evtl. verschwiegener Unfallschaden - Reparaturhistorie

  • Der Händler bleibt bei seinem Angebot von 250 EUR. Das ist für mich inakzeptabel.


    Vielmehr hat er mir völlig überraschend das Angebot gemacht zu wandeln. Er würde vom Kaufpreis ca. 8000 EUR (muss er nochmal nachrechnen) abziehen und das Fahrzeug zurücknehmen.


    Das erscheint mir an Hand folgender Formel plausibel:
    (Kaufpreis * gefahrene Kilometer) / bei Verkauf erwartbare Restlaufleistung


    Mit 122.000km gekauft bin ich 34.000km gefahren. Wir gehen bei dem großen Diesel von 250.000km Gesamtfahrleistung aus. Bei bspw. 26000EUR Kaufpreis:
    (26.000EUR * 34.000km) / (250.000km – 122.000km) = 6900 EUR


    Das ist in etwas mehr als der Schwacke-Wert. Kommen hier noch andere Abschläge in Frage? Wartung, Reparaturen, Versicherung?

  • Ein weiteres Eingeständnis -> Ab zum Anwalt und mit diesem die Möglichkeiten durchsprechen.

    2007 E92 325i | SPACE GREY | INDIVIDUAL MERINO COHIBABROWN | BBS CH-R BLACK 9x20 - 10.5x20
    KW VARIANT II | E9x M3 SUSPENSION PARTS | E93 M3 FRONT ANTI-SWAY BAR | CDV DELETE
    CIC RETROFIT | COMBOX RETROFIT | JBBFE III (D-CAN) RETROFIT
    DIAGNOSE BLOCKER | iDRIVE DATA DISPLAY

  • Wieso findest du das Rücknahme Angebot überraschend? Hast du vorher geschrieben, dass er dir gesagt hat, den Wagen zurück zunehmen.


    Am Anfang dachte ich auch, Unfallwagen. Immer finger weg. Dann hatte ich selbst einen Unfall mit meinem und der Wagen wurde für über 10.000 Euro wieder repariert. Gemerkt hat man danach nichts mehr. Seitdem bin ich Unfallfahrzeugen offen gegeüber. Sofern nur "Anbau" Teile getauscht wurden, sehe ich da kein Problem. Dir ist beim Fahren auch nicht wirklich was aufgefallen, dass der Wagen verzogen ist oder sonst was.


    Klar, ist es im später blöd sowas herrauszufinden. Aber so ein Unfall drückt nicht wirklich den Wert vom Fahrzeug, wenn dieser gut repariert wurde. Da du ja anhand der Historie vom Fahrzeug beim BMW das herrausgefunden hast, wurde der Wagen auch dort Instandgesetzt. Ist doch gut. 250 Euro, finde ich aber etwas wenig. 500,00 Euro würde ich angemessen finden, dass wäre auch der ungefähre Preis, den du weniger zahlen hättest müssen beim Kauf, wenn die Kiste einen Unfall hatte.


    Willst du dich wirklich mit einem Anwalt in Verbindung setzen und die Sache durchziehen? Bis es da eine Entscheidung gibt, dauert es bestimmt noch Wochen, Monate wenn nicht Jahre. Bis dahin, fährst du weiter mit dem Wagen und dann musst du noch mehr abziehen vom Preis, wenn du den zurück gibst oder willst du den Wagen stehen lassen? Auch blöd.

  • Überraschend weil er explizit darauf hin gearbeitet hat. Er will keine weitere Reparatur da "das schwierig zu beweisen ist - Sie können ja in der Zwischenzeit irgendwo dagegen gefahren sein". Ich weis nicht so recht auf was der Händler hinaus will.


    Nachdem sich der ganze Ärger etwas gesetzt hat: Wenn die Schäden instandgesetzt werden (Rep-Kosten 1800EUR mit Schürze, ca. 800 EUR ohne) behalte ich ihn. Ich kann ihn aber dann nicht als "unfallfrei" weiterverkaufen. Wie hoch der Wertverlust ist und wieweit das den Käuferkreis einschränkt und damit auch den Preis drückt, kann ich schwer beziffern. Das ist das eigentlich Problem an der Sache.


    Am Montag habe ich einen ersten Termin beim Anwalt.

  • Du willst den Wagen bei KM Stand 250.000km verkaufen, da juckt einen potenziellen Käufer der kleine Unfall auch nicht mehr.

  • Keine Ahnung wann ich den verkaufen will. Vielleicht Ende des Jahres oder auch erst in drei Jahren - dann geb ich Dir Recht. Er hat jetzt 156.000km runter. Da ist das Angebot so groß - einen "Verunfallten" würde ich mir als Käufer definitiv nicht ansehen - egal wie gepflegt das Fzg. ist.

  • Überraschend weil er explizit darauf hin gearbeitet hat. Er will keine weitere Reparatur da "das schwierig zu beweisen ist - Sie können ja in der Zwischenzeit irgendwo dagegen gefahren sein". Ich weis nicht so recht auf was der Händler hinaus will.


    Nachdem sich der ganze Ärger etwas gesetzt hat: Wenn die Schäden instandgesetzt werden (Rep-Kosten 1800EUR mit Schürze, ca. 800 EUR ohne) behalte ich ihn. Ich kann ihn aber dann nicht als "unfallfrei" weiterverkaufen. Wie hoch der Wertverlust ist und wieweit das den Käuferkreis einschränkt und damit auch den Preis drückt, kann ich schwer beziffern. Das ist das eigentlich Problem an der Sache.


    Am Montag habe ich einen ersten Termin beim Anwalt.


    Auch wenn die Schäden instand gesetzt wurden, bleibt der Wagen ein Unfallfahrzeug. Und das genau ist der Punkt. Komme was da wolle, daran lässt sich nix rütteln.
    Daher musst du für dich entscheiden, welchen Weg du gehen willst, Wandlung oder weiterfahren. 500-1.000€ sollten aber drin sein + Behebung der Schäden. 250€ sind definitiv zu wenig.

  • Ulli, lass Dir bloß nicht den Spaß am Wagen verderben! Schon gar nicht von so einem windigen Autoverkäufer!


    IMHO solltest Du das persönliche Gespräch mit dem Menschen suchen und äußerst ruhig und freundlich ein wenig Druck machen.. um am Ende des Satzes 1000€ zu fordern. Also da stimme ich Misteran zu, wenn der Wagen fachgerecht repariert wurde und einwandfrei läuft, spricht nichts gegen das Fahrzeug. Sicher, Unfallwagen ist Unfallwagen, aber was in drei Jahren VIELLEICHT sein könnte ist jetzt sicherlich noch kein Argument. Jetzt ist es doch eher entscheidend, ob Du mit dem Auto Freude hast, ob er Dir gefällt. Wenn das der Fall ist: Handel ihn hoch und mach nen netten Urlaub von dem Geld. So sparst Du Dir das anstrengende Anwaltsgemache, das macht nämlich ganz sicher keinen Spaß!


    Auch approximate hat Recht: Das ist das 2. Eingeständnis des Händlers. Darauf würde ich ihn im persönlichen Gespräch einfach hinweisen, um dann zu sagen "aber wir finden doch jetzt mit Sicherheit ne ordentliche Lösung zusammen.." so in der Art. Da wird er auf jeden Fall drauf eingehen, wenn er nicht ganz hirntot ist.


    Gruß
    Boltar

  • Hi,


    Ich habe nochmal mit ihm gesprochen. Und zwar gestern mit genau den Argumenten die Boltar schon angebracht hat. Natürlich liegt weder ihm noch mir etwas an einer anwaltlichen Auseinandersetzung. Er hat mir ein halbwegs passables Angebot gemacht (1150 EUR Rückerstattung). Ich überlege mir über das Wochenende wie ich vorgehen werde. Gegen eine Rückabwicklung sprechen ganz klar folgende Argumente:


    - Sein Angebot des Rückkaufwertes liegt mehrere tausend Euro unter meinen Vorstellungen. Zeit und Nerven bei der beiderseitig anwaltlich zu vertretenden Konfrontation sind daher unvermeidlich,
    - unklare Beweislage nach 2,5 Jahren bzgl. des derzeit noch vorhandenen Restschadens,
    - ungewisser Ausgang - auch wenn hier einhellig die Meinung besteht, dass das ein Unfallschaden ist - die Gerichte entscheiden manchmal doch ganz anders,
    - ich kenne mein Fahrzeug, weiß dass es in einem ansonsten guten Zustand ist,
    - bekomme ich selbst für meinen vorgestellten Rückkaufwert schwierig etwas Vergleichbares.


    Auf der anderen Seite bin ich selbst prinzipientreu - das erwarte ich auch von meinen Geschäftspartnern. Ich habe keinen Unfallwagen gekauft. Punkt. Ich hätte gerne Fotos vom Unfallschaden gesehen. Die würden mich evtl. beruhigen, existieren jedoch nicht. Das Schadensbild läßt auf ein kleines Tier wie einen Hasen schließen. Nichtmal die Niere ist ersetzt worden. Der getauschte LLK und Kondensator sind leicht zu beschädigende Teile und der Radarsensor alleine hat schon fast 50% der Teilekosten ausgemacht.


    all Danke für Eure Ratschläge!


    Grüße
    Ulli


    ps: Ich glaube der Händler liest hier mit. Er führt genau die Argumente auf, die hier schon stehen („wenn Sie ihn in drei Jahren verkaufen interessiert das keinen mehr“ usw.)

  • Hallo,


    also ich wüsste nicht was gegen ein Beratungsgespräch beim Anwalt sprechen würde, vor allem dass der Rechtsschutz besteht? Dein Verkäufer hat dir einen Unfallwagen verkauft und hat dich danach nochmal versucht über den Tisch zu ziehen mit 250€. Dann verstehe ich nicht ganz die Aussage in anderen Beiträgen mit "angstrengender Anwalterei". Warum muss es für Käufer anstrengend sein? Der Käufer ist bei diesen Sachen definitiv im Recht, ich hatte solche Situationen schon. Ein Gespräch mit Anwalt, er übernimmt die Sache, dann in ein Paar Wochen die Post ich solle beim Verkäufer auftauchen. Und siehe da, schon sein Gesprächtston ist anders und er kommt mir entgegen. Ehrlich gesagt sind eher private Gespräche mit solchen Autohändlern angstrengender.


    Wenn man zum Anwalt hingeht dann kann man es nur bei einem Beratungsgespräch belassen. Wenn man etwas tun will, muss man genau wissen was. Z.B. in diesem Fall den angemessenen Schadensersatz rausholen. Dass muss man dem Anwalt klar machen damit er in die Richtung arbeitet und nicht für Rückgabe usw.


    Gruß.