Denke es ist nicht erlaubt weil Dich dann keiner im Auto erkannen kann.....
Es geht wohl eher genau ums Gegenteil: Die Sicht nach Aussen.
Es mag einige unsinnige Regelungen innerhalb der Zulassungsordnung geben, aber dass die Sicht des Fahrers als hoher Sicherheitsfaktor gesehen wird und deswegen mehr oder weniger unangetastet bleiben soll, das ist völlig richtig so. Glaube da gibt es wenig drüber zu diskutieren.
Wenn man bei Dunkelheit an einer Kreuzung nen Fußgänger ummäht, weil man ihn schlicht nicht gesehen hat, ist die Sache dann wahrscheinlich nicht mehr so lustig.
Wenn der Fahrer sich der Gefahr bewusst ist und auch bei Dunkelheit mit einem entsprechendem Mehr an Aufmerksamkeit unterwegs ist, ja mei, soll ers machen. Das hält eh höchstens bis zum nächsten TÜV Termin
Denn es existiert hier keine Grauzone. Scheibenfolien müssen eine ABE besitzen, in der drin steht, für welche Scheibeiben diese freigegeben sind. Sämtliche Tönungsfolien haben zu 99,9% keine Freigabe für die vorderen Seitenscheinben. Es spielt also keine Rolle, wie schwammig es eventuell in der StVZO formuliert ist, allein durch die fehlende ABE ist und bleibt es unzulässig.
Und ich bezweifle auch, dass man so eine Folie einfach so von der Scheibe ziehen kann wie nen Aufkleber vom Trägerpapier. Ich hatte meine Rückleuchten mal foliert gehabt. Da ging beim abziehen ohne Fön schon mal gar nix.