Auch mein Beileid, denn sowas ist immer ärgerlich.
Aber verkaufen wegen eines Blechschadens? Man muss doch zwischen Unfallwagen und Unfallwagen unterscheiden. Wenn ein Auto "nur" mal einen Blechschaden hatte (meine 2 letzten hatten dies), dann muss es nur professionell instandgesetzt worden sein. Hat er aber mehr gehabt, beispielsweise geöfneter Airbag, dann würde mir das auch nicht mehr gefallen.
In deinem Falle gehe ich davon aus, dass der Beifahrer- bzw. Seitenairbag nicht aufgegangen ist. Wenn du also an dem Auto hängst, würde ich ihn ordentlich richten lassen und mich weiterhin an dem schönen Auto erfreuen. Denn auch wenn es nur ein Blechschaden ist, so muss das beim Verkauf angegeben werden und jeder Käufer, ob es ihn stört oder nicht, wird dich dann mächtig im Preis drücken wollen.
Halte uns mal über den Gesamtschaden auf dem Laufenden. Und viel Erfolg für eine reibungslose Abwicklung. Die Dame war hoffentlich nicht bei der HUK versichert.