Hauptsache dir ist nichts passiert.
RA nehmen und schauen.
Hauptsache dir ist nichts passiert.
RA nehmen und schauen.
Mein Beileid für deinen 3-er, Hauptsache dir ist nichts passiert.
Viele die von dem anderen Auto seitlich erwischt wurden sind entweder tot oder nur noch ein Pflegefall.
Polizei würde niemals ihre Fehler zugeben und ist in der Gerichtsverhandlung schlimmer als Kriminelle: Anwalt ist hier Pflicht.
Gruß.
Hauptsache dir ist nichts passiert.
RA nehmen und schauen.
Viel Erfolg und Unfälle mit Behördenfahrzeuge sind immer besonders heikel. Halte uns auf dem laufenden, und das beste an der Geschichte ist, das niemand ernsthaft verletzt wurde. Anwalt und nen Objektiver Richter sollten das zu Gunsten deiner Seite erledigen....wenn auch nicht zu 100%, Denke ich
Die meisten liegen zwischen ca 45-80tsd.
Das passt gar nicht, nicht mal für Kriminaldienstfahrzeuge.
Kommt auch darauf an, was noch im Topf ist für das jeweilige Jahr. Wenn die Leasingzeiten fest sind für zwei Jahre, dann gebe es ein mächtiges Loch im Topf alle zwei Jahre.
Das muss flexibler sein, wenn die Cops ne Kiste schrotten sind die nicht versichert. Sollte es der Zufall wollen, dass mehrere Fahrzeuge in Unfälle verwickelt waren, dann kann das Jahresbuget schon im z.B. Oktober erschöpft sein. Dann gibt es erst in der nächsten Periode den FL Passat, or what ever.
Aber wie obbu schon sagt: Ländersache
Nun ist es IMMENS wichtig, dass es Zeugen gibt, die belegen können, dass kein Einsatzhorn verwendet wurde. Sonst könnte es Probleme geben. Wenn die Polizei belegbar NUR mit Blaulicht unterwegs waren kriegen sie die Schuld.
Zeugen brauchste net, Blackbox zeichnet das auf
§ 38 Abs. 1 StVO : "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"."
Richtig und wenn eine rote Ampel überfahren werden muss, muss die Tonfolge das Martinshorns mindestens 3mal ertönt sein.
Die Polizei hat natürlich Sonderrechte und darf über z. B. rote Ampeln fahren. Hierfür muss nicht mal Blaulicht an sein
Sonderrechte nicht mit Wegerecht vergleichen
Also ne Blackbox gibt es zumindest in Niedersachsen nicht --> Ländersache --> auch ne Frage des Geldes.
Ich vergleiche nicht Sonderrechte mit Wegerechten, wollte nur aufzeigen, dass es Unterschiede gibt, da hier offenbar davon ausgegangen wird, dass die Polizei NUR mit Blaulicht/Horn über ne rote Ampel fahren darf.
Grundsätzlich wirds ja bei nem dringenden Einsatz so gehandhabt, dass das Horn durchläuft.
Wie, warum und weshalb das hier im konkreten Fall nicht so war, wird sich klären
Das wichtigste ist : keiner wirklich körperlich zu Schaden gekommen.
Ich vergleiche nicht Sonderrechte mit Wegerechten, wollte nur aufzeigen, dass es Unterschiede gibt, da hier offenbar davon ausgegangen wird, dass die Polizei NUR mit Blaulicht/Horn über ne rote Ampel fahren darf.
Grundsätzlich wirds ja bei nem dringenden Einsatz so gehandhabt, dass das Horn durchläuft.
100 % ! Genauso wie: Beamte müssen sich auch nicht anschnallen, grds. schon, aber nicht zwingend. Da gibt es tausend Beispiele...
Es darf nur nicht willkürlich geschehen, aber wer will das Prüfen ?
Es gibt keine Kontrolle für die Polizei, man kann einfach hoffen, dass sich 90 % der Beamten bewußt sind welche Verantwortung sie tragen.
Ich hoffe natürlich auch, dass sich alles klärt und der TE seinen Schaden vom Land ersetzt bekommt
Die nächste (aber hier nicht gar so relevante) Frage ist, ob sich das Land, dann das Geld vom Fahrer des FuStW wiederholt --> wenn dieser gewissermaßen grob fahrlässig handelte
Zum Thema Sonderrechte noch: auch z. B. die Müllabfuhr hat Sonderrechte, so dürfen die z. B. verkehrt durch Einbahnstraßen (und die haben weder blaues Licht aufm Dach, noch ne Sirene an Bord)
Und nun toitoitoi, dass alles gut wird
Die nächste (aber hier nicht gar so relevante) Frage ist, ob sich das Land, dann das Geld vom Fahrer des FuStW wiederholt --> wenn dieser gewissermaßen grob fahrlässig handelte
Genau. Wir wissen ja auch nicht, welchen Einsatz die Beamten fahren mussten. Dann muss man sehen, ob das Merkmal "grob" wirklich zutrifft. Das Fahrzeuge, dass "Blaulicht" an der Kreuzung übersehen könnten, ist klar. Deshalb immer fahrlässig.
Bsp. Wenn die Beamten mit 100 Km/h i.g.O. über die "rote" Kreuzung gefahren sind und es kam zum Unfall, dann würde ich auch das "grob" begründen. Dann müssen auch die Beamten zahlen. Der Rechtschutz ihrer Gewerkschaft greift auch nicht bei grob fahrlässiger Begehungsweise.