Eintragung ST Suspension weicht ab

  • Hallo zusammen


    Ich besitze seit Sa einen 2010er E90 335i LCi, jetzt ist mir im Schein was aufgefallen im Bezug aufs Fahrwerk


    laut Gutachten ST Suspension ist der Verstellbereich hinten 15mm - 35mm.


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    Im Schein steht aber an der Hinterachse 5mm


    [Blockierte Grafik: https://i.ibb.co/h8X23gy/2020-12-10-14-00-47-1-Whats-App.png]


    Habe das Fzg erst seit kurzem


    Vllt kann mir jemand weiterhelfen

  • So eine Eintragung ist ja auch nach Ermessen des TÜV Prüfers, Er nimmt es ab & begutachtet es als Verkehrstauglich, dafür unterschreibt Er am Ende mit seinem Namen.

    Gruß Markus :)


    Ihr braucht Hilfe jeglicher Art???
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  • Ja, eigentlich schon. Es muß ja die eingetragene Höhe korrigiert werden, sonst hast bei der nächsten Kontrolle gleich wieder Diskussionen - auch wenn es höher statt tiefer ist.

  • Ich kenn es nur so das höher drehen kein Problem ist.
    Nur die eingetragene tiefe darf nicht unterschritten werden.
    So handhabt das auch die Polizei bei Kontrollen und der TÜV bei mir hier.

  • Ich kenn es nur so das höher drehen kein Problem ist.
    Nur die eingetragene tiefe darf nicht unterschritten werden.
    So handhabt das auch die Polizei bei Kontrollen und der TÜV bei mir hier.

    Also gaaaaanz theoretisch: normalerweise will der eintragende Prüfer ja ein Vermessungsprotokoll sehen und prüft die Scheinwerfereinstellung. Wenn alles paßt, trägt er das Fahrwerk ein mit den Maßen (entweder am Gewinde oder sogar Höhe Kotflügelkante).Ob die das tatsächlich so machen, sei mal dahingestellt.


    Jetzt ist das Ganze höher und evtl. ungleich, somit stimmt die Fahrwerkseinstellung evtl. nicht mehr oder die Scheinwerfer leuchten sonst wo hin.


    Praktisch gesehen wird natürlich kein Polizist ein Auto bemängeln, dass höher als eingetragen eingestellt ist. Sich darauf verlassen kann man sich aber nicht.


    Bilstein hat früher immer damit geworben, dass man bei deren B16-Fahrwerken einen zulässigen Verstellbereich eingetragen bekommt, in dem man quasi frei einstellen konnte. Waren aber meist eh nur 15-20mm Differenz. Und oft haben das die Sachverständigen nicht so eingetragen, weil sie ja gewohnt waren, eine bestimmte Höhe festzusetzen. Die in den Gutachten oft beispielhaften Eintragungen werden meist ignoriert...

  • Also gaaaaanz theoretisch: normalerweise will der eintragende Prüfer ja ein Vermessungsprotokoll sehen und prüft die Scheinwerfereinstellung. Wenn alles paßt, trägt er das Fahrwerk ein mit den Maßen (entweder am Gewinde oder sogar Höhe Kotflügelkante).Ob die das tatsächlich so machen, sei mal dahingestellt.
    Jetzt ist das Ganze höher und evtl. ungleich, somit stimmt die Fahrwerkseinstellung evtl. nicht mehr oder die Scheinwerfer leuchten sonst wo hin.
    ...

    Diese Diskussion über das Vermessungsprotokoll hatte ich schon ein paar Mal mit TÜV-Prüfern und immer gewonnen :)


    Ich habe meine Fahrwerke noch NIE vor der Eintragung vermessen lassen. Sitzt dem Prüfer ein Furz quer und ich muss nochmal nachbessern, darf ich ja wieder zum Vermessen. Daher gehe ich immer danach zu vermessen. Wenn der Prüfer das möchte, reiche ich das Protokoll auch gerne nach.

  • Da war ich auch baff mit der Vermessung, als ich meine Vogtland Federn samt Koni Dämpfer usw. zur Eintragung da hatte. Sprach dann von Vermessung (glaube das stand sogar so in dem Teilegutachten irgendwo), bestand aber nicht auf das Protokoll.
    Falls das anders gewesen wäre... ich fahre rundherum M3 Werte, die dementsprechend von den E91 325D LCI OEM Werten abweichen. Was wird da als Referenz herangezogen? Setzt so ein Gutachten dann auch die serienmäßigen Werte für das Fahrzeug voraus, für das vorgesehen ist?
    Auf der anderen Seite wird ja sowieso im IST-Zustand die Freigängigkeit überprüft.

  • Diese Diskussion über das Vermessungsprotokoll hatte ich schon ein paar Mal mit TÜV-Prüfern und immer gewonnen :)
    Ich habe meine Fahrwerke noch NIE vor der Eintragung vermessen lassen. Sitzt dem Prüfer ein Furz quer und ich muss nochmal nachbessern, darf ich ja wieder zum Vermessen. Daher gehe ich immer danach zu vermessen. Wenn der Prüfer das möchte, reiche ich das Protokoll auch gerne nach.

    Ich mache das ja beinahe täglich, und bei mir läuft das schon auch so. Ist aber eigentlich nicht der Richtige Weg. Das Protokoll soll ja dem Prüfer eigentlich bestätigen, dass die Einstellwerte im Toleranzbereich sind, somit die Reifen nicht frühzeitig einseitig abfahren etc. Darum sagte ich ja, dass es dahingestellt ist, ob das alle/welche so machen.

    Da war ich auch baff mit der Vermessung, als ich meine Vogtland Federn samt Koni Dämpfer usw. zur Eintragung da hatte. Sprach dann von Vermessung (glaube das stand sogar so in dem Teilegutachten irgendwo), bestand aber nicht auf das Protokoll.
    Falls das anders gewesen wäre... ich fahre rundherum M3 Werte, die dementsprechend von den E91 325D LCI OEM Werten abweichen. Was wird da als Referenz herangezogen? Setzt so ein Gutachten dann auch die serienmäßigen Werte für das Fahrzeug voraus, für das vorgesehen ist?
    Auf der anderen Seite wird ja sowieso im IST-Zustand die Freigängigkeit überprüft.

    Es geht jetzt nicht so sehr um Spurwerte, aber der Sturz sollte halt in einem bestimmten Bereich sein, das steht ja auch dann in vielen Fahrwerks oder Felgengutachten oder in den Reifenfreigaben ("2,5bar bei max 2°" etc.).