Eisbrocken vom Hausdach - Karosse und Panoramaglasdach defekt - EDIT 31.12.2010 - Fertig (noch nicht ganz)

  • " Wie hoch ist der Wertverlust einzuschätzen? Was kann ich machen um auch diese Kosten erstattet zu bekommen. Die Kasko zahlt ja wohl nur die Reparatur."


    ... eben deshalb würde ich das auch nur über die Gebäudehaftpflicht Versicherung des Hauseigentümers regulieren lassen. In Anbetracht der Schadenhöhe wird die Gebäudeversicherung sicherlich auch ein Gutachten sehen wollen und dieser bestimmt dann auch die Wertminderung und die Reparaturdauer. Denk`hierbei daran, dass DU den Gutachter auswählen kannst, anders sieht es aus wenn Deine Kasko den Schaden reguliuert, dann bestellt sie den Gutachter.
    Aber nochmals gesagt, Deine Kasko für die Schadenregulierung in Anspruch zu nehmen wäre unklug.

  • zumindest möchte ich die Mehrkosten wie die SB,wertverlust,Mietwagen, mögliche höherstufung ersetzt bekommen. das habe ich auch in einem brief an der hausverwaltung geschrieben. in den Medien reden die von schlechten Chancen das Geld zu bekommen. da wuerde nur die kasko greifen. so ein Schei...

    gruss Stephan


    21Jahre BMW - davon 12 Jahre E91


  • Frohe Weihnachten!


    Also habe was dazu erst vor kurzem in der B.-Zeiltung dazu gelesen,jeder Fahrzeughalter ist dazu verplichtet diese Gefahren auszuschliessen(Blick auf Gefahren von oben)!Soll heissen das Fahrzeug direkt unter Eiszapfen geparkt,null Regulierung der Wohngeb.Haftplicht.Aber du hattest ja selbstverständlich nach oben geschaut, und keine Gefahren entdeckt -der Eisbrocken hat sich aus dem nicht einsehbaren Bereich gelöst!Also diesen Umstand musst du bei schriftwechsel expizit erwähnen!Nur ein Tipp von mir


    Gruß knalli

  • Bei Autoschäden springt die Kasko-Versicherung ein


    Normalerweise springt bei Schäden am Auto nach Angaben des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Kasko-Versicherung ein. Glasschäden sind auch von der Teilkasko des Autobesitzers gedeckt. Ein Autofahrer ohne Kasko-Schutz habe dagegen vermutlich Probleme, seinen Schaden ersetzt zu bekommen, sagte eine GDV-Sprecherin: "Es ist schwierig, den Hausbesitzer wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftbar zu machen." Ein Fußgänger, der von einer Dachlawine getroffen wird, habe möglicherweise bessere Chancen auf eine Entschädigung. "Die Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht ist aber sehr unterschiedlich."


    Siehe auch hier: http://wirtschaft.t-online.de/…eachten/id_43835756/index

  • Hallo zusammen,
    das Dach wurde mittlerweile repariert und wird heute lackiert.
    Schadensumme lt Gutachter ca. 6000€ (ob brutto/netto weiss ich nicht)


    So ein misst - ich habe vergessen die Frontscheibe anzugeben. Die hatten 2 Steinschläge . nochmal 150€... naja die hatte ich eh mal eingeplant.

    gruss Stephan


    21Jahre BMW - davon 12 Jahre E91


  • im Ersten Post Bilder und Gesamtkosten ... hinzugefügt.
    Wahrscheinlich kann ich das Auto heute noch abholen. Drückt mal die Daumen!!

    gruss Stephan


    21Jahre BMW - davon 12 Jahre E91


  • Hi,


    Der Verantwortliche soll froh sein das es dein Auto getroffen hat und nicht einen Passanten. Der wäre vermutlich liegengeblieben...


    Schon Wahnsinn wie teuer so eine Reparatur kommen kann. Ich hoffe das du ohne große Scherereien die Kosten ersetzt bekommst.


    Gruß Flo