BMW-Arbeiten bei Vorbesitzer -> Unfallschaden?

  • @speedriver: meinst du die Wertminderung des Fahrzeugs oder 10% von Schadenssumme?


    Ein Beratungsgespräch beim Anwalt ist in einem solchen Fall angebracht. Auch wenn du den Wagen behalten willst. Je nachdem wie du versichert bist, könnte das Gespräch konstenlos sein. 10% vom Schaden, na ich weiß nicht, irgendwie kommt es mir auch zu wenig vor. Bei solchen kleinen "Unfallnachlässen" würde es keine Rolle spielen ob unfallfrei oder nicht, ich vermute dass der Anwalt da mehr rausquetschen kann, eben weil der Händler ihn als unfallfrei verkauft hat und eigentlich gegen das Gesetz verstoßen hat. Wenn du aber egal aus welchem Grund nicht zum Anwalt willst, dann musst du deinem Verkäufer sagen dass du an die Rückgabe denkst, nur damit er bischen kulanter wird und dir etwas mehr entgegen kommt. Etwas Überzeugungsarbeit muss er in diesem Fall leisten. Dann siehst du wie er reagiert, und wenn du den Schaden eh für klein hälst und den Wagen eigentlich behalten willst, würde ich dann schauen ob dir sein Angebot so passt.


    Gruß.

  • Ich meine da schon 10 % des Schadens.Nur solltest du einmal nachsehen wer hat den Schaden Verursacht ?Wen ein Unfallgegner es Bezahlt hat( seine Versicherung) dann hat der Vorbesitzer ja auch diese Summe bekommen.Ist normaler usus bei jedem Sachverständigen.z,B Schaden 8000 € bekommt er ,falls das Fahrzeug noch nicht zu alt ist, 10 % also 800 € Wertminderung.Somit ist es ein Unfallwagen.zu den 800 kommen noch Auslagepauchale und Leihwagen.Ich würde dir raten wen du zufrieden ist mit dem Fahrzeug behalte es,nimm das Geld und wen möglich noch das Zubrot wie ich es geschrieben habe.Man nennt es auch Naturalien,die tun dem Verkäufer nicht so weh.Filter sind ja genügend Verbaut und nicht billig.

  • Also morgen wird nochmal mit dem Chef meines Verkäufers telefoniert. Sollten wir uns nicht einigen können werde ich mich vom Anwalt beraten lassen.

  • Auf die Gefahr hin, dass das jetzt ziemlich rechthaberisch ist, aber der "kleinste Kratzer" ist noch kein Unfall im wörtlichen Sinne. Dafür muss vielmehr ein nicht unerheblicher Sach- oder Personenschaden vorliegen, der seinen Ursprung in den mit dem Straßenverkehr zusammenhängenden Gefahren hat. Und damit ist die Diskussion für mich beendet. ;)

    Zum Thema Unfall:
    Die Höhe bzw. Schwere eines entstandenen Sach- oder Personenschadens ist für die Definition eines Unfalls irrelevant. Der Bundesgerichtshof (BGHSt 8,264; 12,255; 24,382) hat den Begriff "Unfall" wie folgt definiert:
    "Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr, dass mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht."
    Klassische Unfälle sind in der Regel solche, bei denen z.B. zwei Autos kollidieren oder ein Fußgänger von einem anderen Verkehrsteilnehmer, z.B. Radfahrer oder Autofahrer, angefahren und verletzt wird. Ein Unfall liegt aber auch dann vor, wenn eine Sache, z. B. ein abgestellter Pkw, beschädigt wird, obwohl der Eigentümer des Fahrzeugs gar nicht anwesend war. Der Eigentümer des Fahrzeugs war dann zwar in diesem Moment nicht "Verkehrsteilnehmer", dennoch fallen diese Beschädigungen an abgestellten Fahrzeugen unter den Unfallbegriff des §142 StGB.


    Zu "unfallfrei":
    Die Eigenschaft "unfallfrei" ist nach div. Urteilen mittlerweile recht klar definiert. Der BGH hat sich hiermit mal ausgiebig beschäftig und festgestellt, daß an einen Fahrzeug mit der Eigenschaft "unfallfrei" lediglich Bagatellschäden vorhanden sein dürfen. Diese Bagatellschäden sind wie folgt definiert:
    "Als Bagatellschäden hat der Bundesgerichtshof bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige äußere Lackschäden anerkannt, nicht dagegen andere Blechschäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war."

  • Also mein Fall hat sich jetzt erledigt. Ich konnte mich mit der Niederlassung einigen und ich werde das Auto weiterfahren. Schließlich bin ich damit zufrieden.
    Danke nochmal für eure Beiträge zu meinem Thema

  • Und wieder einer! Ich weiß nicht, weshalb die BMW-Händler nicht die Schlüssel auslesen. Im 7er-Forum habe ich inzwischen ein paar gefunden, die einen unfallfreien bei NL/Vertragshändler als unfallfrei gekauft haben und beim Auslesen des Schlüssels Unfallschäden zum Vorschein kamen. Und hier auch.


    Ist das Faulheit oder kalkül? Auf 10 findet es einer heraus...


    Was den E46 angeht, könnte es nicht auch sein, dass im Rahmen der AHK Nachrüstung eine ander Heckstoßstange wegen des benötigten Ausschnitts fällig wurde? Ich kenne den E46 jetzt nicht so gut, aber bei meinem E32 muss die Stoßstange für eine Nachrüstung der Anhängerkupplung ausgetauscht werden.

  • Ist das Faulheit oder kalkül? Auf 10 findet es einer heraus...

    Für einen unfallfreien bekommt man mehr Geld und den wird man schneller los, und Speicher auslesen ist gar keine Arbeit, also kann es nur Kalkül sein. An Faulheit zu glauben fehlt es mir sehr schwer, denn all mögliche Austattungsmerkmale rauszufinden und zu rumposauen sind sie plötzlich sehr fleißig.

  • Da ich Ihnen auch Kalkül unterstelle, gab ich den Zusatz mit dem Einen aus 10 an. Von Fähnchenhändlern erwarte ich so etwas ja schon fast, aber von Niederlassungen und Vertragshändlern, die direkt für die Marke stehen, erwarte ich mehr Ehrlichkeit. Warum sonst sollte ich das gleiche Auto für mehr Geld dort kaufen. Da bin ich auf dem freien Markt von Privat an Privat günstiger, und meistens auch ehrlicher bedient.

  • ...aber von Niederlassungen und Vertragshändlern, die direkt für die Marke stehen, erwarte ich mehr Ehrlichkeit.

    Hallo, ich verstehe deine Beweggründe, aber es ist so dass ich schon lange keine Ehrlichkeit von BMW erwarte weil ich dort zu viel Perversität gesehen habe. Meine Erfahrung: die Filialen in Großstädten sind ehrlicher und freundlicher, dort wird jeder wie ein Kunde behandelt, ganz egal ob wie ein Pinguin gekleidet ist oder nicht. Die kleineren Filialen auf dem Land sind absoluter Horror denn sie haben ihr eigenes Klientel aus Geschäftsführern, Anwälten und Ärzten. Alle Anderen werden nicht mal ernst genommen, dort wird man oft nicht mal begrüßt


    Gruß.