Hallo,
ich habe auch den Verkäufer angeschrieben, er hat mir auch das Guatchten vorab geschickt. Mit diesem bin ich dann zum TüV, jedoch meinte dieser das man noch eine Traglastbescheinigubg bräuchte. Wo bekome ich diese her?
Gruß
Hallo,
ich habe auch den Verkäufer angeschrieben, er hat mir auch das Guatchten vorab geschickt. Mit diesem bin ich dann zum TüV, jedoch meinte dieser das man noch eine Traglastbescheinigubg bräuchte. Wo bekome ich diese her?
Gruß
die Traglast steht doch im Gutachten drin
Sorry Teilegutachten .... Was meint er damit ?
Wegen dem privatverkauf meinte er das er in Österreich als Händler tätig ist aber der ebay account noch nicht umgestellt wäre, ob man was auf die Aussage geben kann weiß ich nicht.
Es wird niemals ein Händler offiziell in DE Replika anbieten ... denn das Plagiate straf-/zivilrechtlich verfolgt werden können wissen wir ja(!) ... nur unter dem Deckmantel "Privatverkauf" ist so etwas überhaupt möglich ... ich bin auch unverändert der Absicht, das alle wirklichen Replikafelgen auch nicht in EU-Ländern produziert werden ... ganz allein wegen den Markenrechten der jeweiligen Originalhersteller ... nicht umsonst spricht auch WSP auf der Homepage davon, dass sie die Produktion "outgesourced" haben! Denn die Unterschiede sind eindeutig zu gering, als das die WSP aus eigenes Design durchgehen ... selbst die Aufnahmen für das M Emblem ist ja vorhanden.
Ich gehe mal stark davon aus, dass auch WSP in Fernost ... vermutlich China ... produzieren läßt und vielleicht halt mit etwas höheren Qualitätsanforderungen als der übliche Schrott ... das heißt nicht, das die Felgen kaputt gehen werden, aber je höher das Qualitätsniveau, destó mehr Felgen werden z.B. pro Produktionszyklus auf Qualität geprüft.
Uli_HH
Bei einer Preisdifferenz von 450 Euro würde ich persönlich zu den Originalen greifen. Die WSP´s sind auch keine 900 Euro wert. Hier ist ein Händleraufschlag von über 100% drauf
Das steht außer Frage, Stefan. Ich meine nur für den Interessierten hier, ich würde mir auch keine Nachbaudinger für 900€ kaufen!!!
Sorry Teilegutachten .... Was meint er damit ?
HIER DIE ANTWORT
ZitatAlles anzeigenDas Teilegutachten (TGA) und damit verbunden die Anbauabnahme nach StVZO §19 Abs.3
Das Teilegutachten ist ein Gutachten, welches von einem Prüfinstitut nach festgelegten Kriterien und Inhalten angefertigt wird. Das Prüfinstitut muss von der Genehmigungsbehörde (bei uns das KBA in Flensburg) für diese Aufgabe akkreditiert (anerkannt sein). Der Hersteller der Teile muss nach DIN-ISO 9000 zertifiziert (regelmässig überprüft) sein.
Ältere Teilegutachten, welche den Nachweis des QS-Systems nicht beinhalten, dürfen nicht für Anbauabnahmen nach §19(3) hergenommen werden.
Im Teilegutachten wird sowohl das Teil, als auch der Verwendungsbereich beschrieben; zusätzlich sind evtl. Änderungen/Auflagen darin vermerkt.
Sind die Tuningteile mit Teilegutachten geliefert, hat immer eine Anbauabnahme nach StVZO §19 Abs.3. zu erfolgen. Diese Anbauabnahme kann bei allen Überwachungsorganisationen ÜO (FKÜ, KÜS; GTÜ etc.) sowie den technischen Prüfstellen (TP´s) durchgeführt werden . Dabei wird der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert. (TP`s sind in den alten Bundesländern die TÜV´s und in den neuen Bundesländern die DEKRA )
Nach erfolgreicher Anbauabnahme wird ein Formblatt ausgefüllt (nach StVZO §19 Abs.4) was den bestimmungsgemässen Anbau bescheinigt. Diese Bescheinigung muss immer mitgeführt werden. Die Änderungen werden -bei richtig ausgefüllter Bescheinigung - erst bei nächster Gelegenheit (Umzug, Namensänderung etc.) durch die Zulassungsbehörde in den Brief übernommen. Seit 1.10.2005 werden die Briefe und Scheine bei Befassung der Papiere durch die Zulassungsbehörden gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 ersetzt.
Ist eine sofortige Berichtigung der Fahrzeugpapiere in der Änderungsabnahme nötig, so muss dies auch in der Anbaubescheinigung vermerkt werden (z.B. Krad von … mit Leistungsbeschränkung auf … ohne Leistungsbeschränkung )
Bei Anbauabnahme von mehreren Teilen kann es vorkommen, dass die Teile sich gegenseitig beeinflussen (können), z.B. kleineres Lenkrad und andere Rad-Reifenkombination; hier kann eine Anbauabnahme evtl. nicht mehr durchgeführt werden (wenn keine entsprechenden Hinweise in den TGA genannt werden) .
Dann muss eine Abnahme nach StVZO §19 Abs. 2 erfolgen.
Kurz gesagt: im Teilgutachten würde stehen, ob diese Felge für den E9x erlaub ist oder nicht, so in etwa!!!
Also könnte man auch eine anderes Teilegutachten von nem anderen Herstelle nehmen?
eigtl nicht
Wegen den paar Kröten Nachbauten kaufen??!?! Sorry, aber wenns an den paar Mücken fehlt entweder andere Felgen kaufen oder man fährt schlicht das falsche Auto
Die einzigen Nachbaufelgen die ich mir holen würde, sind die VMR VB3 Den da stimmt die Quali und der Preis
also um 900€ bekomme ich auch nen Satz BBS Felgen in 19 Zoll