Am besten nach Montage der Räder selbst hinten am Radlauf messen, wieviel Platz ist,
und vor allem gucken, wie es aussieht. Sicherheitshalber auch ein paar Millimeter Luft
einkalkulieren, die Radaufhängungen sind ja nicht starr, das Rad bewegt sich unter
Belastung auch seitlich etwas.
Und wenn du sowieso das Fahrwerk vermessen lassen willst oder musst, dann lass den
Sturz hinten einfach auf den geringst möglichen Wert einstellen. Das macht ohnehin
Sinn, und wird nach Tieferlegungen gerne vergessen. Hier relevant ist: Dabei kommt
das Rad ein wenig raus. Das kann also Distanzscheiben obsolet machen.

zulässige Rad- /Reifenkombinationen
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Ich muss zugeben, davon habe ich nicht sonderlich viel Ahnung. Das Fahrzeug hat das BMW Sportfahrwerk und wurde vom Vorbesitzer mit H&R Federn tiefergelegt. Soweit ich mich bisher informiert habe muss ich wenn ich an ein verändertes Fahrwerk noch veränderte Felgen / Reifen montiere damit sowiso zum TÜV.
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youRFate Ich habe ähnliche Überlegungen gehabt und werde auch nächsten Sommer Felgen und Fahrwerk nachrüsten. Die VMR waren auch bei mir in der Auswahl. Habe mich dann doch für die Breyton GTS2 entschieden. Die sind optisch ähnlich, aber doch deutlich leichter, wenn ich das noch richtig im Kopf habe. Vielleicht findest du die oder andere Felgen von Breyton ja auch
sodass du bei der geplanten Sammelbestellung Ende des Jahres mitmachen kannst.
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In aller Regel sind die Tieferlegungsfedern freigegeben für die Serienbereifung. Da du ja aber andere Felgen draufpacken willst, musste es zusammen eintragen lassen. Genaueres steht in der ABE für die Ferdern. Aber zu 99% musste zum TÜV, ja
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ich biete mehr: zu 100% muss eine Abnahme (idR nach § 19.3) erfolgen.
es sei denn man wohnt in Hessen oder Bayern, wo diie Prüfer, die kein aaS sind,
sich an Mehrfachänderungen nich ran trauen. -
Ich steh aktuell auf dem Schlauch...
In diesem Thread auf Seite 1 ist zu lesen:
ZitatZulässig 18 Zoll
VA: Reifen 225/40 R18 88W - Felge 8Jx18, ET34
HA: Reifen 255/35 R18 90W - Felge 8,5Jx18, ET37In diesemThread fragt jemand, ob 8x18 auf VA und HA zulässig sind und alle schreiben ja.
Wonach kann ich mich richten, oder überseh ich etwas?
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Wonach kann ich mich richten, oder überseh ich etwas?
nach dem, was in dem "Begleitschreiben" der Felgen drin steht.
wenn´s Zubehör Teile sind gibt´s dazu oft ´ne ABE, und da kannste 8x18 vuh fahren,
bspw bzw oft mit 225/40 vuh, je nach ET ohne dass sich ein Paragraphensheriff den Rotz angucken muss. -
Ich steh aktuell auf dem Schlauch...
In diesem Thread auf Seite 1 ist zu lesen:
In diesemThread fragt jemand, ob 8x18 auf VA und HA zulässig sind und alle schreiben ja.
Wonach kann ich mich richten, oder überseh ich etwas?
In dem Fred wurde nicht gefragt, ob es zulässig ist bzw eintragungsfrei , sondern ob es passt. Das ist ein Unterschied.
In diesem Fred stehen im ersten Post alle Serienbereifungen. Wenn du also original E9x Räder in diesen Dimensionen fährst, brauchst du diese nicht eintragen lassen. Andere Kombinationen, z.B. 8x18 rundum, sind natürlich möglich, dann aber eintragungspflichtig.
Bei Zubehörfelgen guckst du ins Gutachten oder die ABE, wie Brummi schon sagte -
Ok, danke für die Aufklärung.
Gruß,
Jakob -
WIe sieht es mit 8,5Jx19 ET25 (VA) und 9,5Jx19 ET39 (HA) für meinen E91 LCI aus?
Wenn gebördelt werden muss, würde ich das dafür machen.Danke, Gruß Jannis