Werkstatt reißt Glühkerze ab, wer Haftet?

  • Nochmal: Der Werkstatt ist in dem Fall kein Verschulden nachzuweisen, respektive hat diese keinen Fehler begangen für den sie haftbar gemacht werden kann! DIe Kerze musste raus und wenn diese das vorgeschrieben Drehmoment nicht aushällt, ist dass das Risiko des Kunden!!

    Also ich kann es mir nicht vorstellen dass es das Risiko des Kunden ist, denn der Kunde hat weder seinen BMW noch diese Glühkerze gebaut, noch hat er selbst daran geschraubt. Rechtlich ist das bestimmt anzufechten denn der Kunde kann nichts dafür. Außerdem ist hier der Pfusch nicht ganz auszuschließen und eine sachgemäße Ausführung der Arbeiten ist von der Fachwerkstatt zu erwarten, wozu zahlt man sonst das Geld? Die Werkstätten sind gegen solche Vorfälle versichert versuchen aber immer wieder das Risiko auf Kunden auszulagern, was kein Geheimnis ist. Natürlich ist es hier möglich dass sie alles richtig gemacht haben. Der richtige Weg wäre hier die Kosten zu teilen. Der erste Schritt wäre es dahin zu fahren und vernünftig zu reden. Einen Zylinderkopf zu tauschen kann einen finanziell komplett umhauen.

  • Also ich kann es mir nicht vorstellen dass es das Risiko des Kunden ist, denn der Kunde hat weder seinen BMW noch diese Glühkerze gebaut, noch hat er selbst daran geschraubt. Rechtlich ist das bestimmt anzufechten denn der Kunde kann nichts dafür. Außerdem ist hier der Pfusch nicht ganz auszuschließen und eine sachgemäße Ausführung der Arbeiten ist von der Fachwerkstatt zu erwarten, wozu zahlt man sonst das Geld? Die Werkstätten sind gegen solche Vorfälle versichert versuchen aber immer wieder das Risiko auf Kunden auszulagern, was kein Geheimnis ist. Natürlich ist es hier möglich dass sie alles richtig gemacht haben. Der richtige Weg wäre hier die Kosten zu teilen. Der erste Schritt wäre es dahin zu fahren und vernünftig zu reden. Einen Zylinderkopf zu tauschen kann einen finanziell komplett umhauen.


    :dito:

  • Soweit ich weiß,sind Werkstätten dagegen versichert,wenn z.B. ein Auto von der Bühne fällt oder wenn bei einer Probefahrt was passiert.Aber gegen eine verunglückte Reparatur wäre mir neu.

  • Soweit ich weiß,sind Werkstätten dagegen versichert,wenn z.B. ein Auto von der Bühne fällt oder wenn bei einer Probefahrt was passiert.Aber gegen eine verunglückte Reparatur wäre mir neu.


    Du magst hier Recht haben, Näheres wird jemand wissen der selbst in der Wekrstatt arbeitet.


    Gruß.

  • Jain... In dem Fall definitiv NICHT möglich! Der Mechaniker stellt Drehmoment X ein und schraubt los, und dann machts KNACK... Wie soll der dich da vorher fragen? Keine Chance!


    Prinzipell sehe ich das ähnlich wie du Felix, nur wenn ich an einem Drehmomentschlüssel ein Drehmoment einstelle und dann eine Schraube damit löse wird dieser nie abknacken, da er normalerweise nur rechtsherum abknackt.


    Und wenn es Schlüssel geben sollte, die beim lösen abknacken, dann sind das für gewöhnlich keine Drehmomentschlüssel sondern müssten dann Losbrechmomentschlüssel sein. ;)
    Sowas habe ich allerdings bisher noch nirgendwo gesehen, selbst bei uns in den Drehmomentlaboren nicht.

  • Also ich kann es mir nicht vorstellen dass es das Risiko des Kunden ist, denn der Kunde hat weder seinen BMW noch diese Glühkerze gebaut, noch hat er selbst daran geschraubt. Rechtlich ist das bestimmt anzufechten denn der Kunde kann nichts dafür. Außerdem ist hier der Pfusch nicht ganz auszuschließen und eine sachgemäße Ausführung der Arbeiten ist von der Fachwerkstatt zu erwarten, wozu zahlt man sonst das Geld? Die Werkstätten sind gegen solche Vorfälle versichert versuchen aber immer wieder das Risiko auf Kunden auszulagern, was kein Geheimnis ist. Natürlich ist es hier möglich dass sie alles richtig gemacht haben. Der richtige Weg wäre hier die Kosten zu teilen. Der erste Schritt wäre es dahin zu fahren und vernünftig zu reden. Einen Zylinderkopf zu tauschen kann einen finanziell komplett umhauen.


    Falsch!!!
    Das ganze ist rechtlich komplett festzementziert in den AGB des Autohauses. PUNKT! Das ist rechtlich FAKT! Egal was manche glaube, denken oder wovon sie träumen!


    Die Werkstatt kann und eine gute Werkstatt wird sich auch an den Kosten beteiligen keine Frage. ABER rechtlich gesehen muss sie absolut gar nichts!!

    Made in East Germany - the bitch


    Zum Gedenken an Robert Müller († 21.05.2009) - du warst ein großer Sportler und Mensch :traurig2:


  • Prinzipell sehe ich das ähnlich wie du Felix, nur wenn ich an einem Drehmomentschlüssel ein Drehmoment einstelle und dann eine Schraube damit löse wird dieser nie abknacken, da er normalerweise nur rechtsherum abknackt.


    Und wenn es Schlüssel geben sollte, die beim lösen abknacken, dann sind das für gewöhnlich keine Drehmomentschlüssel sondern müssten dann Losbrechmomentschlüssel sein. ;)
    Sowas habe ich allerdings bisher noch nirgendwo gesehen, selbst bei uns in den Drehmomentlaboren nicht.


    Du da bin ich technisch überfragt... Da fehlt mir die Werkstattausbildung :D Wenn du das sagst, wird das dann schon so sein! Du hast da deutlich mehr Wissen als ich!


    Mir gehts hier mehr um die rechtliche Seite als um die technische Umsetzung des Vorgangs des Kerzenwechsels.

    Made in East Germany - the bitch


    Zum Gedenken an Robert Müller († 21.05.2009) - du warst ein großer Sportler und Mensch :traurig2:

  • Falsch!!!
    Das ganze ist rechtlich komplett festzementziert in den AGB des Autohauses. PUNKT! Das ist rechtlich FAKT! Egal was manche glaube, denken oder wovon sie träumen!


    Die Werkstatt kann und eine gute Werkstatt wird sich auch an den Kosten beteiligen keine Frage. ABER rechtlich gesehen muss sie absolut gar nichts!!


    Jetzt kommt wieder das ABER :) ein Monteur, Ölt die Kerze gut ein wartet 2 Stunden, sie löst sich. Der andere Monteur ein Muskelprotz denkt sich, wer braucht Öl ich reiß dran. Folge davon sie reißt ab!
    Und es stimmt wirklich habe nicht so weit gedacht, bei einem Drehmomentschlüssel gibt es für das Lösen kein Drehmoment! Folge darauß, wenn der Monteur merkt es geht auch mit größeren Kraftaufwand nicht muss er die Erlaubniss des Kunden holen und Ihn informieren das es sein könnte das die Kerze sich verabschiedet.

  • Was hier wieder diskutiert wird - fragt einen Anwalt der darauf spezialisiert ist - oder glaubt einfach Felix der damit täglich zu tun hat.

    Gruß Hendric


    Bei Interesse am Umbau von Abgasanlagen => PN :thumbup:

  • Falsch!!!
    Das ganze ist rechtlich komplett festzementziert in den AGB des Autohauses. PUNKT! Das ist rechtlich FAKT! Egal was manche glaube, denken oder wovon sie träumen! Die Werkstatt kann und eine gute Werkstatt wird sich auch an den Kosten beteiligen keine Frage. ABER rechtlich gesehen muss sie absolut gar nichts!!

    Also vernünftiges Reden mit Werkstatt wird sicherlich mehr bringen als laut auf seinem Recht zu pochen oder mit AGB's zu hantieren: das weiß ich schon aus meiner Erfahrung. AGB's sind kein Gesetz, die sind definitiv angreifbar da nicht immer gesetzeskonform. Es liegt auf der Hand dass die Werkstatt dadurch versuchen will möglichst viel Risiko auszuschließen. AGB's sind nicht selten falsch, schaut euch als Beispiel AGB's von 1&1 an. Trotz dass sie durch ihre AGB's alle Haftungen ausschließen haben sie bis jetzt jedes Mal vor Gericht verloren wenn irgendein Kunde gegen sie geklagt hat. Über die AGB's der Zeitarbeitsfirmen brauche ich erst nicht zu reden: es ist nur noch eine rechtliche Zumutung.
    Ich habe schon ein Paar Streifälle mitbekommen wo KFZ-Innung eingeschaltet war, die Einzelheiten dazu darf ich leider nicht weiter geben. Jedoch darf ich hier schreiben dass es mit Sicherheit nicht so ist dass der Kunde rechtlich volles Risiko trägt. So einfach ist es nicht.


    So, jetzt mein Streitfall mit Audi-Werstatt den ich hier erwähnen darf.
    Habe Audi von der Werkstatt abgeholt (Inspektion), bin auf der Autobahn, auf einmal geht die Motorleuchte an und der MOtor stottert. Bin auf den Standstreifen. Von ADAC zur Werkstatt geschleppt, Diagnose: Motorschaden aufgrund Ölmangels. Ölschraube war lose und ohne Dichtring, Parktplatz in der Stadmitte mit Ölversaut, Pflastersteine zu Hause mit Öl versaut. Ich zur Werkstatt und wollte reden, sie haben mich abgewimmelt.
    Dann bin ich zum Anwalt und habe neuen Motor, neue Pflastersteine, Arbeitsstunden, Mietwagen und kostenlose Parkplatzreinigung bekommen.


    Dann der andere Fall aus der Bekanntschaft.
    Da lässt jemand seinen Motor überholen, 25tkm danach macht der Motor Bums.
    Werkstatt redet sich raus und will nichts erstatten: sie haben alles richtig gemacht.
    In diesem Fall hat der Kunde gegen den Hersteller (nicht gegen Werkstatt) geklagt und neuen Motor bekommen.


    Gruß.