HILFE ... Privatkauf Rückgaberecht?

  • Prinzipiell ist das natürlich so dass es ihm bekannt sein muss, es sei denn er hatte einen persönlichen Automechaniker der ihm jede paar Tausend km Öl nachgefüllt hat. Der einfachste Weg wäre die Werkstatt wo der Wagen zuletzt gewesen ist abzufragen ob der Besitzer wusste dass der Wagen Öl säuft. Der war mit Sicherheit in eine Werkstatt gefahren um sich diesbezüglich beraten lassen. Dann gibt es eine Rechnung für die Arbeiten etc. Oft ist das eine Werkstatt in der Nähe seines Wohnsitzes.


    Gruß.

    jop, dass meine ich mit Fahrgestellnummer, da dort ja alle arbeiten hinterlegt sind. (Vorraussetzung Vertragswerkstatt)

  • Nicht persönlich, aber ich kenne es aus dem Berufsalltag. Ist nicht einfach - aber auch nicht unmöglich.


    Deswegen rede ich ja die ganze Zeit von der Gewährleistung - aber das will ja scheinbar auch keiner hören. Hier ist ja scheinbar jeder Jurist, der Google bedienen kann.


    Das deutsche Recht ist dem österreichischen übrigens sehr ähnlich. Insbesondere aus schuldrechtlicher Sicht.

  • ich glaub du bist der deutschen § nicht vertraut, in Österreich mag es anders sein, aber nicht hier in D...
    und wenn du wartest bis deine warnleuchte leuchtet im display und sonst keine kleinen service bzw. nicht mal zwischendurch nach den füllständen schaust, will ich nicht wissen wie fertig dein fahrzeug ist und würd dann auch keins von dir kaufen... kommst mir vor wie der verkäufer des oben genannten 325i :whistling:


    sorry

    Das ist in Deutschland nicht anders.
    Ich bin durch und durch ein Autofreak der ständig am pfelgen und überprüfen ist. Ich traue mich zu behaupten, dass meiner dem Auslieferungszustand nahe kommt, was aber nichts mit dem Thema zu tun hat.



    Auch das habe ich schon erklärt. Die Werkstatt darf ohne Gerichtsbeschluß aus Datenschutzgründen keine Informationen weitergeben!

  • Ich finde es echt Lustig über was hier diskurtiert wird. Der TE weis ja selber noch nicht ewas kaputt ist. Nur wiel er Öl braucht macht er hier einen riesen Aufriss. BMW gibt bei dem Motor an das 1l auf 1000km normal ist. Jetzt hat der wagen bereits 100tkm auf der Uhr. So lange besitzt der TE den Wagen noch nicht. Und vielleicht hat er sich ja nur um 10 bis 20 Prozent vertan beim einfüllen. So genau ist die Anzeige ja auch nicht.


    Also wenn es nur wegen dem Ölverbrauch ist und der TE sich nicht äussert was genau kaputt ist birngt das alles nichts. Und vorallem der weg zum Anwalt ist umsonst.



    Und ich würde als Verkäufer auch so reagieren. Es gibt so viele die genau mit der gleichen Tour versuchen den Preis zu drücken. Also nicht gleich den Verkäufer verurteilen

  • Die frage ist wenn er auf 600km 1l braucht ob er das auch beim vorbesitzer getan hat...
    Hangt ja vl auch mit der fahrweise zusammen...


    Wenn er zB anders fahrt als du und er nur alle 1000km nachfullen mußte ist es ja im toleranz ereich von BMW...


    Ich will damit eigentlich sagen
    Wenn er vl sogar mal bei BMW angefragt hat bekam er als antwort "auto darf auf 1000km 1L brauchen" und fur ihn war es dann normal und kein Mangel weil es ja BMW sagt (die sollten ja wissen was mit ihren Autos ist)...


    Da es fur ihn normAl war ist es zwar nicht die feine englische wenn er es dir nicht sagt aber vepflichtet ist er auch nicht dazu da es ja kein mangel ist laut BMW...


    Und ihm nachzuweisen das er statt alle 1000 oder mehr km sicher alle 600km nachfullen mußte wird unmoglich...


    Ich glaube auch wenns mir leid tut das du auf dem "schaden" sitzen bleibst...



    Send by iPhone

    Biete Tachoumbau in Wien an
    Biete Hilfestellung bei kleineren Wartungsarbeiten wie Bremsentausch,Ölwechsel udgl...
    Bei Interesse PM an mich...


  • Kein einziger der üblichen Kaufverträge schließt WIRKSAM die Gewährleistung aus


    Wie schließt man denn nun als Privatmann wirksam die Gewährleistung aus; das würde mich mal interessieren... In jedem standart-Wisch steht "...verkauf unter Auschluss der gesetzlichen Gewährleistungspflicht..." blabla - die sind also alle ungültig !??
    ...selbst wenn zB das OLG Düsseldorf unter den Gegebenheiten - "...geschlossenen Vertrag wurde unter anderem vereinbart: „Für das Fahrzeug besteht keine Garantie.“..." - erklärt: "Allerdings ist im Kaufvertrag die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen worden,..."


    UND: hier wurde sogar der Auschluss der Garantie erklärt - Gericht hat darin sogar den Auschluss der Gewährleistung gesehen und anerkannt! Sprich im KV wurde im grunde das völlig falsche ausgeschlossen...

  • Ich hab's doch schon erklärt. Die üblichen Verträge im Internet sind alle dafür gedacht, häufiger als 3 Mal verwendet zu werden, ergo sind die darin enthaltenen Regelungen als AGB zu bewerten, da spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Privatverkauf handelt. Einfach keine vorgefertigten Vertrag benutzen, sondern selber einen aufsetzen. Keine Formulierung wie z.B. "gekauft, wie gesehen" verwenden oder auch nichts groß von Garantie erzählen. So wenige Informationen im Vertrag wie möglich mit aufnehmen, die als Beschaffenheitsvereinbarung bewertet werden können. Im Kaufvertrag nimmt man ein besonderes Feld und bezeichnet es als "Sondervereinbarung". Dort kann man alles reinnehmen, das besonders und ausdrücklich vereinbart werden soll. Eine passende Formulierung für einen wirksamen Gewährleistungsausschluss wäre:


    „Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern beruhen sowie bei Körperschäden“.


    Diesen gesonderten Punkt lässt man sich gesondert unterzeichnen. Und ganz wichtig: Diese Regelung nicht mehr mit irgendwelchen anderen Regelungen kombinieren, weil man denkt, dass man dann auf der ganz besonders sicheren Seite wäre.

  • Oder man schreibt einfach "die Gewährleistung ist ausgeschlossen". Eine Formulierung zu denen selbst die Automobilclubs raten. Man muß nicht aus allem einen Doktor machen.
    Es ist unnötig darauf hinzuweisen, dass grob fahrlässige und vorsetzliche Verletzungen ausgenommen sind, da dies ohnehin gesetzlich geregelt ist.

  • "'Eine Formulierung, zu der selbst die Automobilclubs raten". :D


    Und es damit genau so falsch machen. Sei es drum, mir ist das jetzt egal. Macht was ihr wollt, ich bin raus aus der Diskussion.