Ist es mittlerweile nicht Üblich alle Reperaturen und Werkstat Aufenthalte eines Fhz. Elektronisch zu Dokumentieren.
Wenn DU immer bei Audi warst, müssten die das in ihrem System haben. Stichwort Reperatur Historie.
Anhand dieser und der kopie des Kaufvertrages kannst du im Notfall nachweisen das alles Korrekt gelaufen ist, solange der Wagen in deinem Besitz war.
Ansonsten gilt wie immer die Unschuldsvermutung.
DIR muss eine Schuld nachgewiesen werden, nicht du musst deinen Unschuld Beweisen.
ich wittere Betrug.
Wenn der Händler nachweisen kann, dass angegebener Tachostand nicht mit tatsächlichen übereinstimmt, darf er sich an den Verkäufer halten.
Es geht dabei nicht um eine strafrechtliche Verurteilung wegen Betrugs, sondern um einen Mangel des verkauften Objekts (Wagen hatte keine 203000 sondern 380000km).
Wenn Du im Laden eine CD kaufst und diese enthält dann nicht die Musik, die auf der Verpackung drauf steht, gehst Du auch zum Laden zurück und beschwerst Dich dort. Und nicht im Presswerk der CD, oder?
Genau so ist das hier.
Der TO kann dann probieren, sich seinen Schaden vom seinem Verkäufer zu holen. Ob das aber geht und klappt (Nachweis, Verjährung usw.) interessiert den Händler, der vom TO den Wagen gekauft hat, herzlich wenig.