Unfall Autobahn... Frage

  • Den nicht, aber wenn kein Veto der Versicherung kommt, ist das der Betrag der gezahlt werden muss (wenn die Arbeit verrichtet ist und die Rechnung vorliegt)


  • Ich habe alles hier in dem Thread bereits dazu gesagt und wiederhole mich nur ungern.

    Wer kein Jurist ist und alles bekommen möchte was ihm zusteht der sollte einen Anwalt nehmen, das ist sein RECHT!
    Es ist schlimm genug das man den ganzen Ärger den man hat nicht ersetzt bekommt und glaube mir die Versicherung zahlt dir auch nur das was sie muss und um das sicherzustellen sollte sich jeder einen Anwalt nehmen.

    Sehr wahrscheinlich hast du noch keinen größeren Unfall unverschuldet erlebt, sonst würdest du nicht so einen Müll hier Posten.
    Google mal ein wenig nach solchen Problemen...da wirst du genug finden...vielleicht überdenkst du dann nochmal welche Aussagen hier dämlich sind.

  • @ shin - das einzig "dämliche" (Zitat) Posting stammt leider von Dir,


    Nach einigen (unverschuldeten) Unfälle in den letzten Jahren, hätte ich dem Threadsteller in diesem Fall auch die Regulierung des Schadens über einen Rechtsanwalt empfohlen. Es können trotz eindeutiger Schuldfrage viele Komplikationen die Regulierung erschweren und ohne Rechtsbeistand bist Du dann zuerst einmal hilflos.


    Was machst Du z.B. wenn der Unfallverursacher den Schaden seiner Versicherung einfach nicht meldet ... eine Reparaturfreigabe seitens der gegnerischen Versicherung erhälst Du in diesem Fall - ohne Rechtsanwalt - so schnell nicht, garantiert !


    Was machst Du wenn der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung zuerst Einsicht in die Unfallakte/Ermittlungsakte der Polizei haben möchte, diese aber einfach nicht anfordert. Solange ruht auch in diesem Fall die Regulierung und die beauftragte Werkstatt, Niederlassung fordert schneller als Du denkst den Rechnungsbetrag als Vorauszahlung ein.


    Das sind nur zwei selbst erlebte Komplikationen bei der Schadensregulierung bei eindeutiger (!) Schuldfrage, ich will mir gar nicht vorstellen was von Seiten der gegnerischen Versicherung bei streitiger Schuldfrage zu erwarten ist. Da hilft Dir auch ein Blick in Google nicht viel weiter ... wohl aber vielleicht ein Blick in Deine ehemaligen Postings,


    Freitag, 24.April 2009, 21:56
    ... Also ich bin eher im Beratungsbereich tätig und nicht in der Schadenabwicklung, ...


    Vor diesem Hintergrund verstehe ich sogar Deine Einstellung, auch wenn ich immer wieder einen Rechtsanwalt zur Regulierung einschalten würde.

    2 Mal editiert, zuletzt von dn-320si ()


  • Da war ja meine 4000-euro Schätzung doch nicht sooo verkehrt, zumindest besser als die 10.000 Euro Schätzung...soviel zum Thema weltfremd ;)


    SR

  • Der Threadsteller war beim TÜV und hat dort ein Gutachten erstellen lassen.


    interessant wäre jetzt zu wissen, ob der Gutachter von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde das Fahrzeug zu begutachten oder ob der Threadsteller selber den Gutachter beauftragt hat.
    Desweiteren wage ich von hier zu bezweifeln das der Gutachter die AW des BMW Händlers / Niederlassung eingerechnet hat. Die AW der BMW Händle r (mit Karosseriewerkstatt) sind um ein vielfaches höher als die der örtlichen Karosseriewerkstätten.


    Wenn Du also mit diesem Gutachten zum BMW Händler gehst und möchtest den Schaden beheben lassen kann (!) es sein das der Händler mit dieser Summe Deinen Wagen nicht Instandsetzen kann, dann bleibt Dir halt "nur" der Weg zur Karosseriewerkstatt


    Ich glaube schon das "Herbi81" weiß wovon er redet / schreibt, wenn nicht er wer dann ...

  • Abend zusammen!


    Cool, endlich kann ich auch mal was einigermaßen kompetentes beisteuern, wenn ich technisch schon die totale Niete bin :-)))


    Bin zwar kein Anwalt, aber in der gleichen Branche, ich bin einer von denen, die oben mit dem Hammer (nein, Scherz, den gibts heute nicht mehr) sitzen und sich das ganze Zeugs von den Anwälten anhören müssen und hinterher dann sowieso entscheiden, wie sie wollen (sagt jedenfalls die Volksseele...).


    Ihr habt irgendwie alle ein bißchen Recht! Es gibt selbstverständlich gute Gründe bei einem Unfall wie dem hier leider Geschehenen (Kopf hoch, wird schon wieder!) einen Anwalt zu nehmen. Wieso allerdings dessen Gebührenforderung niedriger werden soll, weil der Streitwert geringer wird, wenn ein Problem auftritt, habe ich nicht verstanden und das stimmt so auch nur bedingt. Andererseits stimmt es natürlich auch, dass man als Unfallgeschädigter schlicht und einfach des Recht hat, einen Anwalt zu nehmen. Wenn man dann später allerdings doch verliert oder auch nur eine bestimmte Quote verliert, dann bleibt mann auf den Kosten (zumindest teilweise) sitzen. Außer man ist selbst Rechtsschutzversichert und hat eine Deckungszusage seiner Rechtsschutz eingeholt. Die ständig konsultierten Anwälte machen die Verfahrenskosten in solchen Dingen natürlich nicht billiger und im Prinzip zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners diese Kosten. Das kalkuliert sie freilich in ihre Beiträge völlig zulässig wieder ein. Wenn aber der Unfallgegner gewinnt, dann muss er oder seine Versicherung auch nicht die Anwaltskosten desVerlierers zahlen. Dies macht der dann selbst oder dessen ggf. vorhandene Rechtsschutz. Die erhöht im Laufe der Zeit wegen steigender Gesamtkosten auch immer wieder die Beiträge. So ist das halt.


    Dass Versicherungen "übers Ohr hauen", würde ich so nicht unterschreibe. Bei Autounfällen ist eigentlich so ziemlich alles von der Rechtsprechung durchentschieden und es gibt für alles mögliche Tabellen.


    Allerdings ist es nicht so, dass die Sachlage unbedingt "klar" ist, wenn es vor Gericht gehen sollte, was ich bei sochen Fällen immer vermeiden würde. Denn selbst bei einem solchen Fall ist nicht auszuschließen, dass Dir der Richter eine Teilschuld gibt. Denn von Deinem Fahrzeug geht ein sogenannte Betriebsgefahr aus, Du haftest also grundsätzlich mal für die Gefahr, die von Deinem Fahrzeug rein prinzipiell bei Betrieb ausgeht. Mit null Schuld kommst Du nur raus, wenn das Verschulden des Unfallgegners so groß ist, dass die Betriebsgefahr Deines Fahrzeugs quasi als unerheblich zurück tritt. Könnte in Deinem Fall sogar zutreffen, so dass Du tatsächlich mit Null Schuld rauskommst.


    WICHTIG: Du solltest den Unfall unbedingt auch Deiner eigenen Haftpflichtversicherung melden, auch wenn Du wahrscheinlich schuldlos bist. So in der Art steht das in den AVB (allgemeinen Versicherungsbedingungen). Dabei gibst Du nur an, was passiert ist und dass Du aus Deiner Sicht keine Schuld trägst. Damit bist Du dann Deiner Meldeobliegenheit ggü. Deiner eigenen Versicherung nachgekommen.


    Generell würde ich jedem empfehlen, mal zu überlegen, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen. Die kostet ein paar Euro im Monat und kann echt Gold wert sein. Z. B.: Die Frau vor einem rollt an der Ampel rückwärts und hat ne Anhängerkupplung. Bums. Mit PDC-Sensoren und Lack und blabla mal schnell ein ordentlicher Schaden. Jetzt behauptet die vielleicht, dass sie nicht gerollt ist, sondern Man(n) ihr hinten draufgefahren ist. Zeugen gibts keine. Richter sagt: Ja mei, da brauchen wir ein Gutachten. Das zahlt man(n), weil man als Kläger beweispflichtig ist. Wenn man(n) jetzt keine Rechtsschutz hat, dann kann man mal schnell 2000 Euro in Vorleistung gehen. Blöd das. Ich hab eine.


    Also, viel Glück, einen Anwalt hast ja jetzt auch, jetzt musst nur noch gewinnen :o)


    VG
    Steve

  • Eventuell habe ich mich unklar ausgedrückt, also nochmals:


    Es geht mir speziell um unnötiges einfordern von Anwälten !


    Die von Dir genannten Beispiele sind Punkte, bei denen man dann einen Anwalt zu Rate ziehen kann, wenn dieser Fall eintritt.
    Aber doch nicht vorsichtshalber bei jedem Kleinkram?


    Wo ist das Problem, sich erst dann auf einen Anwalt zu berufen, wenn man wirklich das Gefühl hat, dass man ohne nicht weiter kommt?



    Bezüglich der nicht-Meldung eines Schadens, schonmal vom Zentralruf der Autoversicherer gehört?
    http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html


    Unter der Telefon-Nummer kannst Du per Kennzeichen die Versicherung ausfindig machen und dich an diese wenden - und dann erhälst Du auch deine Kostenerstattung, denn die gegnerische Versicherung wird sich dann schnellstens mit Ihrem Versicherungsnehmer in's Benehmen setzen.


    Wie gesagt, die Beispiele sind richtig und da würde auch ich einen Anwalt zu Rate ziehen, aber der Fall ist hier doch, wenn ich richtig gelesen habe, noch gar nicht gegeben, oder?


    Und zum letzten Absatz... das kommentier ich jetzt mal lieber nicht. ;)

  • cue.big


    Wegen dem Streitwert, angenommen 20 T€ schaden, Versicherung zahlt 19,5T€ und ich nehme mir jetzt einen Anwalt dann geht's es nur noch um 500€ und danach kann der Anwalt auch nur noch seine Gebühren berechnen.
    Das meinte ich damit.


    shin,


    Ich habe mich auch Stundenlang im Internet über alle Meine Rechte und die Pflichten der Versicherungen durchgelesen aber mal im ernst muss ich das als Geschädigter?


    Natürlich würde ich mir keinen Anwalt nehmen bei nem kleinen ditscher aber in den hier aufgeführten Fällen würde ich es sofort tun.


    Aber jeder so wie er es möchte, nur würde ich rumposaunen mal solle sich keinen Anwalt nehmen bzw. die Leute noch als dämlich zu bezeichnen die einer Person die sich antworten in einem Forum sucht empfiehlt sich einen Anwalt zu nehmen.


    Was machst du wenn du einen fiesen Ausschlag im Gesicht bekommst? Google befragen und Teebaumöl draufschmieren? Oder vielleicht zum Arzt gehen? - Aber Vorsicht, das erhöht die Krankenkassenbeiträge und kommt dann dreifach zurück. ;)

  • Also ich hatte bisher auch einige unverschuldete Unfälle und hatte auch heftige Probleme mit der Regulierung weil irgendwelche Direktversicherer
    sich mit Händen und Füßen gegen die Regulierung wehren wollen.
    Aus Prinzip nehme ich mir einen Anwalt bei einem Schaden größer 5000€, wenn ein Personenschaden vorliegt, Wenn die Schuldfrage vor Ort
    nicht geklärt werden kann.
    Bagatellen werden ersteinmal so mit der Versicherung und dem Autohaus reguliert, da gibts auch meißt keine Probleme und du musst dich mit nichts
    Beschäftigen, da dies das Autohaus macht.


    Hatte bislang zwei Unfälle, bei welchem ich sofort zum Anwalt ging. Einer davon war mit einem Firmenfahrzeug der andere mit meinem privaten.
    Wollte abbiegen, hatte links geblinkt und stand auf der Straße und ein Nachfolgender prallte mit 80km/h auf. 30s später prallte eine weitere nachfolgende
    auf den hinteren Unfallwagen und schob diesen auf meinen. Gesamtschaden waren 10.000€ 3 Totalschäden und ein leicht verletzter.
    Bei mir waren es 3500€ Schaden (Zeitwert) und ein Schleudertrauma.
    Der Unfallhergang konnte vor Ort vollständig geklärt werden, und der Polizist meinter bereits am Unfallort, das ich den Unfall nicht hätte verhindern oder beeinflussen
    können.
    Tortzdem nam ich mir sofort einen Anwalt. Wieso? Ich dachte mir die Versicherungen würden sich sicher nicht einig werden, wer wie viel von meinem Schaden
    regulieren sollte. So war es dann auch.


    Die Versicherung des ersten auffahrenden wollte nicht mehr als 60% des Schadens regulieren mir der Begründung der dritte Unfallwagen hätte den zweiten auf meinen
    aufgeschoben und die restlichen 40% Schaden verursacht. Die Versicherung des letzten Unfallwagen bestritt dies und wollte 0% meines Schadens regulieren.


    Kurzum, wenn man etwas über den Unfall nachdenkt kommt man schnell darauf, ob ein Anwalt Sinn machen könnte.