Frage zur Achslast und Tieferlegung

  • Hallo,


    ich will meinen Kleinen tiefer legen. Ich dachte an die Eibach Federn Pro-Kit VA 30mm HA 25mm.
    Im Gutachten auf der Eibach Homepage steht für den 6Zylinder Benziner (325i e90)
    Achslast vorne: 1045kg
    Achslast hinten: 1135kg


    In meiner Zulassung steht bei 7.1 und 8.1 935kg
    und bei 7.2 und 8.2 1080kg


    Soweit so gut.
    Unten bei Bemerkungen steht aber
    7.2/8.2: 1195 B.ANHÄNGEBETRIEB*WW.AHK LT.EGTG*


    Kann mir das jemand übersetzen? :)


    CU
    Fedi

  • Hallo,


    war eben mal bei der Dekra.
    Laut 2 Prüfern sind die Federn also nicht für Modelle mit Anhängerkupplung, da die Achslast in den Papieren höher als im Gutachten angegeben ist.


    Hat einer von euch die Federn mit Anhängerkupplung eingetragen bekommen? Wie wurde dann mit der Achslast verfahren?


    Werde Eibach am WE mal ne eMail schreiben....


    CU
    Fedi

  • Hallo,


    habe den Fall schon des öfteren gehabt.
    Eintragung ist durchaus möglich!


    Bedingung ist dann die Streichung der Möglichkeit der "erhöhten Hinterachslast bei Anhängerbetrieb". BMW aber auch Mercedes lassen bei ANhängerbetrieb eine höhere Hinterachslast zu, da durch die dabei geringeren Geschwindigkeiten die dynamischen Belastungen wiederum auch geringer sind.


    Diese Eintragung der Tieferlegungsfedern mit der erforderlichen Streichung des Zusatzes der erhöhten Hinterachslast ist aber in den jeweiligen Gutachten nicht vorgesehen. Heißt, daß eine dann vorzunehmende Änderungsabnahme eine Abnahme nach §19/2 StVZO ist, landläufig auch als Einzelabnahme bekannt. Diese muß dann wiederum in die Fahrzeugpapiere zwingend eingetragen werden.


    Heißt aber auch, daß Du durchaus ein Fahrzeug mit Anhängerkupplung mit diesen Federn fahren kannst! Du mußt nur darauf achten, daß die erhöhte Hinterachslast dann nicht mehr vorhanden ist. Bei den meisten Fahrzeugen ist das sowieso so, daß die Achslasten unter 7.1-8.2 verbindlich sind. Dieser Weg von BMW/Mercedes mit der zulässigen erhöhten Hinterachslast ist ein Sonderweg.
    Wenn Du dennoch die erhöhte Hinterachslast unbedingt benötigst, rede mit dem Hersteller der Tieferlegung. Vielleicht bekommst Du für Deinen speziellen Fall eine Einzelfreigabe.


    Je nach dem wo Du wohnst, kann diese Art der Eintragung, also Einzelabnhame, nur durch DEKRA oder TÜV gemacht werden. Dazu muß die Prüforganisation den Status der "Technischen Prüfstelle" des jeweiligen Landes haben. Im Osten gehst DU deshalb zur DEKRA im Westen halt zum TÜV.


    MfG


    neffets88

  • Danke für die ausführliche Erklärung!


    Die Prüfer bei der Dekra meinten, sie könnten die Federn (mit einem Vermerk nur gültig bis ...) nur eintragen solange noch keine AHK angebaut wäre!
    Bei diesen Federn bzw. dieser Kombination gäbe es da aber keine Möglichkeit (mehr).


    Habe jetzt mal bei H&R geschaut. Dort sind die Achslasten mit:
    VA1020 / HA1200 angegeben. Das würde zwar reichen aber eigentlich wollte ich keine H&R mehr, da mein letzter einfach zu tief wurde. Ich konnte nicht mal mehr in Parkhäuser fahren ohne auf zu setzten.... So mal die Tieferlegung im Gutachten mit 35-40/20 mm angegeben ist. ..


    Warte jetzt einfach mal auf die Mail-Antwort von Eibach.


    CU
    Fedi

  • Hi Fredi,


    ich weiß nicht wo Du wohnst. Wenn aber RT Reutlingen ist und Du bei der DEKRA warst, dann dürfen die das tatsächlich nicht. Da wie oben beschrieben die "Technische Prüfstelle" des Landes Baden-Württemberg halt der TÜV ist! Die DEKRA darf dan nur entsprechend des Teilegutachten verfahren und es damit nicht eintragen.
    Also auf auf zum TÜV!!


    MfG


    neffets88

  • Zitat

    Original von neffets88
    ...ich weiß nicht wo Du wohnst. Wenn aber RT Reutlingen ist und Du bei der DEKRA warst, dann dürfen die das tatsächlich nicht. ...


    Ich wohne zur Zeit überall und doch wieder nirgends :)
    Aber in diesem Fall hattest du Recht ;)


    Das Thema beschäftigt mich weiter.
    Ich gebe zu, ich bin kein großer Anhänger-Fahrer. Bisher fuhr ich immer Anhänger die so klein waren, daß ich mich drauf verlassen habe, daß das passte :)
    Aber jetzt möchte ich es doch mal verstehen.


    Zuerst mal die Frage: was hat die Achslast mit Anhängerbetrieb zu tun? Ich habe doch sowieso nur eine Stützlast von 75kg. Die auf die 1080kg addiert geben auch nur 1155kg. Bedeutet das, ich kann im Anhängerbetrieb mein Auto zB im Kofferraum um 40kg mehr belasten als ohne Anhänger?


    Laut Schein habe ich ein Leergewicht von 1505kg und ein zulässiges Gesamtgewicht von 1950kg. Macht eine theoretische Zuladung von 445kg.
    Achslasten (VA:935+HA:1080) 2015kg - Leergewicht 1505kg = 510kg Differenz (mögl. Zuladung nach Achslasten)
    Das würde eine Differenz zur eingetragenen Zuladung von 65kg bedeuten. Also dürfte ich nach Achslasten 65kg mehr fahren!?


    Oder zählt die Stützlast nicht zum Fahrzeuggewicht?
    Dann dürfte doch die Stützlast nur noch 65kg betragen um nicht an die Grenze des zulässigen Gesamtgewicht zu kommen!?


    Nach erweitertem Eintrag dürften dann sogar 105kg mehr als das zulässige Gesamtgewicht geladen werden?


    Das wären dann 170kg mehr Zuladung auf der Hinterachse? Und da bin ich wieder am Anfang: Die Stützlast ist aber doch max.75kg?


    *ahhhhh* :8o: ich verstehe die Zusammenhänge nicht... oder habe ich mich verrechnet???



    Ich glaube ich habe das falsche Fach studiert. :)


    Ein total verwirrter
    Fedi


    PS: Wer hat eigentlich diesen depperten neuen Fahrzeugschein sortiert???

  • Ich habe gerade noch einen Zusatzeintrag gefunden:
    F.1/F.2: 2025 B.ANHÄNGEBETRIEB


    Also ein um 75kg erhöhtes zulässiges Gesamtgewicht.


    Wenn ich es dann nur mit den Werten im Anhängerbetrieb rechne:


    Leergewicht von 1505kg und ein zulässiges Gesamtgewicht von 2025kg. Macht eine theoretische Zuladung von 520kg.
    Achslasten (VA:935+HA:1195) 2130kg - Leergewicht 1505kg = 625kg mögliche Zuladung (nach Achsen).


    Das würde eine Differenz zur eingetragenen Zuladung von 105kg bedeuten. Also dürfte ich nach Achslasten 105kg mehr fahren.


    Angenommen die Stützlast würde nicht in die Fahrzeugmasse gerechnet werden, wären es immer noch (105-75kg) 30kg mehr mögliche Achslast?


    Ist das (die 30kg) einfach nur eine Toleranz?



    PS: Während ich so drüber nachdenke macht es natürlich Sinn, daß die Achslasten höher als das zulässige GG sind, da man es ja nie schafft das Gewicht gleichmäßig auf die beiden Achsen zu verteilen...


    Bleibt die Frage ob die Stützlast zum Fahrzeuggewicht gerechnet wird!?

  • ...alle guten Dinge sind 3....


    Zuladung im Anhängerbetrieb 520kg
    Zuladung ohne Anhänger/normal 445kg
    "Tatta": 75kg


    Sollten diese 75kg etwa die Stützlast sein!?


    Ich vermute jetzt einfach mal, dass man sie ins Fahrzeuggewicht einrechnen muß, und man dann einfach von BMW die 75kg Stützlast "geschenkt" bekommt. Die Toleranz erhöht sich dann von 65 auf 105kg mit Anhänger...


    Richtig?

  • Zitat

    PS: Während ich so drüber nachdenke macht es natürlich Sinn, daß die Achslasten höher als das zulässige GG sind, da man es ja nie schafft das Gewicht gleichmäßig auf die beiden Achsen zu verteilen...


    Gute Erkenntnise!
    Das Problem wäre ja, daß Du immer mit ´ner Waage durch die Gegend rennen müßtest. Deshalb ist die Summe der Achslasten immer höer wied das zulässige Gesamtgewicht.
    In das zulässige Gesamtgewicht fließen viele andere Faktoren mit ein, die bei der Achslast noch nicht berücksichtigt werden. Zum Beispiel der Antrieb -das zGG muß ja auch am Berg immer wieder weiderholt aus dem Stand beschleunigt werden können - und wenn wir gerade dabe sind, das ganze muß auch immer wieder angebremst werden. Deshalb kann es schon sein, daß der Hersteller die Achslasten relativ hoch auslegt, damit Du frei entscheiden kannst, wo Du Deine Goldbarren transportierst, ob im Kofferrraum oder auf dem Beifahrersitz! Aber damit Du Bremse und Antrieb nicht überlastest, begrenzt er das zulassige Gesamtgewicht. Sonst würdest Du ja Beifahrersitz und Kofferraum beladen!!!


    BMW macht halt beim Anhängerbetrieb ein Zugeständnis, da wie oben beschrieben, die gefahrenen Geschwindigkeiten und die damit auftretenden dynamischen Kräfte überschaubarer sind. Ist vielleicht schwierig zu verstehen, aber manche Dinge muß man "hinnehmen".


    Ich kann das ganze auch noch"schwieriger" gestalten: Die älteren BMW hatten zum Besipiel die Möglichkeit einer erhöhten Anhängelast - aber nur für Bootsanhänger, oder ähnlich "flache" Anhänger zum Transport von Sportgeräten. Jetzt kommt bestimmt die gute Frage, wo der Unterschied in den Lasten von "Sportgeräten" und anderen Lasten ist????? Vermutung meinerseits: Es sollte bewußt der "gewerbliche"Transport, und damit eine ständige höhere Anhängelast vermieden werden . . . .



    MfG
    neffets88