US Standlicht beim E93

  • Natürlich kann man sich nicht drauf verlassen dass blinken auch wirklich abbiegen bedeutet oder andersrum....


    Aber wenns der Zufall so will und es geht um viel Geld oder Personenschäden dann würde ich mich einfach bedeutend wohler fühlen wenn so ne Aussage vom Unfallgegner ("da waren doch Blinker an") im Raum steht und ich Sidemarker aktiv hätte.


    Aber das muss jeder für sich entscheiden.
    Solange nichts passiert wird es kein Schwein interessieren und wenn dann kostet es wohl kaum Strafe...Wenn überhaupt ein wenig Zeit um das Auto nochmals vorzuführen beispielsweise.

  • Ihr vergesst, dass nach Erlöschen der Betriebserlaubnis auch kein Versicherungsschutz mehr besteht...



    § 6 Pflichtversicherungsgesetz:
    (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

    (3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

    Erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis wegen nicht eingetragenen, aber eintragungspflichtigen Umbauten, so erlischt der Versicherungsschutz!
    Da ein solcher Eigenumbau immer vorsätzlich erfolgt, kann der Wagen sofort und auf Nimmerwiedersehen eingezogen werden.
    Bereits ohne Unfall und Unfallfolgen.

  • Ich wurde vor nem Monat damit angehalten....35,- € Verwarngeld und ich musste vorstellig werden,dass es raus codiert wurde.
    Zack, am gleichem Abend war es wieder drin. :thumbsup:
    Meine Erfahrung ist, dass es meist nur jüngeren Polizisten auffällt...zumindest bei uns hier im Norden so.

  • Ich wurde vor nem Monat damit angehalten....35,- € Verwarngeld und ich musste vorstellig werden,dass es raus codiert wurde.
    Zack, am gleichem Abend war es wieder drin. :thumbsup:
    Meine Erfahrung ist, dass es meist nur jüngeren Polizisten auffällt...zumindest bei uns hier im Norden so.


    genau so würde ich das auch machen. :whistling::whistling::whistling:


    ja was sind wir alle böse gesetzesbrecher und schwerverbrecher. ein leben am limit eben.... :juhu:


    :teufel::teufel::teufel::teufel:

    Road Map Navi Experte 2025 CIC NBT etc. - PM me :04-wbb4-tongue:

    If it makes you happy it doesn't have to make sense to anybody else!

    Meguiar's Fanboy

  • US-TFL (also gedimmtes Fernlicht) sehe ich auch unproblematisch, die Sidemarker (gedimmte Blinker) hingegen würde ich nicht aktivieren.


    Sehe es ähnlich wie matze, und habe auch schon ein/zwei mal bei flüchtigem Hinsehen fälschlicherweise ein "Blinken" interpretiert. Für mich ist ein daueraktives Blinklicht eine Verkehrsbehinderung, ob die Polizei oder andere das ähnlich sehen, sei mal dahin gestellt ;)

  • dann müsstest du dich bei jedem E60/61 davon auch belästigt fühlen bei denen die orange lichtleite ab werk dauerhaft brennt. und bei vielen Volvos etc auch. :whistling:

    Road Map Navi Experte 2025 CIC NBT etc. - PM me :04-wbb4-tongue:

    If it makes you happy it doesn't have to make sense to anybody else!

    Meguiar's Fanboy

  • Zitat

    Ihr vergesst, dass nach Erlöschen der Betriebserlaubnis auch kein Versicherungsschutz mehr besteht...

    Nö, vergessen wir nicht. So pauschal formuliert ist das nichts weiter als ein Stammtischmythos, der sich einfach nur sehr hartnäckig hält.



    Erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis wegen nicht eingetragenen, aber eintragungspflichtigen Umbauten, so erlischt der Versicherungsschutz!

    Zunächst einmal erlischt die BE auch nicht einfach so, nur weil man unzulässige Teile verbaut hat. Da gehört schon ein wenig mehr dazu.
    Was die Versicherung angeht, ich versuchs mal kurz zu machen. Entsprechende Gesetzestexte (auch zum Thema Erlöschen der BE) und Versicherungspolicen sind heutzutage ja öffentlich zugänglich, kann also jeder nachlesen. Übrigens zähle ich das Pflichtversicherungsgesetz nicht dazu. Das beschäftigt sich damit, dass bei KFZ, die im Straßenverkehr unterwegs sind, ein Versicherungsvertrag bestehen muss. Eine ganz andere Baustelle also.
    Eine Versicherung hat tatsächlich das Recht, ihr Leistungen im Schadensfall zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer seinen Pflichten nicht nachkommt. Dazu muss aber ein kausaler Zusammenhang bestehen zwischen dem Unfall und den beispielsweise hier besprochenen Codierung der US Blinker, was sicherlich als eine Art Gefährung angesehen werden kann. Fährt jemand raus, weil er denkt ich blinke und ich fahr ihm rein, dann besteht dieser Zusammenhang durchaus. Fahre ich rückwärts an ein parkendes Auto, werden wohl kaum die Blinker dafür verantwortlich sein.
    Die Komplette Streichung von Leistungen ist auch nur auf die Kaskoversicherungen beschränkt. In der Haftpflicht gilt im Versicherungsfall eine maximale Regressforderung von 5000 Euro. Ist natürlich auch Geld, aber in den finanziellen Ruin wird das wohl niemanden treiben. Und angesichts von möglichen Personenschäden mit Krankenhausaufenthalten, evtl chirurgischen Eingriffen etc ist man mit 5000 sehr gut bedient denke ich.


    Also nochmal zusammengefasst:
    - Die BE erlischt nicht automatisch, wenn man unzulässige Teile verbaut oder etwas umprogrammiert
    - Auch im worst case einer nicht gültigen BE erlischt der Versicherungsschutz nicht automatisch, die Veränderung muss unfallursächlich sein
    - Eine komplette Streichung der Versicherungsleistungen ist nur in der Kasko möglich. In der Haftpflicht maximale Regressforderung von 5000 Euro


    Das sind die Fakten. Alles andere sind Stammtischparolen

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

  • CabRyder


    Danke! Hättest du es nicht geschrieben, hätte ich es geschrieben... Immer die selbe scheiße die man bzgl. Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz liest. Beides hat ÜBERHAUPT NICHTS miteinander zu tun. Haftpflichtversicherung besteht immer und das ist auch gut so.

  • So....


    Hier mal der angesprochene volvo.


    Vor 2 tagen in Berlin fotografiert. Das is serie beim volvo!!!! Verstehe nicht wie sowas legal sein soll... bei unseren bmws dann aber illegal.


    Dagegen sind unsere gedimmten blinker ein witz so hell wie die bei volvo leuchten!!!



    [Blockierte Grafik: http://www.abload.de/img/pps92.jpg]


    Gesendet vom S7 Edge via App

    Road Map Navi Experte 2025 CIC NBT etc. - PM me :04-wbb4-tongue:

    If it makes you happy it doesn't have to make sense to anybody else!

    Meguiar's Fanboy