2.0 Wechselintervall, Kühlmittelaustausch und -überprüfung, Entsorgung, Reinigung des Kühlsystems
Wechselintervall, Kühlmittelaustausch und -überprüfung
Regelmäßige Kontrolle der Kühlmittelzusammensetzung im Rahmen der Inspektion I und II. Aufgrund nachlassender Korrosionsschutzwirkung ist das Wechselintervall von 4 Jahren (für M-Power Fahrzeuge von 3 Jahren) einzuhalten. Das Kühlmittel sollte vor Eintritt der kalten Jahreszeit auf die Frostschutzmittelkonzentration überprüft werden. Die Überprüfung der Zusammensetzung ist auch nach einer Kühlmittelergänzung notwendig. Bei der Einstellung und Prüfung der Konzentration wird eine Aräometerspindel benötigt (Frostschutzprüfer). Das Mischen der frei gegebenen Mittel untereinander ist zulässig.
Die technische Weiterentwicklung hat es ermöglicht, dass für unten aufgeführte Fahrzeuge kein Kühlflüssigkeitswechsel notwendig ist.
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E65 ab 09/2003
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E85 ab Markteinführung
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CBS-Fahrzeuge ab 9/2003
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SIA-Fahrzeuge mit Benzinmotoren ab 03/2003
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SIA-Fahrzeuge mit Dieselmotoren ab 09/2003
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M-Fahrzeuge ab 09/2003
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Alle Fahrzeuge mit Markteinführung nach 09/2003