HILFE ... Privatkauf Rückgaberecht?

  • Ohne mir das ganze jtzt durchzulesen...
    Warum versuchst du nicht zuerst den vorbesitzer normal auf das thema anzusprechen bevor du deinen anwalt ect einschaltest?



    Edit: ok habs mir bisschen durchlesen. Da hilft nur anwalt einschalten und hoffen
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  • Ich denke auch, dass es schwierig sein wird dies dem Verkäufer nachzuweisen. Hat BMW Ölmeßfahrten gemacht, dass sie sich so sicher sind, dass der Motor soviel verbraucht oder hin ist? Oder reißt wieder einer von den "Austausch-Meistern" die Fr... auf? Denn das machen diese Experten gerne, denn am Ende musst du zahlen. Bevor du dich auf rechtlich Auseinandersetzungen einlässt, sollst du dir sicher sein, dass auch alles so stimmt wie man es dir erzählt hat, sonst weisen die Gutachter unter Umständen nur die Unfähigkeit deiner Werkstatt nach. Und 1 Liter Öl auf 1000km sind immer noch im Toleranzbereich - bitte nicht vergessen. Ich kenne solche Kundenbeschwerden aus meinem früheren Job , jedoch kenne ich keinen Kunden, der damit durchgekommen ist, trotz bester Anwälte. Und es waren Fahrzeuge, die jenseits der 100tsd Euro lagen.

  • Jup, 1l auf 1.000 km sind zwar viel, aber dennoch gibt es viele Fälle bei denen das so ist und seitens BMW soll das dann "normal" sein.


    Kalkulier die Kosten durch und überleg dir ob es sich lohnt vor Gericht zu gehen. Soetwas ist dann auch nicht innerhalb von paar Monaten erledigt sondern dauert ewig!
    Willst du dann solange den Wagen stehen lassen? Denn sonst wird dir noch unterstellt von dem Schaden gewusst zu haben und diesen noch verschlimmert zu haben (grob Fahrlässig!).


    Such dir lieber eine kompetente Werkstatt und steck das Geld in den Wagen.


    ...meine Meinung.


  • wenn man alle 600km 1liter öl nachschütten muss, sollte man sich schon fragen warum das so ist...!


    und das ist nicht erst seit 2 monaten, also muss es der vorbesitzer gewusst haben in meinen augen !

    Hast du gelesen was ich geschrieben habe? Woher soll er wissen, dass es weniger als 1000km sind, wenn er sich keinen Vermerk darüber macht? Weiters kann er sich darauf berufen, dass keine Fehlermeldungen am Fahrzeug ausgegeben wurden und beim Service alles i.O. war.


    Ich kann nicht erkennen, wo ich irgendjemandem etwas unterstelle. Ich habe nur nett gemeinte Tipps zur deutschen Rechtslage gegeben.


    Ich kann zwei Ansätze erkennen: Kein wirksamer Gewährleistungsausschluss (das wäre z.B. bei deinen Formulierungen der Fall - mir egal, ob du das anders siehst, darfst gerne im Palandt und diversen Urteilen nachlesen) und eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Bei ersterem würde ich wetten, dass es zutrifft, bei zweitem eher nein bis unmöglich nachzuweisen.

    Natürlich, egal das hilft dem Themenersteller nicht weiter.


    Du kannst es drehen wie du möchtest, es wird aufgrund meiner oben genannten Argumente nahezu unmöglich sein, dem Verkäufer etwas nachzuweisen. Ich sehe keinerlei Ansatzpunkte.


    Als geschädigter würde ich einfach mal ins Scheckheft und schauen bei welcher Werkstatt der letzte Service oder die letzte Wartung durchgeführt wurde. Jene Werkstatt dann kontaktieren und denen mal ein wenig auf den Zahn fühlen ob ein Problem mit dem überhöhten Ölverbrauch bekannt war und dies auch dem damaligen Besitzer mitgeteilt wurde. Und bevor man gleich zum Anwalt springt würde ich mich mal mit dem Verkäufer in Verbindung setzen.... ein Motor verbraucht nicht von jetzt auf gleich 1l Öl auf 600km. Das muss der Vorbesitzer ja gewusst und Öl nachgefüllt haben, sonst wäre nach 2000km die Öl-leuchte angegangen und nach weiteren 1000km der Motor irgendwann hopps gegangen.

    Gibt die Werkstatt ohne Gerichtsbeschluß Daten heraus, macht sie sich wegen Verletzung des Datenschutzgesetzes ebenso strafbar.

  • Ich würde es echt von der Kostenseite angehen! Ich habe vor dem jetztigen Auto ein Golf V GTI gefahren, da ging mir auch der Motor kaputt (bei 110tkm) ärgerlich, aber ich habe mich gegen einen Austauschmotor entschieden. Nachdem ich versucht habe eine Lösung mit dem Vorbesitzer zu finden, hoffnungslos!


    Auch ein Brief an VW gab keinen Aufschluss, ob das nun bei der Baureihe bzw. Baujahr häufiger zum Motorschaden gekommen ist.


    Ende vom Lied, Austauschmotor + Einbau = ca. 4.500 Euro, Fahrzeugzeitwert mit Motor = 12.000 Euro (damals) ->>>8000 Euro VB mit Motorschaden, verkauft für 7.500 Euro. (ging nach Holland, da man da wohl keine "Luxussteuer" auf nicht mehr fahrtüchtige Kfz bezahlen muss ;)


    Wenn du es finanziell stemmen kannst (neues Auto + deinen jetztigen stehen lassen), dann würde ich es über Anwalt und Gutachten versuchen.


    Btw. hast du schon mal über die Fahrgestellnummer geguckt, was bei Autohäusern gemacht wurde?

  • Da Muss ich dir beipflichten.
    Ich hatte beim verkauf meines e46 den umgekehrten fall. Der Käufer wollte mich für eine defekte Zylinderkopfdichtunge belangen. Den Defekt hat er wohl 2 Wochen nach dem Kauf festgestellt. Er hat sich richtig mühe gegeben das ich zur kasse gebeten werde aber für mich als Verkäufer war es leicht die unterstellungen abzuweisen. Immerhin ist er in der Beweispflicht. Der Mangel konnte vorher nicht bestanden haben da ich 3 wochen vor dem Kauf die große Inspektion hab machen lassen und die Werkstatt nichts festgestellt hat und wenn doch ist mir als laie nicht zuzumuten das das Urteil einer Fachwerkstatt ohne driftigen Grund in Frage zu stellen. Persönlich habe ich nämlich auch nichts festellen können da der Wagen bereits seit der Inspektion abgemeldet in der Garage stand. Der Käufer hat bei der 2 maligen Besichtigung und einer rund 20km langen Probefahrt ebenfalls nichts fesgestellt. Eine Motorwäsche hatte ich ebenfalls nie gemacht. Von Arglistiger Täuschung konnte da wirklich keine rede mehr sein.
    Es tat mir leid für den Käufer da er eigentlich ein Netter war aber sowas ist leider Pech.

  • Hast du gelesen was ich geschrieben habe? Woher soll er wissen, dass es weniger als 1000km sind, wenn er sich keinen Vermerk darüber macht? Weiters kann er sich darauf berufen, dass keine Fehlermeldungen am Fahrzeug ausgegeben wurden und beim Service alles i.O. war.


    schreibst du nur so, oder liest und denkst du auch darüber anch ?


    wenn ich in kürzester zeit alle 600km oder auch 700km 1liter öl nachschütten muss, sind das bei jeder tankfüllung 1liter und sowas muß man sich nicht aufschreiben sondern merkt man sich ! jeder BC zeigt den ölstand an und den sollte man mind. 1 mal im monat kontrulieren...
    und das fällt jedem auf, auch dem vorbesitzer sprich den vekäufer und wenn er meint dies sei normal, dann sollte er kein auto haben ;)

  • schreibst du nur so, oder liest und denkst du auch darüber anch ?


    wenn ich in kürzester zeit alle 600km oder auch 700km 1liter öl nachschütten muss, sind das bei jeder tankfüllung 1liter und sowas muß man sich nicht aufschreiben sondern merkt man sich ! jeder BC zeigt den ölstand an und den sollte man mind. 1 mal im monat kontrulieren...
    und das fällt jedem auf, auch dem vorbesitzer sprich den vekäufer und wenn er meint dies sei normal, dann sollte er kein auto haben ;)


    Wenn du den Hintergrund immer noch nicht verstehst tust du mir wirklich leid. Denk einmal ein paar Schritte weiter...


    Was ist eine Tankfüllung? Glaubst du jeder fährt seinen Tank bis zum letzten Tropfen leer? Es soll Leute geben, die vielleicht immer zu einem bestimmten Tag in der Woche tanken fahren und da gerade einmal 200km zurückgelegt haben, nur als kleine Denkanstoß für dich.
    Den Ölstand sollte man kontrollieren? Wer schreibt das zwingend vor? Sollte ist nett, stellt aber keine Verpflichtung dar. Gerade bei den modernen FZGen warte ich auf die Warnmeldung im Display und mache mir nicht mehr die Finger schmutzig oder frage am laufenden Band dem Bordcomputer ab.
    Du wärst ein grottenschlechter Verteidiger... :D

  • ich glaub du bist der deutschen § nicht vertraut, in Österreich mag es anders sein, aber nicht hier in D...
    und wenn du wartest bis deine warnleuchte leuchtet im display und sonst keine kleinen service bzw. nicht mal zwischendurch nach den füllständen schaust, will ich nicht wissen wie fertig dein fahrzeug ist und würd dann auch keins von dir kaufen... kommst mir vor wie der verkäufer des oben genannten 325i :whistling:


    sorry

  • Zitat

    Dann erkläre uns doch bitte wie du dem Verkäufer nachweisen möchtest, dass er dem Käufer diesen Umstand verschwiegen hat. Woher soll der Verkäufer weiters wissen, dass er einen erhöhten Ölverbrauch bei seinem Fahrzeug hatte, wenn er nicht Buch darüber geführt hat?

    Prinzipiell ist das natürlich so dass es ihm bekannt sein muss, es sei denn er hatte einen persönlichen Automechaniker der ihm jede paar Tausend km Öl nachgefüllt hat. Der einfachste Weg wäre die Werkstatt wo der Wagen zuletzt gewesen ist abzufragen ob der Besitzer wusste dass der Wagen Öl säuft. Der war mit Sicherheit in eine Werkstatt gefahren um sich diesbezüglich beraten lassen. Dann gibt es eine Rechnung für die Arbeiten etc. Oft ist das eine Werkstatt in der Nähe seines Wohnsitzes.


    Gruß.