Könnte man vl in Post 1 einfügen:
Kommen ja nach wie vor die selben Fragen
Die Scheinwerfer in unseren Fahrzeugen sind als ganzes Abgenommen worden inkl. Aller Serienmäßigen Leuchtmittel.
Jedgliche Änderung der Leuchtmittel gegen andere ist unzulässig.
Man darf ein Lampe nur gegen eine der selben Bauform/Bauart und Wattzahl tauschen zB. h7 gegen h7 usw
Ausgenommen davon sind allerdings auch Halogenleuchtmittel die in der STVO verboten sind.
Diese sind genau wie Led leuchtmittel unzuläßig und es erlischt die Betriebserlaubnis.
Weiters ist es auch verboten Lampen anderer Bauart anzupassen das sie in die Fassung passen oder die Lampenfassung an sich zu ändern.
Soll heißen das es verboten ist anstelle einer Halogenlampe eine mit Lampe mit LED-Technik oder ein "Xenon-Kit" zu verbauen egal ob diese eine Zulassung haben oder nicht.
Diese Zulaasung gilt nur für das Leuchtmittel alleine und nicht in Kombination mit dem Scheinwefer.
Sollten man solche Lampen verbauen erlischt die Betriebserlaubnis.
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