Ich stehe auch sonst noch auf dem Schlauch, heißt das jetzt, "dem ist so", dass nichts eingetragen werden muss?
Diese Kombination wurde bereits vom Felgenhersteller beim TÜV vorgeführt und muß deshalb nicht mehr eingetragen werden, den in der ABE der Felge ist speziell der E90 mit dieser Kombination aufgeführt.
Was bei Gelegenheit noch gemacht werden sollte.
Zitat von Dezent GutachtenAlles anzeigenWird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.