Unfallwagen Privatkauf

  • Bei dem Alter und Preis, würde ich mal 100 Euro schätzen, was ein Unfallwagen weniger Wert ist als ein "Unfallfreier". Wenn du denkst, du kannst jetzt das große Geschäft machen, daraus wird nichts.


    Lass es einfach sein. Leb damit, war ja nichts schlimmes, wurden paar Anbauteile getauscht. Damit ist die Kiste etliche Jahre gefahren und keiner hat wohl was davon gemerkt.


    Natürlich könntest du einen Anwalt einschalten und so weiter, aber bei einem Wagen für die paar Euro. Wäre mir der Aufwand nicht Wert, würde wir jetzt über einen 30.000 Euro Wagen reden, wäre es was anderes, aber auch da wäre die Wertminderung eher Minimal.
    Das Leben ist zu kurz um sich mit solch einem Kram zu beschäftigen, genieß lieber das Auto und pass beim nächstem Kauf etwas besser auf.

  • ein forum ist keine qualitative rechtsberatung, hier hilft nur das aufsuchen eines anwalts.

    Hi,
    nach der Logik wären auch technische Fragen im Forum "keine qualifizierte Beratung", wie viele BMW-Meister sind im Forum? Hier geht es mehr um Erfahrungsaustausch, ob jemand so eine Situation schon hatte, es geht um das Grundsätzliche, um das richtige Vorgehen. Es macht Sinn sich im Vorfeld im Forum zu informieren, man bekommt nicht selten nützliche Tipps etc. Klar hat das letzte Wort das Gericht usw.


    Gruß.

  • @A007: du vergleichst ernsthaft das deutsche rechtssystem mit einem automobil?

    2007 E92 325i | SPACE GREY | INDIVIDUAL MERINO COHIBABROWN | BBS CH-R BLACK 9x20 - 10.5x20
    KW VARIANT II | E9x M3 SUSPENSION PARTS | E93 M3 FRONT ANTI-SWAY BAR | CDV DELETE
    CIC RETROFIT | COMBOX RETROFIT | JBBFE III (D-CAN) RETROFIT
    DIAGNOSE BLOCKER | iDRIVE DATA DISPLAY

  • Nein, ich will dir klar machen dass TE nicht nach der "qualifizierten Rechtsberatung" gefragt hat. Oder kannst du das in seinem Beitrag rauslesen?

  • anhand seiner postings kann ich noch viel mehr herauslesen...

    2007 E92 325i | SPACE GREY | INDIVIDUAL MERINO COHIBABROWN | BBS CH-R BLACK 9x20 - 10.5x20
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  • Ich hab mir auch einen mit parkhausschaden gekauft, für 500 hergerichtet und bei der Überprüfung hatte er nur 2 leichte Mängel. Wenn alles gut gemacht ist kann der gut sein. Wenigstens is alles neu?


  • Du würdest demzufolge kein Fahrzeug kaufen, welches mal an einer Seite zerkratz und dann neu lackiert wurde? Finde ich etwas übertrieben.


    und woher weisst du ob es nur ein kratzer war? :D der käufer kann dir die verschiedensten gründe einer nachlackierung erzählen. was dann dahinter steck kann man oft nicht nachvollziehen.


    wenn ein wagen als unfaller verkauft wird wäre das für mich ein absolutes no-go

  • Auch ein Fahrzeug mit Unfall kann als "Unfallfrei verkauft" werden. Dann ist aber die Angabe: "reparierter Unfallschaden" unerlässlich.


    Rechtlich bleibt ein Fahrzeug dann ein Unfallwagen, wenn:


    - der Reparaturwert 60% des aktuellen Fahrzeugwertes übersteigt (das gilt auch, wenn alle Teile durch Neuteile ersetzbar sind)
    - wenn das Fahrzeug auf die Richtbank muss
    - wenn an der tragenden Karosserie geschweißt wurde


    Wenn diese drei Dinge zum Zeitpunkt des Unfalls und dessen Reparatur nicht zutreffen, gilt das Fahrzeug nach korrekter Instandsetzung nach Herstellerangaben als unfallfrei (immer mit der Angabe "Reparierter Unfallschaden")


    Grüße


    EDIT: Zur Ergänzung: ich bin kein Jurist, diese Info stammt vom Karosseriebauer eines VW Autohauses.