ACHTUNG: LED's für die Coronas

  • Ich verfolge das Thema jetzt schon längere Zeit, da ich auch sehr an schön hellen LED Ringen interessiert bin. Habe jetzt mitbekommen das die von Arcs für nen E90 mit das beste im Moment seien soll. Nur leider ist auch bei mir das Problem das ich mir keine ohne Zulassung einbauen werde, da erlöschen der Betriebserlaubnis.
    Aber jetzt mal eine Frage an die Profies, ist es eigentlich nicht möglich die Arcs einzubauen und vom TÜV abnehmen zu lassen? Oder sagt der schon von vornherein ohne E Zeichen keine Chance?
    Ich wäre ja auch bereit mir den Spaß mit der Abnahme was kosten zu lassen, aber die Frage ist bekommt man das halt abgenommen, und falls ja hat von euch einer eine Ahnung was das dann ca. kosten würde?
    MFG Daniel

    Naja, unmöglich ist das nicht. Aber hier geht kein TÜV-Prüfer hin und guckt, ob das schön leuchtet, du braucht eine komplette Homologation für das Teil zusammen mit dem SCHEINWERFER. Rechne mal mit einem netten 5-stelligen Betrag.
    Sonst hätte das ja schon jemand gemacht, oder? ;)

    Never attribute to malice that which is adequately explained by stupidity.

  • Ich verstehe gar nicht, wie solche Fragen aufkommen können?! Ich bezweile mal sehr stark, dass ein Prüfer überhaupt einen Unterschied erkennt. Und selbst wenn, dann sagt man dem die sind vom neuen 5er und gut ist. Bei mir wurde nix gefragt, geprüft oder Sonstiges. ?(

  • @ MathMarc und genau weil das ja noch niemand gemacht und gefragt hat frage ich ja ;)
    ich habe gedacht man kann da evtl die Scheinwerfer per Einzelabnahme neu abnehmen lassen für evtl.200 Euro.
    MFG

  • Soa hab mir nun auch die Dinger reingefrimelt sehen schon ganz nett aus aber für die art und Weise wie man hier ne Standlichtbirne wechesln muss gehört BMW verklagt -.-

    Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!

  • Ich verstehe gar nicht, wie solche Fragen aufkommen können?! Ich bezweile mal sehr stark, dass ein Prüfer überhaupt einen Unterschied erkennt. Und selbst wenn, dann sagt man dem die sind vom neuen 5er und gut ist. Bei mir wurde nix gefragt, geprüft oder Sonstiges. ?(

    Was soll ich sagen - dann mach's halt. Ich bin ja nicht dein Vater, der dir den Unterschied zw. richtig und falsch beibringen soll. Vielleicht hast du Glück, und es geht ein Leben lang gut, oder du hast Pech, wirst erwischt und zahlst dafür. Nachher ist man immer schlauer. Ich will aber hier keinen hören, der damit aufgefallen ist, Probleme mit Polizei, Tüv oder Versicherung bekommen hat und dann weint, weil ihm keiner was gesagt hat. Das muss jeder selbst wissen.
    Wie schonmal erzählt, hatte ich im E30 in den DE-Schweinwerfern Xenonlampen drin. Ich wusste, dass das Scheiße ist, und hab's trotzdem gemacht. Hätte ein paar mal ins Auge gehen können...


    Die LED aus dem F10 sind im E91 nicht bauartgeprüft, also nicht zulässig in deinen Scheinwerfern (ob die überhaupt passen, ist dabei völlig egal). Da is nix gut. Du kannst natürlich die kompletten Scheinwerfer umbauen und eintragen lassen, wenn du das für ästhetisch hältst. ;)

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    Einmal editiert, zuletzt von MathMarc ()

  • lach, wie sollte auch was bauartgeprüft sein, wenns schon rein technisch garnicht machbar ist, ohne gleich den kompletten scheinwerfer zu tauschen.
    bauart geprüft, die bezeichnung is da eher bei bremsbelägen usw von fremdherstellern angebracht, aber nicht in solchen fällen 8)

  • @ MathMarc und genau weil das ja noch niemand gemacht und gefragt hat frage ich ja ;)
    ich habe gedacht man kann da evtl die Scheinwerfer per Einzelabnahme neu abnehmen lassen für evtl.200 Euro.
    MFG

    Ne, dazu brauchst du eine TYPPRÜFUNG, das macht die TYPPRÜFSTELLE, nicht der Tüv vor Ort.
    Z.B. sowas: http://www2.produktinfo.conrad…nker_mit_CE_Zulassung.pdf
    Mit 200 Euro brauchst du da nicht auftauchen ;)

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  • lach, wie sollte auch was bauartgeprüft sein, wenns schon rein technisch garnicht machbar ist, ohne gleich den kompletten scheinwerfer zu tauschen.
    bauart geprüft, die bezeichnung is da eher bei bremsbelägen usw von fremdherstellern angebracht, aber nicht in solchen fällen 8)

    Natürlich ist es technisch machbar, nur nicht so, wie es zumeist angeboten ist. Es muss natürlich dauerhaft funktionieren, die Funktion wie vorgesehen erfüllen und gesetzliche Vorschriften einhalten.
    Da gibt es keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen einem Bremsbelag und einer blöden Standlichtbirne. Wer es nicht glaubt, dem empfehle ich das Studium der StVZO.


    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php

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