Unfallwagen Privatkauf

  • Ist es nicht so, dass bei einem Gerichtverfahren derjenige die Kosten für den Prozess trägt der schuldig gesprochen wird :rolleyes:
    Das sind natürlich auch die Kosten für Anwalte, Gutachter etc.
    Sollte also der Verkäufer den Unfall verschwiegen haben, kann es teuer für ihn werden.


    Wer es besser weiß, kann mich gerne korrigieren!


    MfG Matthias

  • Ist es nicht so, dass bei einem Gerichtverfahren derjenige die Kosten für den Prozess trägt der schuldig gesprochen wird :rolleyes:
    Das sind natürlich auch die Kosten für Anwalte, Gutachter etc.
    Sollte also der Verkäufer den Unfall verschwiegen haben, kann es teuer für ihn werden.


    klingt logisch ^^
    wüsste nicht warum das nicht so sein sollte

  • Und wenn du Pech hast wird das Verfahren eingestellt und dann trägt der TE die kosten ;)

  • Und wenn du Pech hast wird das Verfahren eingestellt und dann trägt der TE die kosten ;)


    So pauschal ausgedrückt schlichtweg falsch. Da es sich hierbei um einen Zivilprozess nach BGB handeln würde, kann das nicht passieren. Eine ähnliche Konstellation (hinsichtl. der Kosten) ergäbe sich nur, falls der Richter feststellen würde, daß der Klageanspruch an sich unberechtigt gewesen sei. Ist die Klage zulässig, kommt es mindestens zu einem Vergleich. Anders sieht es aus, wenn vorher offiziell Strafanzeige (bspw. wegen Betruges/arglistiger Täuschung) gestellt werden würde. Dieses Strafverfahren könnte eingestellt werden. Das muss man aber losgelöst von der möglichen Zivilklage sehen, es handelt sich hierbei zunächst um zwei verschiedene Verfahren.

  • Ist es nicht so, dass bei einem Gerichtverfahren derjenige die Kosten für den Prozess trägt der schuldig gesprochen wird :rolleyes:
    Das sind natürlich auch die Kosten für Anwalte, Gutachter etc.
    Sollte also der Verkäufer den Unfall verschwiegen haben, kann es teuer für ihn werden.


    Wer es besser weiß, kann mich gerne korrigieren!


    http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/KT0.html


    Ist schon korrekt, ändert aber nichts daran, dass der Ausgang ungewiss (Urteil vs. Vergleich) ist. Und den Anwalt muss man definitiv erst erstmal vorstrecken. Daher ist die Frage, ob man überhaupt recht viel gewinnt.

  • ein forum ist keine qualitative rechtsberatung, hier hilft nur das aufsuchen eines anwalts.


    this!


    mit allen fakten bei der erstberatung rausrücken, sowie alle unterlagen dabei haben und dann herrscht klarheit.


  • http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/KT0.html


    Ist schon korrekt, ändert aber nichts daran, dass der Ausgang ungewiss (Urteil vs. Vergleich) ist. Und den Anwalt muss man definitiv erst erstmal vorstrecken. Daher ist die Frage, ob man überhaupt recht viel gewinnt.



    Ich habe ne gescheite Rechtschutz! Da wird vorab geprüft, ob eine Klage erfolgreich sein kann und nur dann kommt es zum eigentlichen Verfahren. Bezahlen muss ich da rein gar nichts.
    Sollte der TE eine Versicherung haben, sollte er diese einfach fragen! Ansonsten ist ein Beratungsgespräch direkt beim Anwalt auch nicht so teuer. Meißtens reicht ein Gespräch aus, um zu wissen in wie weit eine Klage aussicht auf Erfolg hat.


    Schönes WE Matthias

  • Das Problem ist das man sowas nicht macht ich will dass er denn Wagen zurück nimmt und ich mein Kaufpreis von 8500€ zurück bekomme.
    Ich fahre kein Unfallwagen... und ich muss dazu sagen dass ich von diesem Typ schon 1 Schaden von 600 € übernommen habe wo er mir verschwiegen hat.



    Wieder geil, 8500€, wieder die billigste Karre im Netz gekauft Hauptsache 3er BMW und nun haste den Salat :rolleyes:

    Codierungen, Hilfestellung und Einbau in LDK

  • Wieder geil, 8500€, wieder die billigste Karre im Netz gekauft Hauptsache 3er BMW und nun haste den Salat :rolleyes:


    Naja, nicht jeder kann mal kurz 10, 20, 30k oder mehr für ein Auto hinlegen... Und Fakt ist auch, stimmt das alles so, dann ist er betuppt worden. Egal, wie hoch der Kaufpreis war.