Au mei, wie die Zeit an mir vorbeirauscht...
Is doch net schlimm, ich hör auch noch Platten und Kassetten!
Au mei, wie die Zeit an mir vorbeirauscht...
Is doch net schlimm, ich hör auch noch Platten und Kassetten!
Brauchst keine Vollmacht wenn du was in die Papiere eintragen lassen willst.
Bei mir sind beide Autos genau so angemeldet wie bei dir.
Komisch - ich musste bis jetzt immer eine Vollmacht mitschleppen um Eintragungen bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugbrief zu bekommen.
Schlussendlich Auto dann gleich auf mich im Schein umschreiben lassen - Versicherungsschutz weiter über meine Mutter was die ganze Sache einfacher gemacht hat.
Is doch net schlimm, ich hör auch noch Platten und Kassetten!
aber auch nur weil du arm bist weil du ja alles ins KFZ steckst
Zitat
Komisch - ich musste bis jetzt immer eine Vollmacht mitschleppen um Eintragungen bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugbrief zu bekommen.
Schlussendlich Auto dann gleich auf mich im Schein umschreiben lassen - Versicherungsschutz weiter über meine Mutter was die ganze Sache einfacher gemacht hat.
Bei meinen unzähligen Eintragungen hat das nie jemanden interessiert.
Brauchte die Vollmacht immer nur zum anmelden.
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Ich habe mich wegen einer Eintragung noch nie Ausweisen müssen
Ich habe mich wegen einer Eintragung noch nie Ausweisen müssen
Dich Ausweisen darf auch nur der Innenminister, und der muss ein trifftigen Grund dafür haben
Bevor das hier ganz den Bach runter geht noch was zum Thema:
Schau Dir das Gutachten genau an, manche Eintragungen müssen nicht zwingend sofort in der ZBI eingetragen werden, es reicht den Schrieb vom TÜV mitzuführen. Den genauen Wortlaut weiss ich gerade nicht auswendig.
Alles zu den Papieren ins Handschuhfach und gut ist.
ich muss wohl ma ´ne Wortmeldung abgeben.
- es gibt schon lange keinen Fz-Schein und -Brief mehr !
- an deren Stelle traten: ZB I ( = früher Fz - Schein) und ZB II ( = früher Fz - Brief)
wobei ZB für Zulassungsbescheinigung steht.
alle Änderungen, für die es ein TGA (Teilegutachten) oder eine ABE gibt, und wo der Verwendungsbereich eingehalten wurde,
werden nach § 19.3 von einem Prüfer begutachtet ( der muss nich vom TÜV sein ! )
dieser erstellt in Falle eines positiven Ergebnisses einen Bericht, in dem auf Seite 1 die Änderung beschrieben wird,
und auf Seite 2 vermerkt wird, welches Prüfzeuchnis vorlach, ob ggf. vorangegangene Änderungen berücksichticht wurden
und: ob eine sofortige Berichtigung der Fahrzeuchpaiere durch die Zulassungsstelle erforderlich is.
dies is bei ´nem Fahrwerk idR nich der Fall, sondern zurück gestellt.
was bedeutet: wenn sich die Zul. Stelle das nächste mal mit den Papieren zu beschäftigen hat,
zB bei Wohnrt- oder Halterwechsel.
und dann wird das auch nur in die ZB I eingetragen. ansonsten reicht es, den Schrieb mitzuführen.
unabh. davon kann man freiwillich die Papiere berichtigen lassen.
dazu is es hilfreich, den Perso und ´ne Vollmacht von demjenigen, der in der ZB II als Halter (Besitzer) genannt is dabei zu haben.
eine sofortige Berichtigung is zB bei Leistungsänderungen, wenn sich Gewichtsangaben ändern, oder bei Abgasänderungen
(zB Nachrüstung DPF) erforderlich.
und bei allen Sachen, wo es kein TGA / ABE gibt oder der Verwendungsbereich nich eingehalten wurde.
(zB Felgen vonner anderen Modellreihe)
in einigen Fällen kann auch eine Mehrfachänderung zu einer sofortigen Änderung der Fz-Papiere führen,
wenn bspw im TGA eines Fahrwerks iVm Rädern die Begutachtung eines aaS gefordert wird.
Alles anzeigenich muss wohl ma ´ne Wortmeldung abgeben.
- es gibt schon lange keinen Fz-Schein und -Brief mehr !
- an deren Stelle traten: ZB I ( = früher Fz - Schein) und ZB II ( = früher Fz - Brief)
wobei ZB für Zulassungsbescheinigung steht.
der Volksmund sagt immernoch Fahrzeugschein weil mit ZB kann keine Sau was anfangen. das ist und bleibt in den Köpfen der Leute der Fahrzeugschein
ZB sagen nur die Pfeifen uffd er Zulassungsstelle und vielleicht die Cops.
Ich war vor 3 Tagen mitm X5 inner Werkstatt zum TÜV, selbst da fragte der Mitarbeiter bei Fahrzeugannahme nach dem "fahrzeugschein"