Die gegnerische Versicherung muss nur den Anwalt zahlen, wenn Du recht bekommst. Aber da du 0 EUR SB hast, wäre es insofern irrelevant, da Deine Rechtsschutz (sofern sie es übernehmen, was vorher abzuklären wäre) eh zahlen würde. Selbst das erste Anwaltsschreiben schon.
Aber vielleicht kannst Du Dich ja so mit der ERGO einigen. Sollte eigentlich auch im Interesse des Sachbearbeiters sein, denn das würden sie mit Sicherheit verlieren und mehr als die 200 EUR ausgeben müssen.