Natürlich ist Youtube-Video kein Beweis, aber um so mehr ein Fall aus der Praxis.
In Deutschland in Polilzeikreisen sind diese Geräte noch kaum bekannt.
Die Frage der Beschlagnahmung bezog sich auf den normalen Betrieb, das hat der Fragende noch mal präzisiert.
Die Gefahr, dass man selbst Fehler begeht und sie mit Kamera festhält ist nicht größer als wenn ein anderer Zeuge dazu aussagt. Lieber haftet man für seine eigene Fehler als für Fehler der Anderen (Teilschuld usw.) Die Fahrer mit diesen Kameras werden mit Sicherheit keine Raser sein oder welche die permanent am Limit fahren, andersum. Eher werden sie Schnauze voll haben von den tollpatschigen Fehlern der Anderen.
Gruß.