Wie zur Hölle, man schafft es nicht ein Fahrzeug, welches ortbar ist, mit dem alten Kennzeichen
innerhalb von 24 Tagen zu finden? Und gefunden wird es nur, weil es ausbrennt...Das würde ich dann wohl Unfähigkeit der staatlichen Ermittlungsbehörden nennen. Aber klar, die haben aktuell auch mit islamischen Terror, PEGIDA und AntiFa zu tun...
Ich sprech jetzt nicht explizit dich an, sondern alle, die hier über die ach so unfähige Polizei meckern. Der Post passte halt nur einfach.
1.
Eine Ortung über Mobilfunk ist keine Ortung über GPS. Die ist erheblich ungenauer. Je weniger Funkmasten in dem Gebiet der Funkzelle, desto ungenauer wirds.
2.
Schon mal daran gedacht, daß das Auto "verdeckt", also bspw. in einer Garage gestanden haben könnte? Die Polizei darf- aus gutem Grund- nicht mal eben kurz auf Verdacht die Garagen eines ganzen Wohnblocks- und damit einer Menge definitiv unschuldiger Anwohner- durchsuchen. Jeder, der hier lauthals über Polizei meckert, würde wahrscheinlich noch lauter- und diesmal allerdings mit Grund- meckern, wenn man bei ihm und allen seinen Nachbarn nur so pro Forma mal kurz die Garage durchsucht.
3.
Das Schengener Abkommen gibt einer Menge Länder eine Menge Rechte in der BRD. Umgekehrt wurde aber- aus welchen Gründen, sei jetzt mal dahingestellt- darauf verzichtet, der BRD auch nur annähernd ähnlich weitreichende Befugnisse in den Nachbarländern einzuräumen. Und bei nicht schwerwiegenden Straftaten- wie in diesem Fall (sorry, aber ist so)- dauert allein der ANTRAG auf die Gewährung von Amtshilfe vermutlich länger als der genannte Zeitraum von 24 Tagen. Bürokratie sei Dank. Da kann auch hier aber wieder die Polizei nix zu, das geht andere Wege. Stichwort Botschaft und auswärtiges Amt. Völlig losgelöst hiervon ist die reine Fahndung, das geht fix. Bringt aber auch nur was, wenn der Wagen so steht oder fährt, daß er auch von der dortigen Polizei gesehen werden kann. Siehe Punkt 2.
Das nur mal so als Hintergrundinfos an alle, die meinen, sich hier weit aus dem Fenster lehnen zu können.