LED Lichter für die Coronas die 224385te - 1.Post beachten!

  • wenn vorher ne normale birne drin war und du tauscht die gegen eine normale blue vision birne aus ist das nicht das gleiche wie eine normale birne gegen LED marker zu tauschen...weil der LED marker nicht ab werk drin war

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  • Heißt wenn eine normale Glühbirne serienmäsig verbaut ist und du baust eine andere Glühbirne mit E Prüfzeichen ein passiert dir nichts. Wenn du LEDs einbaust erlischt die Betriebserlaubnis.

  • Genau so ist es...
    Ist aber auch so wenn du eine Birne ohne Gutachten einbaust zB eine Rote oder keine Ahnung...


    Ich sag mal so ein Scheinwerfer wird ja vor seiner auslieferung getestet mit halogenlampen...
    Da wird einiges geschaut zB lichtbild.warmeentwicklung,blendung usw usw.


    Diese getesten werte wird er so ziemlich mit jeder anderen halogenlampe die zugelassen ist auch erreichen...
    Darum ist es kein problem eine andere halolampe einzusetzen...


    Ist ja beim haloabblendlicht genauso es sagt ja keiner das es eine von bmw sein muß sondern eine passende mit zulassung...


    Wenn jetzt serie led lampen wären durftest du diese durch jede andere led mit zulassung ersetzten aber wiederum nicht gegen eine halolampe...


    Ist ja bei den reifen/felgen das selbe jede freigegebene BMW kombi darfst fahren alle anderen mußt eintragen sonst illegal und keine betriebserlaubnis...





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    Biete Tachoumbau in Wien an
    Biete Hilfestellung bei kleineren Wartungsarbeiten wie Bremsentausch,Ölwechsel udgl...
    Bei Interesse PM an mich...

  • Ich zitiere mal kurz aus der StVO §49a Absatz 1:


    "An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein [...]"


    Und dazu noch Absatz 6:


    "In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden."


    Und Markus hats ja auch schon angemerkt. Nur weil ein Teil ne E-Kennung hat, heißt das noch lange nicht, dass man die einfach irgendwo einbauen darf. Man muss nämlich in dem Anwendungsbereich bleiben. Dann reicht das E-Prüfzeichen der einzelnen LED-Leuchtquelle eben nicht, weil man dadurch die Zulassung des SW verliert

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

    Einmal editiert, zuletzt von CabRyder ()

  • Kurzgefasst das was ich gesagt habe :D...



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  • Die mag die Zulassung ja haben, aber der Scheinwerfer darf nur mit BAUARTGLEICHEN Leuchtmitteln betrieben werden

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


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    Arthur