt. Vielleicht erkennst du daraus etwas?


    @Skn: Danke für den Tip. Habe bereits einen Gutachter kontaktiert. Nur würde so ein Gutachten ganz schön ins Geld gehen und wenn ich am Ende das Auto zurückgebe (nicht mein Ziel.) dann war es raus geworfenes Geld für mich. Aber wenn Sie der Vk komplett quer stellen sollte, werde ich das machen.


  • Alsoo,


    hallo erstmal,


    wir haben dieses Thema heute in der Akademie behandelt. Es ging um Mängelansprüche und Verjährung.
    Mängelansprüche verjähren stets binnen drei Jahren(Kfz), wobei die Verjährung mit dem Schluss des Jahres also 31.12.2012 beginnt . >> 31.12.2015.
    Bei deinem müsste es dann- Arglistig verschwiegene Mangel- z. B. Ein Händler verkauft ein Unfall-Auto als „unfallfrei“ sein.
    und deine Rechte:


    Rechte des Käufers


    Zunächst hat der Käufer Recht auf Nacherfüllung. Dies beinhaltet Nachbesserungen, gegebenenfalls Ersatzlieferungen. Nach zwei erfolglosen Nacherfüllungen kann der Käufer Minderung des Kaufpreises verlangen, bei erheblichen Mängeln sogar Schadensersatz fordern und/oder vom Kauf zurücktreten. Dabei erhält der Käufer sein volles Geld zurück, der Verkäufer seine Ware. Außerdem kann Ersatz für vergebliche Aufwendungen verlangt werden (z.B. Fahrtkosten müssen vom Verkäufer beglichen werden).


    Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen. Lediglich Bagatellfehler brauchen ungefragt nicht mitgeteilt zu werden.

  • @CoBa: Danke dir für die Infos. Ich will halt am liebsten das Auto behalten und einen Nachlass. Das Auto zurücknehmen wäre für den Händlr wahrscheinlich nicht das große Problem. Ich weiß halt wirklich überhaupt micht was so eine Nachlackierung ausmacht (beim Wiederverkauf).
    Ich will keine zu dreißte Summe nennen und gleichzeitig keine zu niedrige.


    Werde wahrscheinlich zu Dekra gehen müssen und das Auto von denen untersuchen lassen. Lt. Ihrer Hompage können die solche Sachen auch in Euros umrechnen.