Gesetzesänderung beim Autokauf!

  • Hi liebe community,


    falls es einige noch nicht wissen dürfen die auto Händler uns jetzt bescheissen ;)


    und zwar wurde das gesetz geändert das die Händler nicht mehr angeben müssen ob ein Fahrzeug das er Anbietet ein Mietwagen (Sixt,Europcar usw) war, wenn man als Kunde nicht danach fragt.


    Die meisten BMW-Händler schreiben es dran aber nur mal so als kleine INFO immer lieber nachfragen ob das fahrzeug ein mietwagen war oder nicht meistens merkt man es an dem Preis der bis zu 30% unter Neuwert liegt ;).


  • Ich würde vor dem Kauf grundsätzlich immer fragen, ob es ein Miet- oder Vorführwagen war :!: und dann muss er dir ja die Wahrheit sagen, ansonsten ist es ja Betrug!

  • Ich würde vor dem Kauf grundsätzlich immer fragen, ob es ein Miet- oder Vorführwagen war :!: und dann muss er dir ja die Wahrheit sagen, ansonsten ist es ja Betrug!

    :dito:

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
    Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!




  • Ich würde vor dem Kauf grundsätzlich immer fragen, ob es ein Miet- oder Vorführwagen war :!: und dann muss er dir ja die Wahrheit sagen, ansonsten ist es ja Betrug!


    Aber dann auch im Kaufvertrag so angeben lassen! Hatte die Geschichte ja schon gepostet als meine Schwägerin und ihr Mann von nem großen BMW-Händler betrogen wurden bezüglich Unfallwagens!

  • Servus,


    was ist eurer Meinung nach an einem Mietwagen so schlimm? Ich habe auch einen Ex-Mietwagen aber dank Premium Selection wird das Fahrzeug vorher auf Herz und Nieren geprüft.


    Gruß,
    Mirco

  • Steht doch im Fahrzeugbrief oder nicht, wenn es ein Mietwagen war?


    Gute Frage. Im Brief, bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil II, wie das Ding neuerdings heißt, ist nur Platz für 2 Halter. Weiß jemand, was geschieht, wenn ein 3. Halter ins Spiel kommt. Wird dann eine neue Zulassung erstellt oder wird da ein zusätzliches Blatt daran befestigt?


    Showstopper36, ich fahre auch seit 200.000 km einen EX-Mietwagen und bin sehr damit zufrieden. Allerdings habe ich vor dem Kauf davon erfahren und konnte mich bewußt entscheiden, ob ich mich darauf einlasse oder nicht. Ein gewisses Risko besteht bei einem Mietwagen, man weiß nie, durch wie viele Hände so ein Fahrzeug gegangen ist und wie das Auto mißhandelt wurde. Da die Konditionen sehr attraktiv waren, habe ich mich für den Kauf entschieden. Aber ich habe mich entschieden, mir wurde das Auto nicht untergejubelt. Das ist für mich ein gewaltiger Unterschied.


    Gruß Uwe

    Einmal editiert, zuletzt von uweausd ()

  • Es ist nichts schlimmes an einem Mietwagen,er muß halt nur zwischen 20-30% unter dem eigendlichen Wert verkauft werden! Das Problem durch die neuen KFZ-Briefe ist glaube ich nur noch ein Vorbesitzer eingetragen!Ich persönlich möchte keinen Mietwagen,jeder Arsch drauf rumgeritten und keiner macht sich eine Waffel!Ein Freund von mir hatte mal einen ALFA 156 Sportwagon und je öfter er die Karre gewaschen hatte umso mehr Kratzer kamen zum vorschein,und gesoffen hat die Karre wie ein Bulle der wurde halt nur getreten! Für mich nichts!!! :thumbdown:

  • Müsste drin stehen. Gibt ja dieses Buy-Back (?) Wagen von Sixt, dann zurück zu BMW, oder BMW Dienstwagen. Mietwagen finde ich absolut nicht schlimm. Meist sind die noch sehr jung. Man hat die Werksgarantie drauf, dazu noch Europlus. :super:


  • Gute Frage. Im Brief, bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil II, wie das Ding neuerdings heißt, ist nur Platz für 2 Halter. Weiß jemand, was geschieht, wenn ein 3. Halter ins Spiel kommt. Wird dann eine neue Zulassung erstellt oder wird da ein zusätzliches Blatt daran befestigt?


    Showstopper36, ich fahre auch seit 200.000 km einen EX-Mietwagen und bin sehr damit zufrieden. Allerdings habe ich vor dem Kauf davon erfahren und konnte mich bewußt entscheiden, ob ich mich darauf einlasse oder nicht. Ein gewisses Risko besteht bei einem Mietwagen, man weiß nie, durch wie viele Hände so ein Fahrzeug gegangen ist und wie das Auto mißhandelt wurde. Da die Konditionen sehr attraktiv waren, habe ich mich für den Kauf entschieden. Aber ich habe mich entschieden, mir wurde das Auto nicht untergejubelt. Das ist für mich ein gewaltiger Unterschied.


    Gruß Uwe


    hab ich so, da ich meinen wagen bereits einmal aus versicherungstechnischen gründen auf eine andere person angemeldet habe. Da bekommst dann n Papier, heißt Zulassungsbescheinigung 2 und wird an den Fahrzeugbrief getackert!