kauf eines 320i automat

  • Wenn man solche Aussagen wie "finger von lassen.." macht, sollte man sich vielleicht dazu herablassen, sowas zu begründen.


    Der Wagen hat wenig KM und einen, der Ausstattung angepassten, günstigen Preis. Scheckheftgepflegt (genau prüfen!), steht 1a da und von daher spricht aus meiner Sicht nichts gegen dieses Fahrzeug. Eine Zusatzgarantie würde ich bei einem so "neuen" Fahrzeug nicht machen, ist aber Ansichtssache. Für den Preis kannst Du sie Dir vielleicht auch "erhandeln" ;) Der Händler unterliegt der Sachmangelhaftung, da er auf die gängigste Betrugsfloskel "Im Kundenauftrag" verzichtet, wirkt er auf mich völlig in Ordnung.


    Probefahren und wenn alles passt: Kaufen.


    Gruß
    Boltar

  • ich habe meine Meinung zum Ausdruck gebracht und keinen Rat erteilt.


    bei so einer Summe würde ich, wie bereits erwähnt, zu einem anständigen Vertragshändler gehen.


    die Gründe kann sich jeder selbst raussuchen :fk:


    PS.


    Zitat


    Bewertung zu Yaans Automobile
    Stefanie78


    FINGER weg von diesem Händler. Wir haben ein vermeintlich fehlerfreies Fahrzeug gekauft und mussten es bereits eine Woche nach Kauf für sehr, sehr viel Geld reparieren lassen. Bei dem Versuch dies mit dem Autohaus zu klären, wurden wir bösartig eingeschüchtert und uns wurde auf Mafia-weise gedroht. Ich kann nur vor diesem Händler warnen - hier werden ahnungslose Kunden abgezockt!


    :thumbsup:

  • eher hab ich ein komisch gefühl was den händler angeht .ist alt ein typischer wald und wiesenhändler alla ausländischer herkunft (soll jetzt nichts aussagen)

    komische Gefühle, egal ob beim Auto oder beim Händler sind niemals ein gutes Anzeichen. Wenn das Gefühl bleibt, lieber weitersuchen. Denn dieses Gefühl wird bei jeder Fahrt wieder hochkommen.


    es gibt zwar die gesetzliche gewährleistung,diese ist ja meisst aber nicht mal das wert worauf sie gedruckt ist

    Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen. Es sei denn, sie stanzen sie inzwischen auf einen Goldbarren...


    werde auch morgen bei der probefahrt mal beim bmw händler vorbei machen und hoffen das er für die kaffeekasse mal ein auge drüber wirft

    dann frag ihn auch nach der Reparaturhistorie. Wenn er nett ist, kann er diese mithilfe der VIN einsehen, sofern Scheckheft bei BMW gepflegt wurde/etwas bei BMW gemacht worden ist


    alternativ bietet der händler nochfür 300?/jahr eine ggg-garantie an

    Gewährleistung ist für den After, aber die Garantie für 300 Tacken ist dann das gelobte Land? Naja...


    Ohne die Garantiebedingungen zu kennen oder durchgelesen zu haben, für 300 Euro dürften die Liste der Garantieausnahmen relativ lang sein.

    Dito. Bedingungen vor Unterschrift genauestens durchlesen!



    Insgesamt steht der doch relativ gut da. Bei den Bremsen nicht auf den BC vertrauen, selbst nachschauen. Evtl steht auch demnächst ein Service an, und wenns nur der Microfilter ist, versuchen den rauszuhandeln.
    Mir wäre noch ganz wichtig, dass TÜV neu drauf ist. Kostenlos selbstverständlich. Wenn man 24 Monate haben kann, sind 9 Monate nicht viel

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur


  • Das findest Du über jeden Händler. Unser BMW Märtin hier in Freiburg, eine Firma mit absolutem Premiumanspruch, hat einen grauenhaften Ruf in der Region. Und Bewertungen im Internet sind nicht nachprüfbar, das kann auch die Konkurrenz von gegenüber verfasst haben.

  • so habe den wagen heut probegefahren


    fahrzeug ist aus erster frauenhand (hab ne tel ma guggn ob ich sie erreich)


    nichts weiter entdeckt auser leicht rubbelnde bremse vorn (könnt auch an der standzeit liegen)


    auch wurde die identnr über wbergi gecheckt dabei kamen auch keine besonderheiten auser die standardservice raus



    endrechnung:


    kaufpreis 14.450€
    renault gibts 1000€
    bremse vorn macht er neu
    die ggg garantie für 1jahr gibts dazu
    Tüv macht er neu


    sprich unterm strich 13.500 mit neuer bremse VA,TÜV und die GGG Versicherung

    §328 Absatz 2 Nr. 3 StGB: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
    Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht

    2 Mal editiert, zuletzt von setzling ()

  • :thumbsup:

    §328 Absatz 2 Nr. 3 StGB: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
    Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht

  • ja hab ihn genommen

    §328 Absatz 2 Nr. 3 StGB: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
    Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht

  • Glückwunsch zum neuen und Willkommen im Club der 320i Fahrer :thumbsup:


    Stell deinen Dicken dann mal mit ein paar Bildern vor.


    Grüße und ein schönes WE


    Matthias