Anwälte hier??? Brauche Rechtsbeistand....

  • Ist es mittlerweile nicht Üblich alle Reperaturen und Werkstat Aufenthalte eines Fhz. Elektronisch zu Dokumentieren.
    Wenn DU immer bei Audi warst, müssten die das in ihrem System haben. Stichwort Reperatur Historie.
    Anhand dieser und der kopie des Kaufvertrages kannst du im Notfall nachweisen das alles Korrekt gelaufen ist, solange der Wagen in deinem Besitz war.


    Ansonsten gilt wie immer die Unschuldsvermutung.
    DIR muss eine Schuld nachgewiesen werden, nicht du musst deinen Unschuld Beweisen.


    ich wittere Betrug.

    Wenn der Händler nachweisen kann, dass angegebener Tachostand nicht mit tatsächlichen übereinstimmt, darf er sich an den Verkäufer halten.
    Es geht dabei nicht um eine strafrechtliche Verurteilung wegen Betrugs, sondern um einen Mangel des verkauften Objekts (Wagen hatte keine 203000 sondern 380000km).


    Wenn Du im Laden eine CD kaufst und diese enthält dann nicht die Musik, die auf der Verpackung drauf steht, gehst Du auch zum Laden zurück und beschwerst Dich dort. Und nicht im Presswerk der CD, oder?
    Genau so ist das hier.
    Der TO kann dann probieren, sich seinen Schaden vom seinem Verkäufer zu holen. Ob das aber geht und klappt (Nachweis, Verjährung usw.) interessiert den Händler, der vom TO den Wagen gekauft hat, herzlich wenig.


  • Teilweise gebe ich Dir recht!
    Aber, erstmal muss der Händler beweisen das am Tacho gedreht wurde!
    Ob vom TE oder jemand anders, wird Ihn nicht interessieren.
    Wenn er hier nicht abzocken will!
    Fragwürdig ist wieso er nicht gleich einen Anwalt damit beauftragt hat !?!
    Das er den TE auffordert hier zu Stellung zu nehmen finde ich bedenklich!
    Darauf zu Antworten noch viel mehr!
    Angenommen der TE meldet sich beim Händler (hat er wohl schon)und teil Ihm mit das er keinerlei Beweise für seine Unschuld hat!
    Dann wird der Händler seinen Anwalt einschalten weil ja jetzt klar ist das der TE vor Gericht nichts zu seiner Entlastung vorzutragen hat!
    Denn Rest kann man sich denken!
    Bei der Beweisaufnahme vor Gericht wird wohl auch der Erstbesitzer gehört , und wenn er der böse ist ,wird das wohl auch deutlich werden.
    Wenn der TE der böse ist natürlich auch. (gehe ich nicht von aus) Unschuldsvermutung
    Wenn der Händler der böse ist dann wird er sich bei unklarer Beweislage seitens des TE vermutlich nicht soweit aus dem Fenster legen!
    Deshalb nie die Karten auf den Tisch legen.
    Und Notfalls noch eine zweite Meinung einholen, Anwälte sind auch nicht alle gleich gut! :meinung:


    Gruss Prag