Alles anzeigenAlso die Felgen sehen auf den Bildern gut aus, da kann der Käufer sowieso gar nichts machen, vorausgesetzt die Bilder wurden zeitnah zum Verkauf erstellt.
Also es stimmt definitiv nicht das es bei einem Privatverkauf keine Ansprüche seitens des Käufers gibt. Der Verkäufer kann jedoch nur einen Anspruch geltend machen wenn die Räder nicht in diesem Zustand sind wie vorher beschrieben.
Dazu kann ich nichts sagen, da ich die Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer nicht kenne. Aber er hätte Dich vorher kontaktieren müssen um Dir einen Mangel mitzuteilen und Dir die Gelegenheit geben Dich zur Sache zu äußern.
Ob und falls es einen Mangel gibt müsste meiner Meinung nach der Käufer beweisen?
Die ganze Angelegenheit ist natürlich ärgerlich. Ich hoffe für Dich, dass Du nicht allzu viel Ärger damit hast.
Da muss er auch erstmal beweisen können dass der Schaden bei erhalt der Ware war und er den nicht selbst zugefügt hat, und dass kann er in der Regel nicht, und somit hat er Pech.
Der Verkäufer muss weder Ware zurück nehmen, noch eine Entschädigung zahlen bei Privatverkauf.