• Da steht doch:

    Zitat

    gilt bei Ansprüchen des Käufers gegenüber dem Verkäufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand


    Also wenn vor Gericht geht, dann ist das am Wohnsitz des Verkäufers und du müsstest da hin(falls nötig)

  • Wo ist das eig. nochmal festgelegt dass ich das Auto zu ihm bringen muss?


    Zitat

    Der Erfüllungsort der Nacherfüllung ist im Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht eigenständig geregelt. Für seine Bestimmung gelten deshalb die allgemeinen Vorschriften des § 269 BGB. Danach sind in erster Linie die von den Parteien getroffenen Vereinbarungen entscheidend. Fehlen vertragliche Abreden über den Erfüllungsort, so ist laut BGB auf die „jeweiligen Umstände“ und die „Natur des Schuldverhältnisses“ abzustellen. Lassen sich auch hieraus keine abschließenden Erkenntnisse gewinnen, so ist der Erfüllungsort letztlich an dem Ort anzusiedeln, an dem der Verkäufer zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses seinen Wohn- oder Geschäftssitz hatte.

    Achtung! Dieser Beitrag kann Spuren von schwarzem Humor, Zynismus, Pragmatismus und Sarkasmus enthalten!


    "Sammeln Sie Treuepunkte??" "Laut meiner letzten Frau eher nicht...." :D