Erschwerend kommt hinzu, dass im N47 der Kit ja schon +20PS und +40NM bringt. Auf dem Prüfstand war jedoch keiner unter 200PS (DIN) und 400NM (DIN). Das ist aufgrund des Headrooms bei normalen Außenumständen ja aber auch zu erwarten. Leistungskurven gibt es hier auch im Forum, z.B. 204PS und ca. 410NM, was ich für glaubwürdig und realistisch halte.
Digi tec oder Wetterauer???
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Was kostet denn ein PP kit heute? Was ist da alles dabei?
Stefan
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7. Der Verkauf eines getunten Fahrzeugs, ohne Wissen des Käufers, erfüllt den Straftatsbestand der arglistigen Täuschung.
Nennst Du mir mal bitte die Hausnummer im StGB für den Straftatbestand der arglistigen Täuschung?
Du denkst wahrscheinlich an Betrug gemäß § 263 StGB. Die Aussage stimmt dann aber trotzdem nicht...
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ich dachte es mir immer und es ist wahrshceinlich auch das beste naja werde dann mal anfragen bei meinen beiden BMW händlern!
Danke für die Antworten!
habe keinen Bock iwie auf der Kiste mal sitzen zu bleiben weil jeder sagt das es ne Heizerschleuder ist -
Was kostet denn ein PP kit heute? Was ist da alles dabei?
Laut aktueller Preisliste 3/2012:
Zitat
SZ-Nr. S3A Power Kit Diesel 135 KW auf 147 KW (184 PS auf 200 PS)
inkl. Ladeluftühler und Lüfterpaket
EUR 895,- inkl. 19% Mwst.Teuer, aber der große Vorteil ist halt, dass es keinerlei Probleme beim Wiederverkauf und mit BMW selbst gibt (Garantie, Kulanz), da original BMW und vom Hersteller angeboten und eingebaut.
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Hi,
danke für die Auskunft! Das ist mal ein haufen Holz! Hinzu kommen bestimmt noch ein paar Hunderter für den Einbau...
Wie ist das eigentlich mit dem Lüfter - braucht man den auch wenn man eine Anhängekupplung hat und somit ohnehin schon nen größeren Lüfter hat?
Stefan
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Hallo,
also ich war bei DigiTec Ende letzten Jahres und bin bis jetzt zufrieden... PS Zahl wurde auch mehr als auf der Seite zu finden ist -
hi,
und welche Stufe hast Du machen lassen?
Grüße
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Offizieller Listenpreis ohne TÜV und Einbau und Codierung ist 845Euro für deinen Motor.
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Zurück zum Thema arglistige Täuschung, diese ist im BGB zu finden:
"Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen.
Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, aber auch durch einfaches Verschweigen einer Tatsache hervorgerufen werden.
Das arglistige Handeln erfordert zumindest Vorsatz, eine gezielte Absicht ist nicht erforderlich. Der arglistig Handelnde muss die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder für möglich halten.
Neben der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung regelt der § 123 BGB auch die Anfechtung aufgrund einer widerrechtlichen Drohung."Richtig ist es ist kein Straftatsbestand im StGB, Betrug wäre dann am naheliegensten, also wie von dir genannt.