zulässige Rad- /Reifenkombinationen

  • Hab da mal eine hoffentlich nicht dumme Frage:


    habe einen 320i E90 EZ: 08.2005 gekauft. Natürlich mit Stahlfelgen, und möchre nun Original BMW 17 Zoll mit 225/ 45 R17 montieren.
    In meinem FZS steht aber nur die 205 auf 16 grösse. Ein EG Übereinstimm.....dingsda habe ich nicht. Muss ich jetzt BMW Originalfelgen eintragen lassen??.
    MfG Molli

  • Nein musst du nicht, wenn es die original BMW Felgen in 8x17" ET34 mit 225/45/17 sind.

  • Danke für die Antwort, und wie verhält es sich mit Zubehörfelgen die eine TÜV Freigabe haben, wo drin steht: Reifengrössen die nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt sind müssen eingetragen werden? z.B. dann 225 45 17?
    Danke für ANtworten
    Grüsse Molli

  • Felgen aus dem Zubehör werden in der Regel mit einem TÜV-Gutachten ausgeliefert. Diese musst du dann eintragen. Auch wenn die selbe Reifengröße drauf ist. Die Felgen aus dem Zubehör haben in der Regel auch nie genau die Maßen wie die original Felgen, was die Einpresstiefe angeht. Wenn aber eine ABE bzw. eine Freigabe dabei ist. Brauchst du sie nicht eintragen.

  • Ich habe z.B. auch eine Rondell 0049 im Auge: im TÜV Gutachten steht bei 390L als Auflage A02 und das besagt wird eine Reifengrösse in diesem Gutachten verwendet (225 45 R17) die nicht in den Fahrzeugpapieren steht, muss diese eingetragen werden. Die komplette Eintragung ist unter Auflage A01 geführt, ist aber bei einem 390L nicht notwendig.
    Ich verstehe das so: würde in meinem Fahrzeugschein auch 225 45 R17 stehen müsste ich gar nichts machen, aber der E90 hat doch auch standardmäßig 225 drauf. Ist das kompliziert.


    Gruss Molli

  • Nochmal zum Verständnis: Habe mich bisher nie selbst um die Eintragung von Zubehör gekümmert, daher fehlt mir da einfach das Wissen, verzeiht also die vielleicht dumme Frage:
    WAS genau ist jetzt der Unterschied zwischen "Teilegutachten" und "Gutachten zur Ergänzung der ABE" oder so?


    Konkret geht es um Felgen 8x18 Zoll, ET 35, 225/40/18er rundum. Eigentlich eine ganz "normale" Kombination, nur eben nicht von BMW eingetragen. Dabei liegt aber ein Wisch, ein sog. "Gutachten zur Ergänzung der ABE", mit ca. 10 Seiten Tabellen zu verschiedensten 3er-Modellen voller kryptischer Nummern und Auflagen.
    ...Nur: Müssen diese Auflagen erfüllt sein, um ohne Eintragung zu fahren, also ABE, oder müssen diese Auflagen erfüllt sein, um eine Eintragung zu bekommen??? :gruebel:

  • Ich denke das die Auflagen erfüllt sein müssen das die ABE gültig ist d.h. das du die Felgen/Räder nicht eintragen lassen musst.
    Aber um sicher zu gehen ruf einfach mal bei Tüv an oder fahr mit den Unterlagen vorbei die sagen die dann schon was Sache ist.

  • Hallo!


    Ich fahre zur Zeit einen E61 mit folgender Rad/Reifenkombination (rundherum):


    245/35ZR19 auf 8.5x19 ET35 BBS CK002


    Da ich ab September meinen neuen Wagen (E91 330d) bekomme und ich die Räder gerne weiter auf diesem nutzen möchte, interessiert mich, ob das überhaupt problemlos möglich ist.

  • Nach innen kommst Du 4,35mm weiter rein. Nach Außen 8,35mm, dass sollte eigentlich noch gehen. Eventuell wird es aber innen etwas eng.


    Was mit Sicherheit garnicht geht ist der Reifen, denn der hat einen zu großen Querschnitt.


    Vorn solltest Du einen 245/30er fahren, sonst zeigt Dir der Tacho 2% zu wenig an und das ist nicht zulässig.


    Göran

  • @Göran:


    Danke für die schnelle Antwort! Aber wie meinst Du das mit den Reifen? Das ist doch genau die Größe, die in der ABE für die Felgen aufgeführt ist...


    Auf dem 5er muss ich zudem noch original BBS Distanzscheiben (10mm / d72.5mm) benutzen. Die wurden damals mit den Felgen so von BBS geliefert. Muss / kann ich die weiter nutzen?