Muss nach diesem Unfall die komplette Seite mitlackiert werden?

  • Hallo,


    erst ein Gutachten und dann nach Absprache mit der Versicherung des Verursachers zum guten Lacker. Die bekommen das wieder hin.... ohne Farbunterschied.


    Gruß


    TOMI

  • Haben mich gestern angerufen und meinten,das ich es in deren Werkstatt machen lassen muss und das ich kein Gutachter beauftragen muss. Dann meinte die Dame das sie wohl mein Wagen abholen, reparieren und wieder zurückbringen. Ich kriege PLUS von denen,was mir wohl normalerweise nicht zusteht ,einen Leihwagen!
    Ich meinte dann das es mir reicht mit dem Theater und das sie post von meinem Anwalt bekommen werden.
    Ich werde den schaden,ausfallzeit,bearbeitungsgeld und den Wertverlust beantragen.

    Verarschung pur.
    Leihwagen steht dir natürlich zu und müssen tust du garnix.


    Bei dem Weg den die Versuchen ist ein Anwalt die richtige Lösung, das sind für die jetzt sogar nochmehr kosten.

  • Wähle auf jedenfall eine werkstatt deiner wahl.
    Und wenn die probleme machen, dann sag du nimmst nen anwalt- ist bei unverschuldetem unfall nämlich kostenlos für dich;)

  • Ich werd ein Gutachten machen lassen und wenn dann lass ich es bei BMW machen damit auch die rostgarantie weiter geht...
    Die drei Teile müssen lackiert plus im Kotflügel ist ja eine Delle
    Und nicht zu vergessen die Performance 313 felge. Ich hoffe die haben eine auf Lager :(


  • Nach absprache mit der versicherung? Wozu? Du kriegst deine kohle laut gutachten und dann lass es machen wo du willst. Die versicherung hat da mal null und nix zu melden


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    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

  • Nach absprache mit der versicherung? Wozu? Du kriegst deine kohle laut gutachten und dann lass es machen wo du willst. Die versicherung hat da mal null und nix zu melden


    [/quote]



    Die gegnerische Versicherung erteilt aufgrund des eingereichten Gutachtens eine Reparaturfreigabe. Ohne eine solche Reparaturfreigabe kann es zu Verzögerungen bei der Regulierung kommen, insbesondere wenn Du Dein Fahrzeug nach erfolgter Reparatur abholst und die Versicherung eine solche Freigabe noch nicht erteilt hat. Dann besteht die Möglichkeit, dass Du zunächst einmal in Vorzahlung trittst.


    Dein Weg sollte also so aussehen,


    1.) Anwalt einschalten
    2.) Sachverständigen Deiner (!) Wahl aufsuchen
    3.) Gutachten über den Anwalt an die Versicherung senden
    4.) Reparaturfreigabe abwarten (klärt der Anwalt u.U. kurzfristig)
    5.) reparieren lassen

  • Nach absprache mit der versicherung? Wozu? Du kriegst deine kohle laut gutachten und dann lass es machen wo du willst. Die versicherung hat da mal null und nix zu melden



    Die gegnerische Versicherung erteilt aufgrund des eingereichten Gutachtens eine Reparaturfreigabe. Ohne eine solche Reparaturfreigabe kann es zu Verzögerungen bei der Regulierung kommen, insbesondere wenn Du Dein Fahrzeug nach erfolgter Reparatur abholst und die Versicherung eine solche Freigabe noch nicht erteilt hat. Dann besteht die Möglichkeit, dass Du zunächst einmal in Vorzahlung trittst.


    Dein Weg sollte also so aussehen,


    1.) Anwalt einschalten
    2.) Sachverständigen Deiner (!) Wahl aufsuchen
    3.) Gutachten über den Anwalt an die Versicherung senden
    4.) Reparaturfreigabe abwarten (klärt der Anwalt u.U. kurzfristig)
    5.) reparieren lassen[/quote]



    Genau so hatte ich es auch vor :) soll alles über den Anwalt gehen
    Ich werde euch informieren was alles raus kommt und wie hoch der Schaden ist, soweit natürlich Interesse besteht :)

  • Reifen glaub ich nicht, denn optisch ist keine Beschädigung zu sehen, ansonsten müssen ja achsweise die Reifen gewechselt werden oder?