Der Versicherer muß immer einen kausalen Zusammenhang mit den nicht genehmigten Veränderungen nachweisen um leistungsfrei zu werden. Bei einer Auspuffanlage ist dies wohl sehr schwer möglich
Natürlich soll das nicht heißen daß man sich um Tüveintragungen nicht kümmern soll - spätestens bei einer Polizeikontrolle oder bei der HU hat man ohnehin ein Problem, ich rede lediglich vom Versicherungschutz. Hier werden ja die wildesten Gerüchte verbreitet wie man es bereits hier im Fred wieder lesen kann
Bei alle Liebe Stefan, wir sind wohl beide keine Juristen - ich hingegen in 2 Jahren schon (looooooool). Ein "kausaler Zusammenhang" kommt bei Vorastz seitens des Versicherten wohl nicht in Frage/ zum Tragen!