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Hab mal eine Frage an Euch: Mögt Ihr Euch noch an Euren Kilometerstand erinnern, als Euch Euer Fahrzeug neu ab Werk, resp. Händler ausgeliefert wurde?
Wieviele Kilometer wären für Euch "akzeptierbar", damit ein Fahrzeug noch als Neuwagen (nicht Vorführwagen) verkauft werden kann, resp. darf?
Hab einen Bekannten, der hat bei einem nähe der Grenze ein Neufahrzeug bestellt. Bei der Auslieferung bemerkte er jedoch, dass sein Auto bereits 360 km auf dem Tacho hatte. Der
erklärte ihm, dieser Kilometerstand sei infolge Testfahrten im Werk entstanden und absolut üblich. Mein Bekannter will jetzt jedoch das Fahrzeug nicht abholen ohne einen entsprechenden Rabatt. Der
stellt sich aber auf den Standpunkt, dass es sich ja um ein neues Fahrzeug handle und das Begehren meines Bekannten als unverhältnismässig einzustufen sei. Er hat meinen Bekannten nun sogar abgemahnt, ansonsten werden man den zu leistenden Kaufpreis auf dem Rechtsweg einfordern.
Was haltet Ihr davon? Wie würdet Ihr Euch verhalten in einer solchen Situation?
Gruss
Fritz
Obs.: Zum Glück ist es nicht meiner.....