Frage zu Leasingvertrag und ablöse

  • Du solltest dringend genau nachlesen ;) Das grundlegende Andienungsrecht sagt nicht aus, wer etwas darf.


    Es sollte aber problemlos herauszufinden sein, für welchen Vertragspartner das Recht gilt...


    Also in meinem Vertrag steht : Der Leasingnehmer (das bin glaube ich) kann von seinem Andienungsrech gebrauch machen und den Wagen für 9800€ kaufen. usw...


    Oder bin ich zu blöd zum lesen? :D


    Gruß schnem


  • Oder bin ich zu blöd zum lesen? :D


    Gruß schnem


    Ich hoffe nicht ;)

    BMW-Laufbahn, privat:
    316i E30 (1992), 318i touring E36 (1999), 320i E46 (2001), 120i (2006), 330i E91 (2010), 116i F21 (2013)

  • Für den Kurs würde ich ihn auch rauskaufen,du sparst ja auch 4 Monate Leasingrate und von daher ist das Angebot doch recht gut.
    Die Preisefür Fahrzeuge mit guter Austtattung ziehen wirkich derbe an,auf dem Papier ist die Krise halt vorbei.


  • Vorsicht! Falls der Wagen beruflich genutzt (damit meine ich nicht Fahrt zur Arbeit sondern steuerliche Absetzung der 6500 Euro Sonderzahlung) wird, würdest Du, wenn Du ihn kaufst evtl Steuervorteile von 2007 vernichten. Dies gilt es vorher zu eruiren, damit das vermeintliche Schnäppchen nicht im Nachhinein noch teurer wird wenn Du es übernimmst!


    MaxJ30