Alles anzeigen@ shin - das einzig "dämliche" (Zitat) Posting stammt leider von Dir,
Nach einigen (unverschuldeten) Unfälle in den letzten Jahren, hätte ich dem Threadsteller in diesem Fall auch die Regulierung des Schadens über einen Rechtsanwalt empfohlen. Es können trotz eindeutiger Schuldfrage viele Komplikationen die Regulierung erschweren und ohne Rechtsbeistand bist Du dann zuerst einmal hilflos.
Was machst Du z.B. wenn der Unfallverursacher den Schaden seiner Versicherung einfach nicht meldet ... eine Reparaturfreigabe seitens der gegnerischen Versicherung erhälst Du in diesem Fall - ohne Rechtsanwalt - so schnell nicht, garantiert !
Was machst Du wenn der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung zuerst Einsicht in die Unfallakte/Ermittlungsakte der Polizei haben möchte, diese aber einfach nicht anfordert. Solange ruht auch in diesem Fall die Regulierung und die beauftragte Werkstatt, Niederlassung fordert schneller als Du denkst den Rechnungsbetrag als Vorauszahlung ein.
Das sind nur zwei selbst erlebte Komplikationen bei der Schadensregulierung bei eindeutiger (!) Schuldfrage, ich will mir gar nicht vorstellen was von Seiten der gegnerischen Versicherung bei streitiger Schuldfrage zu erwarten ist. Da hilft Dir auch ein Blick in Google nicht viel weiter ... wohl aber vielleicht ein Blick in Deine ehemaligen Postings,
Freitag, 24.April 2009, 21:56
... Also ich bin eher im Beratungsbereich tätig und nicht in der Schadenabwicklung, ...
Vor diesem Hintergrund verstehe ich sogar Deine Einstellung, auch wenn ich immer wieder einen Rechtsanwalt zur Regulierung einschalten würde.
Eventuell habe ich mich unklar ausgedrückt, also nochmals:
Es geht mir speziell um unnötiges einfordern von Anwälten !
Die von Dir genannten Beispiele sind Punkte, bei denen man dann einen Anwalt zu Rate ziehen kann, wenn dieser Fall eintritt.
Aber doch nicht vorsichtshalber bei jedem Kleinkram?
Wo ist das Problem, sich erst dann auf einen Anwalt zu berufen, wenn man wirklich das Gefühl hat, dass man ohne nicht weiter kommt?
Bezüglich der nicht-Meldung eines Schadens, schonmal vom Zentralruf der Autoversicherer gehört?
http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html
Unter der Telefon-Nummer kannst Du per Kennzeichen die Versicherung ausfindig machen und dich an diese wenden - und dann erhälst Du auch deine Kostenerstattung, denn die gegnerische Versicherung wird sich dann schnellstens mit Ihrem Versicherungsnehmer in's Benehmen setzen.
Wie gesagt, die Beispiele sind richtig und da würde auch ich einen Anwalt zu Rate ziehen, aber der Fall ist hier doch, wenn ich richtig gelesen habe, noch gar nicht gegeben, oder?
Und zum letzten Absatz... das kommentier ich jetzt mal lieber nicht.