Wildunfall (Hundeunfall)

  • Gestern auf dem Weg zur Nachtschicht, bei Regen, habe ich zwei kleine Leinenlose Hunde über den Haufen gefahren. :(
    Sind ca. 5m vor meinem Fahrzeug über die Bundesstrasse (angeblich hinter einer Katze her, laut Besitzerin), eine Vollbremsung hat da leider nicht ausgereicht...
    Einer lag dann am Strasserand, der andere ist davongerannt.


    Laut Polizei ist die Hundehalterin dafür verantwortlich und muss laut BGB § 823 für meinen Schaden aufkommen?
    Und gab es nicht einmal so etwas wie das Leinengesetz/die Leinenpflicht und eine Haftpflicht hat sie angeblich auch keine?


    Hier mal ein pic, der Terrier oder was auch immer ist mir vorne in die Fahrerseite eingeschlagen.
    [Blockierte Grafik: http://foto.arcor-online.net/palb/alben/23/5992523/3135613033326235.jpg]


    Mal davon abgesehen, das die Schürze zerkratzt und voller Schei**e ist, ist der NSW auch eingedrückt.
    Fahre nachher zu BMW um das genauer prüfen zu lassen.
    Habe ja sonst nichts nach der Nachtschicht zu tun... :rolleyes:

  • oO hart, naja, die Besitzerin muss dafür aufkommen, ich hoff mal das klärt sich alles problemlos.

    Gruß Hendric


    Bei Interesse am Umbau von Abgasanlagen => PN :thumbup:

  • Guten Morgen, hatte sowas auch schon mal, der Besitzer muss in dem Fall zu 100% für den Schaden aufkommen.

    E91 320d touring, EZ 02/2007, 214 PS, Gewindefahrwerk, BBS Challenge 19 Zoll, M-Paket, ....


    Gruss Andi


    :thumbsup:

  • Ob sie jetzt einen Haftpflicht hat oder nicht spielt keine Rolle da hier ja der Hund eine braucht ;) Weiß jetzt nicht wie es in Deutschland ist, bei uns ist meist ein Hund in der Privathaftpflichversicherung kostenlos dabei. Sowie es jedoch einen zweiten Hund "im Haushalt" gibt muß nachweislich eine zweite Hundehaftpflichtvers. vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall bezahlt die Versicherung nichts weil es ja nicht nachvollziehbar ist welcher der beiden Hunde versichert sei und welcher nicht ;)
    Sollte dir aber eigentlich egal sein, jeder ist für sich selbst verantwortlich.


    Die Verschuldensfrage ist ja hier ganz klar und somit auch wer für den Schaden geradestehen muß ;)

  • Okay, jetzt bin ich wieder ein Stückchen schlauer geworden, danke.
    Jetzt weiß ich auch was die gute Frau gemeint hat, als sie sagte: "Der Hund fällt in die Haftpflicht nicht mit rein."


    Wie wird das ablaufen?
    Ich lasse einen Kostenvoranschlag machen, zahle die Reparatur+Ersatzwagen und muss mir dann das Geld zurückholen?
    Oder muss die "Verursacherin" gleich zahlen?

  • Die Rechnung ist normalerweise direkt vom Schadensverursacher zu begleichen. Warum solltest du in Vorkasse gehen bzw. wer weiß wie lange du dem Geld dann nachlaufen kannst. Würde mich da auf nichts einlassen....

  • Mir ist das 2006 passiert, ein Kampfhund in die Beifahrertüre.


    So, Wagen hingestellt was machste da der Hund wieder weggerannt ist. Auto angeschaut, komplett die Türe kaputt, also ins Wohngebiet und noch so eine kleinen
    Russen erwischt der gerade mit der Vieh in den Hausflur wollte. Die Eltern kamen dann; keine Hundehaftpflicht. X( ...wäre zu teuer.


    Also Adresse notiert zu BMW 1300 EUR Schaden, kurz mit dem Anwalt gesprochen und Kostenvoranschlag denen in den Briefkasten mit meiner KTO Nummer. Haben
    mir das Geld ruck zuck überwiesen hatte ich Glück. Aber zu deinem Fall entweder Hundehaftpflicht oder eben dann über einen Anwalt. Aber Privathaftplicht zahlt das nicht...

  • So wie es aussieht muss ich wohl zum Anwalt.
    Habe keine Lust ewig auf das Geld warten zu müssen.
    Telefonisch war die Dame nicht erreichbar, bin dann persönlich vorbeigefahren und da wurde mir gesagt, "sie ist mit einer Freundin unterwegs".
    Das Auto von ihr stand vor der Haustür, muss natürlich nichts bedeuten.
    Aber Haftpflicht läuft eh nicht, hatte sie mir bereits gestern mitgeteilt (besitzt ja keine).


    Bei BMW wurde der Schaden an meinem E90 festgehalten, es wurden auch mehrere Fotos gemacht.
    Schaden beträgt ca. 1200,- Euro (geschätzt), genaueres sagt er mir wenn der Kostenvoranschlag fertig ist.
    Sprich,
    - neue Frontschürze + lackieren
    - ein neuer NSW
    - Arbeitszeit

  • Hey hallo!


    Bei meiner Versicherung ist es so, das die erstmal die Kosten übernehmen und dann das ganze über den Verursacher einfordern.
    Klappt super weil man mit nix mehr was zu tun hat und auch die Reperatur sofort bezahlt wird ohne in Vorleistung gehen zu müssen.

  • würde ihr eine Frist setzen. Entweder sie meldet sich binnen kurzer Zeit, oder wie gesagt wurde, ab zum Anwalt.