@speedriver: meinst du die Wertminderung des Fahrzeugs oder 10% von Schadenssumme?
Ein Beratungsgespräch beim Anwalt ist in einem solchen Fall angebracht. Auch wenn du den Wagen behalten willst. Je nachdem wie du versichert bist, könnte das Gespräch konstenlos sein. 10% vom Schaden, na ich weiß nicht, irgendwie kommt es mir auch zu wenig vor. Bei solchen kleinen "Unfallnachlässen" würde es keine Rolle spielen ob unfallfrei oder nicht, ich vermute dass der Anwalt da mehr rausquetschen kann, eben weil der Händler ihn als unfallfrei verkauft hat und eigentlich gegen das Gesetz verstoßen hat. Wenn du aber egal aus welchem Grund nicht zum Anwalt willst, dann musst du deinem Verkäufer sagen dass du an die Rückgabe denkst, nur damit er bischen kulanter wird und dir etwas mehr entgegen kommt. Etwas Überzeugungsarbeit muss er in diesem Fall leisten. Dann siehst du wie er reagiert, und wenn du den Schaden eh für klein hälst und den Wagen eigentlich behalten willst, würde ich dann schauen ob dir sein Angebot so passt.
Gruß.