HILFE ... Privatkauf Rückgaberecht?

  • Beweislastumkehr ist ein Teil der gesetztlichen Gewährleistung. Die wird im privatrechtl. Kaufvertrag mir an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hier ausgeschlossen worden sein. Das beinhaltet aber noch lange keinen "Freibrief" für den Verkäufer.
    Unabhängig dessen könnte hier der Ansatz der arglistischen Täuschung in Betracht kommen (vgl. 123 BGB).
    Kannte der Verkäufer zum Zeitpunkt des verkaufs diesen Mangel ? -> das ist die Frage um die es sich dreht. Aber ganz so einfach ist das nicht; denn: Was ist denn nun genau am Motor defekt das er soviel Öl verbraucht und der Motor getauscht werden müsste? Ist es sicher, das der Verkäufer diesen Defekt auch schon hatte? (...denn wenn heute ein Teil kaputt geht, wusste der verkäufer gestern nichts von diesem Mangel).

  • AGB ? Bei privatverkauf?


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    "Von Tauschangeboten (Fahrzeuge, Frauen, Teppiche, Kamele etc.) bitte ich abzusehen."

  • hatte ähnlichen fall wie du, wo der verkäufer verschwieg das mit dem motor was ist. nach ca. 4 monaten motorschaden wir haben den verkäufer darauf hin vor gericht gezogen, weil er stur war und wie immer von nichts wusste. ende vom lied war, der verkäufer mußte mir den gesamten kaufpreis + zinsen zurück zahlen und das waren in 2 jahren was das ganze dauerte nicht wenig ;)


    wenn nach 2 monaten von einer werkstatt so ein schaden festgestellt wird, ist dies schon länger und der verkäufer muss es gewusst haben...!


    und da ist es egal ob privat verkauf oder gewerblich, privat verkäufer haben keinen freiflugschein.

  • Ohne zu wissen, warum das Auto soviel Öl verbraucht ist, kann man doch nichts machen. Und solange dem Verkäufer keine Werkstatt explizit darauf hingewiesen hat, dass der Motor kaputt ist oder geht und man das nicht schriftlich hat, sieht es schlecht aus, denn als Privatverkäufer muss man keine Ahnung von Autos haben. Vor allem müsste man das doch sehen, wenn das Auto soviel Öl verbraucht->blauer Rauch.


    Gruß
    Michael


  • AGB ? Bei privatverkauf?

    Ok, absolute Kurzfassung: Wird ein und dieselbe Vereinbarung oder Regelung innerhalb eines Vertrages mit der Absicht erstellt, sie mehr als nur 3 Mal zu verwenden, spricht man von einer AGB. Da man aber die Gewährleistung beim Privatverkauf nur mittels Sondervereinbarung wirksam ausschließen kann (und auch hier kommt es auf die genaue Formulierung an!) und NICHT mittels AGB-Klausel, ist ein wirksamer Gewährleistungsausschluss unter zu Hilfenahme aller üblichen Kaufverträge im Internet nicht möglich.

  • Was ist denn an dem Motor defekt, dass er bei "hohem Ölverbrauch" gleich getauscht werden muss?
    Kolbenringe?
    ZKD?
    oder was?
    Das wären ja beides keine irreparablen Schäden.
    Bevor ich einen Motor tausche, fülle ich lieber alle paar hundert KM nen Liter nach.


    Zum rechtlichen:
    Da es ein Privatverkauf ist, fällt eine "Gewährleistung" grundsätzlich weg.
    Es geht lediglich darum, ob dem Verkäufer der Mangel bekannt war und er ihn verschwiegen hat (arglistige Täuschung).
    Den Beweis bist allerdings tatsächlich du als Käufer schuldig.
    Der Zeitraum spielt dabei keine große Rolle, da du es lediglich "unmittelbar nach entdecken des Schadens" anzeigen musst.


    Ich würde auch mal die vorherige Werkstatt kontaktieren.

    E90 - 325i - BJ 2008 - Sparkling Graphite - Shadow Line - M-Paket - M-Fahrwerk


    Performance Nieren

  • hatte ähnlichen fall wie du, wo der verkäufer verschwieg das mit dem motor was ist. nach ca. 4 monaten motorschaden wir haben den verkäufer darauf hin vor gericht gezogen, weil er stur war und wie immer von nichts wusste. ende vom lied war, der verkäufer mußte mir den gesamten kaufpreis + zinsen zurück zahlen und das waren in 2 jahren was das ganze dauerte nicht wenig ;)


    wenn nach 2 monaten von einer werkstatt so ein schaden festgestellt wird, ist dies schon länger und der verkäufer muss es gewusst haben...!


    und da ist es egal ob privat verkauf oder gewerblich, privat verkäufer haben keinen freiflugschein.


    Ohne ein Gutachten?

  • Dann verkauf mal weiter deine Autos mit all den fertigen Kaufverträgen und den von dir genannten Klauseln. Ich wünsche dir, dass du nicht mal zufällig an den Falschen gerätst. ;)

    Du hast anscheinend wieder bei der Hälfte zu lesen aufgehört.
    Dann erkläre uns doch bitte wie du dem Verkäufer nachweisen möchtest, dass er dem Käufer diesen Umstand verschwiegen hat. Woher soll der Verkäufer weiters wissen, dass er einen erhöhten Ölverbrauch bei seinem Fahrzeug hatte, wenn er nicht Buch darüber geführt hat?
    Bitte unterlassen deine Unterstellungen!

  • Da es ein Privatverkauf ist, fällt eine "Gewährleistung" grundsätzlich weg.

    Es geht lediglich darum, ob dem Verkäufer der Mangel bekannt war und er ihn verschwiegen hat (arglistige Täuschung).
    Den Beweis bist allerdings tatsächlich du als Käufer schuldig.
    Der Zeitraum spielt dabei keine große Rolle, da du es lediglich "unmittelbar nach entdecken des Schadens" anzeigen musst.


    Falsch, die Frist bei arglister Täuschung ist ein Jahr! Die Gewährleistungspflicht fällt auch nicht einfach weg, sie muss vielmehr wirksam ausgeschlossen werden. Und unmittelbar nach Entdecken des Schadens bedeutet nicht "egal wann", sondern dann müsste es auch "unmittelbar", also ohne schuldhaftes Zögern sein. Leute, wenn ihr rechtlich keine Ahnung habt, dann lasst es doch bitte einfach.