Reservierung per Kaufvertrag, bei Besichtigung vor Ort Widerruf aufgrund FAG möglich?


  • Da halbwegs interessante Fahrzeuge offensichtlich nur im Ruhrpott oder extrem weiter südlich stehen, bin ich jetzt in Oberhausen fündig geworden.
    2 x 400 km und zurück möchte ich nicht fahren, aber bei kaum einen Händler kann ich das Fahrzeug anschauen und am gleichen Tag mitnehmen. Das funktioniert wohl aus logistischen Gründen nirgendwo.


    Mir wurde jetzt vom Vertragshändler folgendes angeboten:


    Er faxt mir Kaufvertrag, den ich unterzeichnet zurückjage. Fahrzeug ist dann für mich reserviert und ich kann in ein paar Tagen hinfahren, das zwischenzeitlich vorbereitete Fahrzeug ansehen und Probefahren. Sagt es mir nicht zu, kann ich den per Fax existierenden Kaufvertrag vor Ort widerrufen und das Thema ist erledigt. Da mir der Kaufvertrag gefaxt oder gemailt wurde, würde ja das Fernabsatzgesetz mit Widerrufsfrist 14 Tage gelten. Gefällt mir der Wagen, unterschreibe ich einen neuen Kaufvertrag, bezahle und düse mit dem neuen Wagen zurück nach Hamburg. Angeblich kein Risiko für mich.....


    Falls es sich um den Händler mit Kr im Namen handelt, ich habe damals sehr gute Erfahrungen beim Kauf meines Autos gemacht. Ob das nun Serie oder Einzelfall ist, kann ich natürlich nicht sagen.
    Ich habe damals nach der Besichtigung den Vertrag per Email bekommen und unterzeichnet zurückgemailt.


    Sollte Dir dieses Angebot aber als Email vorliegen, hast Du ja, neben dem Fernabsatzgesetz noch diese schriftliche Vereinbarung als Sicherheit auf Deiner Seite.



    So einige Gedankenanregungen von Euch bestätigen mich eher in der Meinung, den Kauf auf altherkömmliche Weise zu tätigen :rolleyes:


    Also besser 2 x fahren oder auf das unglaubliche Glück warten, in Norddeutschland den passenden Bimmer zu finden :S


    Dennoch würde ich auch diesen Weg bevorzugen.

  • Hi,


    das mit dem sofort Mitnehmen ist heutzutage bei einem Autohaus nicht mehr möglich. Die nehmen einen Gebrauchtwagen zurück und belassen diesen dann in dem Zustand bis der nächste Kunde kommt. Dann sind beispielweise die Reifen soweit runter gefahren, dass man dem Kunden bei der Preisverhandlung einen neuen Satz Hinterreifen verspricht, um ihm quasi bei der Preisverhandlung sofort den Wind aus den Segeln zu nehmen.


    Hatte das bei meinen letzten beiden Autokäufen bei einer relativ großen BMW Autohauskette. Ein Mal war die Ladekante total verkratzt und das andere Mal die Heckklappe. Als ich mit dem Thema angefangen habe, wurde mir sofort gesagt, dass die neu lackiert wird. Damit bin ich natürlich erstmal zufrieden gestellt, kann das Auto aber erst nach ein paar Tagen abholen. Würde da ein bereits perfektes Auto stehen, könnte man nur am Verkaufspreis ansetzen und das kommt die Autohäuser teurer als ein Satz Reifen drauf zu machen oder optische Mängel zu reparieren.


    Wenn du den Vertrag schon unterschrieben hast, wird der Verkäufer sich nicht aufs Handeln einlassen, ich würde es deshalb nicht tun! Bei 400km sollte man sich auch trotzallem nicht gezwungen fühlen das Auto zu kaufen.


    Die beste Erfahrung habe ich bis jetzt wie folgt gemacht (war schon der 8. Autokauf). Erst hinfahren und ansehen, bisschen rummeckern und weg. 2 Tage später habe ich dann gemailt: "Bin mir unsicher und es gibt ein paar Dinge die erledigt werden müssten: Preis, Reifen, Öl, Inspektion, Heckklappe etc. Vorrausgesetzt das wird erledigt, soll er mal durchrufen". Natürlich lässt er sich dann auch etwas Zeit, hat aber noch am Nachmittag angerufen und gesagt, alles klar. Das muss man natürlich nervlich auch verkraften, da man ständig denkt, der ist gleich verkauft. :S


    Klar weiß ich, dass der Verkäufer dabei auch nicht arm geworden ist und man bei BMW ehh nichts geschenkt bekommt. :) Allerdings hatte ich doch ein recht gutes Gefühl, da alle "Mängel" beseitigt wurden, aber das Autohaus hat damit sowieso kalkuliert.


    Ich würde auch bein 400km hinfahren und mich dann am nächsten Tag erst wieder melden. Falls es zum Kauf kommt, Mietwagen nehmen oder falls möglich überführen lassen (bieten viele Autohäuser an). Vielen fällt es jedoch schwer nicht gleich "ja" zu sagen auf Grund von Verlustangst. :D

    Zitat

    Sollte Dir dieses Angebot aber als Email vorliegen, hast Du ja, neben dem Fernabsatzgesetz noch diese schriftliche Vereinbarung als Sicherheit auf Deiner Seite.

    Glaube kaum, dass da das Fernabsatzgesetz gilt. Man kauft ja kein Auto im Versandhandel. Das Fernabsatzgesetz soll dir in erster Linie ermöglichen dir den Artikel auch nach dem Kauf anzusehen, da du diese Möglichkeit sonst ja auch im Laden wahrnimmst. Das Fahrzeug kann man sich Offline ansehen und jeder Jurist wird denke ich auch dazu raten.


    Gruß
    TReaper

  • Also zuerst mal zum Fernabsatzgesetz. Dies gilt sobald ein Gegenstand gekauft wurde, der vorher nicht besichtigt werden konnte. In diesem Fall mit dem Auto würde bei vorheriger Unterzeichnung eines Kaufvertrags das Fernabsatzgesetz zum tragen kommen und somit auch ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Unterzeichnung.


    Und bezüglich sofort mitnehmen geht das bei den wenigsten Händlern. Viele kleine Händler müssen den Brief erst bei der Bank anfordern weil die Autos mittlerweile alle EIngangsfinanziert sind. Heißt also der Händler kriegt einen Teil des Einkaufspreises von der Bank zu einem gewissen Zinssatz. Außerdem werden mittlerweile die meisten Arbeiten erst nach dem Verkauf gemacht, damit man in den Preisverhandlungen flexibler ist. Viele Kunden stören sich weniger an Mängeln und nehmen lieber einen höheren Nachlass. Außerdem weis ein Händler vorher nie ob das Fahrzeug vielleicht an einen anderen Händler und in den Export geht, wo es sich nicht lohnt Mängel zuerst zu beseitigen.


    Wenn du jetzt was unterschreibst wird es eh kein Vertrag sein sondern eine sogenannte Bestellung. Dies wird erst zum Kaufvertrag mit der Übergabe des Geldes/Fahrzeugs. Diese Bestellung kannst du so oder so widerrufen bei BMW, und kannst dann auch nochmal über den Preis und die Konditionen verhandeln und eine neue Bestellung/Vertrag machen. Ich glaube aber nicht, dass der Händler den Wagen so fertig macht, wie du es vielleicht möchtest, falls noch der ein oder andere Mangel/Kratzer vorhanden ist. Auch HU/AU wird er nicht vorher machen, da falls du den Wagen nicht nimmst und er erst 1-2 Monate später verkauft wird, alles von den 24 Monaten HU/AU runterzählt, genauso wie zeitlich begrenzte Servicearbeiten.


    Hoffe das gibt erst mal etwas Aufschluss. Falls noch jemand Fragen hat, kann er sich gern melden. War bis vor nem Jahr auch noch KFZ Verkäufer.

  • Ist leider so
    War bei mir so ähnlich.


    Haben meinen aus Karlsruhe geholt und wir mussten auch vorher einen Vorkaufvertrag unterzeichnen und hinfaxen....
    Da wir auch nicht 2 mal 700 km hin und zurück fahren wollten....


    Letztendlich ist es aber einfach sich davon zu lösen denke ich, da wir noch einen Mängel gefunden haben, der nur minimal war und man bot und an entweder reperieren und Fahrzeug hinterherbringen auf BMW Kosten oder Zurücktreten.
    Wie haben dann noch etwas am Preis gemacht und dann passte das auch so.


    Aber ich denke einen Mangel oder irgendwas findet man ja immer...
    Kann mir nicht vorstellen das BMW drauf behart