Spurverbreiterung -> TÜV ein muß?

  • Werde am 17.06. die H&R Federn 35/20 auf Seriendämpfer sowie meine Styling 162(Bridgestone Mischbereifung mit RFT) montieren lassen :D


    Zeitgleich dachte ich an Distanzscheiben(VA 20mm/HA 30mm).


    01.Wann ist die Abnahme beim TÜV ein MUß :?:


    02.Was haltet Ihr von der Stärke der Scheiben in Verbindung mit der Tieferlegung wenn ich nichts bördeln oder umlegenlassen möchte :?:


    THX @ all

  • Du musst auf alle Fälle zum TÜV um die Spurverbreiterung eintragen zu lassen! Würde eine Woche abwarten bis du hin gehst, damit sich die Federn bereits gesetzt haben!
    Die Spurverbreiterung hört sich gut an. Evtl. geht auch 2x 15mm. Wenn du deine Wahl nimmst, dann musst du auf alle Fälle nichts machen lassen!

    Viele Grüße
    proXi


    :thumbup: "Die Deutschen kaufen Autos die sie nicht brauchen, mit Geld, das sie nicht haben, um Leute zu beeindrucken, die sie nicht mögen." :thumbup:

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  • Ich hab gestern meinen abgeholt nach Einbau der Federn (auch H&R 35/20). Spurplatten Fahre ich VA 30mm und HA 40 (Also pro Achse, nicht pro Seite) bei den M194 17" mit 225/255. Ich hab mit der Werkstatt den Termin so gelegt, dass ein TÜV Sachverständiger im Haus ist und habe gebeten, die Platten/Feder Kombination einzutragen.


    Ich hab beides von H&R und beides mit ABE. Daher meinte der Typ vom TÜV, das man nichts eintragen lassen brauch. Hat mich auch gewundert, aber der muss es ja wissen. Radkästen sind nicht angelegt... da ist noch Platz...

  • Hast Recht,ist schon merkwürdig,daß man in dem Fall keine Eintragung machen muss.Denn die ABEs beziehen sich auf den Serienzustand.Eine Sache von den Zweien ist klar,keine Eintragung nötig,aber bei zwei Änderungen ist eine zu viel für den Serienzustand ?(

  • Hast Recht,ist schon merkwürdig,daß man in dem Fall keine Eintragung machen muss.Denn die ABEs beziehen sich auf den Serienzustand.Eine Sache von den Zweien ist klar,keine Eintragung nötig,aber bei zwei Änderungen ist eine zu viel für den Serienzustand ?(


    Genau das hab ich auch gedacht. Aber was soll ich machen, wenn der TÜV Mensch was anderes behauptet :huh:


    Evtl. doch mal beim TÜV direkt vorbeifahren und eine zweite Meinung holen. Oder wir kriegen es hier eindeutig geklärt...

  • Interessante Info, Beni ;)
    Also die Eibach haben leider keine ABE, somit muss er hin. Sowohl die Federn als auch die von dir gewählte Spurverbreiterung von H&R mit 30/40mm hat ABE, allerdings nur mit den Serienfelgen! Somit ist es schon richtig, dass er bei dir nichts eintragen musste!

    Spurverbreiterung

    Zitat

    Die Spurverbreiterungen mit ABE sind nur für Fahrzeuge mit ab Werk ausgelieferten Rad-/Reifenkombination zulässig. Bei Verwendung der nicht serienmäßig eingetragenen Rad-/Reifenkombination ist eine TÜV-Eintragung erforderlich.


    Federn

    Viele Grüße
    proXi


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  • sry hatte Eibach gelesen... ;(
    Wenn du dir die 30/40 Spurverbreiterung von H&R holst und die Serienfelgen behälst, musst du meiner Meinung nach nicht hin.

    Viele Grüße
    proXi


    :thumbup: "Die Deutschen kaufen Autos die sie nicht brauchen, mit Geld, das sie nicht haben, um Leute zu beeindrucken, die sie nicht mögen." :thumbup:

  • Also brauche ich bei Verwendung meiner Serienbereifung in Verbindung mit den H&R Federn sowie Spurplatten keine Abnahme durch den TÜV.


    Vermutlich nicht.


    Willst du die Federn selbst/"privat" einbauen lasesn oder von einer Fachwerkstatt? Sonst könntestest du ja den Termin auch so legen, dass der er Werkstatt einer vom TÜV vor Ort ist. Gib bitte auf jeden Fall nachher hier bescheid :)