so einfach ist das nicht. bei Fahrzeugen ab EZ 04/2006, und die meisten hier fallen ja darunter,
ist die Prüfung der Systemdaten (eigentlich) Pflicht.
d.h., wenn Lichtautomatik vorhanden muss die geprüft werden (auch wenn das keine Pflichtausstattung ist)
und wenn die nicht funzt wäre das ein erheblicher Mangel !
Und wieder was dazugelernt. Meine Neuester war bisher von 8/2002...