Naja, soweit würde ich noch nicht denken. Erstmal muss die Frist zur Nachbesserung verstreichen, dann noch eine zweite Frist gesetzt werden mit der "Androhung" zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Dabei gilt in der Regel: der Zustand ist wie vor Abschluss des Kaufvertrages wiederherzustellen. Heisst: du kriegst dein Geld wieder, und zwar exakt die Summe, die im Kaufvertrag festgehalten wurde. Abschläge davon aufgrund der Nutzung sind i.d.R. nicht zulässig, solange du sie nicht schuldhaft verursacht hast und sie den Wert der Ware nicht maßgeblich beeinflussen.
Bei einer Finanzierung werden die Zinsen usw. in der Regel ja mit in die Gesamtsumme eingerechnet. Bei der Rückzahlung muss dann auch der Kredit rückgängig gemacht werden, da kommt halt drauf an, was dort im jeweiligen Kreditvertrag steht. Der Kaufvertrag des Autos und der von dir abgeschlossene Kreditvertrag haben erstmal nix miteinander zu tun.
Im Falle der Rücknahme wird der Verkäufer dir die Gesamtsumme der Finanzierung erstatten und auf den Fahrzeugbrief bestehen, damit ist die Abwicklung beendet. Um den Kredit bei der Bank loszuwerden, tilgst du einfach die Komplettsumme und bist raus (sofern der Vertrag dies vorsieht). Die Bank schickt den Brief wieder zum Verkäufer und fertig - für den VK die denkbar ungünstigste Variante.
Gewöhnlich wird die Bank dann eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für die ihr verlorenen gegangenen Gewinne verlangen (meist 1% der offenen Schuld), diese kannst du dann als Schadensersatz beim Verkäufer zurückforden.