Nach Einzelabnahme die Änderung in Schein eintragen lassen?

  • Habe heute die Styling 296 auf meinen E92 eintragen lassen, per Einzelabnahme.
    Muss ich das nun bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein eintragen lassen oder reicht es wenn ich den Wisch vom Tüv mitführe?


    Was ich noch seltsam fand, hab hinten noch Distanzscheiben verbaut, 15 pro Seite. Die haben eine ABE für 9x19 ET39. Die 296 haben hinten 9x19 ET40.
    Die Distanzscheiben wollte er jetzt nicht mit eintragen weil er meinte es wäre zu wenig Platz. Wie kann das denn sein, die ABE gilt für Felgen mit ET39, die neue hat ET40, also steht das Rad doch sogar 1mm weniger weit raus ?(

  • Das steht auf der Abnahmebescheinigung vom TÜV drauf. Entweder "bei nächster Gelegenheit" oder "unverzüglich". Einfach mal lesen ;)


    Bei Felgen wird es i.d.R. "bei nächster Gelegenheit" sein und du musst die Zettel nur mitführen.

  • Beim TÜV-Süd wurde mir bei meiner letzten Einzelabnahme (Sept. 2016) gesagt, dass man mittlerweile immer die Eintragung vornehmen lassen muss. Die Regelung mit dem Mitführen der Abnahme wurde seiner Aussage nach abgeschafft. Bei meiner Abnahme stand dann auch drauf, dass ich es unmittelbar eintragen lassen muss.


    Zu deinen Distanzscheiben:
    Warum diese nicht abgenommen wurden, kann ich dir leider nicht sagen. Wenn dem TÜV-Menschen das zu eng ist, dann verweigert er die Abnahme. Normalerweise wird ein Verschränkungstest gemacht - bestehst du ihn, wird alles abgenommen, wenn nicht, dann nicht. Ein Prüfer hat da aber immer etwas Spielraum - hat er einen schlechten Tag, sagt er vllt. von vorne rein, dass das nichts wird.


    Fakt ist aber, wenn diese nicht in der Einzelabnahme aufgeführt sind, dann bringt dir die ABE überhaupt nichts, weil sich diese in der Regel auf Serienbereifung und Serienfahrwerk bezieht.
    Bei meiner letzten Abnahme hab ich Felgen und Distanzscheiben in Kombination mit Federn abnehmen lassen - im Gutachten stand dann sinngemäß drin "ww. in Verbindung mit Distanzscheiben Nr. XXXX..." - sprich die Spurplatten waren explizit aufgeführt.
    Die ABE der Distanzscheiben nutzt dir jedenfalls nichts (zumindest nicht wenn du diese als "Beweis" mitführst, da diese die Gültigkeit bei anderen Rad/Reifenkombinationen/Fahrwerken verliert.


    Willst du diese zukünftig anbauen, so musst du nochmals eine Einzelabnahme machen lassen. Traurig aber wahr.


  • Fakt ist aber, wenn diese nicht in der Einzelabnahme aufgeführt sind, dann bringt dir die ABE überhaupt nichts, weil sich diese in der Regel auf Serienbereifung und Serienfahrwerk bezieht.


    Ja beim Verschränken hat es nicht gepasst, der Reifen lag dann an. Das verrückte ist ja aber dass es an der HA bis auf ET40 und ET39 keinen Unterschied gibt, sogar die Reifen sind die von Werk, also die Bridgestone RE050A.
    Das heißt ja, dass die ABE eigentlich Mist erzählt, weil mit ET39 hätte es ja genauso wenig gepasst. :rolleyes:


    My bad.. müsste mal die ganze ABE lesen.. die Auflage K2a besagt, dass bei 15mm die Kotflügel nachbearbeitet werden müssen. Damit hätte sich das geklärt ;)

  • Muss ich das nun bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein eintragen lassen oder reicht es wenn ich den Wisch vom Tüv mitführe?


    Einfach den Wisch lesen, dort steht es eindeutig, ob die Eintragung bei Gelegenheit oder unverzüglich zu erfolgen hat. So schwer ist es eigentlich gar nicht, diesen zu lesen.


    Ja beim Verschränken hat es nicht gepasst, der Reifen lag dann an. Das verrückte ist ja ....


    Und da verwundert es dich ernsthaft, dass der Prüfer dir die Abnahme verweigert? :|


    ....Die Distanzscheiben wollte er jetzt nicht mit eintragen weil er meinte es wäre zu wenig Platz. Wie kann das denn sein....


    Dass 15 mm Platten nicht passen, sollte nun wirklich nicht verwunderlich sein. Davon mal abgesehen: Hast du die Platten einfach blind auf gut Glück verbaut, ohne jemals die Freigängigkeit zu prüfen? Damit hast du natürlich im Prinzip alles falsch gemacht. Das die Freigängigkeit als aller erstes überprüft werden muss, ist zum einen logisch und eigentlich selbsterklärend und zum anderen wird das hier seit Jahren(!) gepredigt (die Diskussion hatten wir mit dir doch bereits 2015)...



    btw: Es gibt für genau solche Fragen bereits Sammelthreads. Muss es wirklich jedes mal ein neuer Thread sein?
    zulässige Rad- /Reifenkombinationen
    Muss ich meine Felgen wirklich eintragen lassen?

    Zitat eines 335i-Fahrers:

    Zitat

    Unglaublich was hier alles an Müll zu lesen ist.
    [...]Selbst BMW deklariert das FZG als Sportcoupe.[...]
    Ein versierter Fahrer wird mit dem AG BMW Kreise um den Porsche ziehen.
    [...]

    :grinundwech:


  • Ahh hervorragend einer muss immer meckern. Thema war eigentlich durch :rolleyes:
    Die 15er sind eigentlich für die Winterräder, da ich aber wie oben beschrieben die ABE nicht ganz zu Ende gelesen habe, dachte ich die würden auch für die Sommerräder gehen und hab sie drauf gelassen. Daher habe ich mich zunächst gewundert dass es nicht passt obwohl es eine ABE gibt.
    Das hab ich dann erst später gemerkt, wie gesagt.