Nach Unfall 50% Mithaftung durch Versicherung abgezogen

  • Also sofern es in Deutschland nicht komplett anders ist, wovon ich nicht ausgehe, ist es exakt so wie Patty es gesagt hat.


    Die Polizei klärt in keinster Weiße die Schuldfrage. 01 (in Österreich A.) oder 02 (in ÖSterreich B.) sagt nichts über die Schuldfrage aus, das ist ein Irrglaube.


    Eine polizeiliche Aufnahme eines Verkehrsunfalles mit REINEM SACHSCHADEN ist nur dann vorgesehen, wenn sie die PArteien nicht problemlos NAme und Anschrift mittels Führerschein u. Fahrzeugschein nachweisen können (zb. Ausländer, Firmenfahrzeuge etc)
    Ansosnten kostet eine Aufnahme durch die Polizei Geld, da es einfach nicht vorgesehen ist. Kurz Fotos schießen und dann schleunigst die Straße freimachen, damit sich wegen einem lächerlichen Kleinstschaden nicht ein 5km langer STau bildet.


    Ganz anders ist es wiederum wenn eine Person verletzt ist, denn dann sind wir im Strafrecht bei "Fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr" und da MUSS die Polizei diesen Unfall aufnehmen.


    Abschließend zusammengefasst: Die Polizei stellt NIEMALS die Schuld fest, sofern sie nicht rein zufällig den Unfall selbst gesehen haben. Das tun Sachverständiger, Zeugen bzw. Anwälte im Nachhinein.


    PS: Ich arbeite damit Tag für Tag, also werde ich es wissen ;)

  • Bei uns gibt's von den Beamten zuerst einen Anschiss, wenn sie wegen einer Beule in der Stossstange auf den Platz gerufen werden. Macht ja auch Sinn, die haben besseres zu tun. In solchen kleinen Fällen ein Unfallprotokoll ausfüllen und gut ist. Ist die Sachlage unklar oder der Unfallgegner macht Faxen, dann sieht es wieder anders aus. Selbstverständlich auch bei grösseren oder sogar Personenschäden. Jedes Mal die Cops auf den Platz rufen verursacht nur unsinnig Kosten. Dafür dann jammern wenn man wieder Steuern abdrücken muss oder im Stau steht, weil ein paar Helden wegen einem Kratzer in der Stossstange die Kreuzung blockieren :D


    Und was die Rechtsprechung bzw. die Schuldzuweisung angeht, so macht das zumindest in der CH das Amt und nicht die Polizei. Die schreiben dir maximal die Busse, wenn sie dich beim Fahren mit dem Telefon am Ohr erwischen ;)


    Artet ein solcher Fall rechtstechnisch aus, dann landet es eh vor dem Richter und der trägt i.d.R. keine Uniform. Bei grösseren Schäden werden in der CH vor Ort durch die Polizei die Aussagen aller Beteiligten aufgenommen und diese werden dann von der entsprechenden Stelle (i.d.R. bei uns das Strassenverkehrsamt oder dann eben vom Richter) ausgewertet. Das einzige was die noch Polizei macht, wäre der Entzug einer Fahrerlaubnis vor Ort und selbst diese wird im nächsten Schritt dann über das Amt abgewickelt. Und auch das natürlich nur bei entsprechender Sachlage. Ein Beamte kann vor Ort also lange jemandem die Schuld zuweisen, in Stein gemeisselt ist deswegen noch gar nichts.

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  • Bitte was? Niemand hat das Recht sich freisprechen zu lassen, wenn er schuldig ist.
    Es ist einfach falsch, dass die Polizei entschieden kann/darf, wer Schuld hat. Aufnehmen lassen würde ich es auch immer, dabei geht es aber nur um Beweissicherung (und wenn es nur die Aussagen sind).
    Guck dir nochmal die Grundlagen der Demokratie und Gewaltenteilung an, für solche Fragen ist die judikative zuständig und dazu gehört dir Polizei nicht.


    Ja leider ist es die traurige Realität, wenn Du einen guten Rechtsanwalt hast boxt der alles durch.......


    Die Demokratie die Du ansprichst ist Mitte/Ende der 90iger, allerspätestens Anfang 2000 den Deutschen verloren gegangene (ist leider so) money talks..... Das was die (sorry) alten Leute sich nach‘m Krieg hart erkämpft haben wird uns Stück für Stück weggenommen weil jeder nur noch an seinen eigenen Arsch denkt, HAUPTSACHE MIR GEHTS GUT :thumbdown:


    Den Mut was zu verändern für ALLE hat kaum noch einer, weil alle nur noch egoistisch denken & Angst haben vor Anzeigen usw.....
    Aber das gehört hier nicht zum Thema.....


    Welche Grundlagen der Demokratie meinst Du die, die mal waren oder......... :gr:


    Demokratie bye bye :bye: money talks

    Gruß Markus :)


    Ihr braucht Hilfe jeglicher Art???
    Wir (mein Papa & ich) bauen alles für Euch um, Schweissen jeglicher Art, Karosserie jeglicher Art, Turbolader Umbauten, LLK‘s Umbauten usw, alles ist möglich.



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  • Ja, in der Realität werden teilweise schuldige freigesprochen. Man hat aber kein Recht darauf. Ein recht hat man nur auf ein "faires" Verfahren.


    Ich weiß nicht was du unter Demokratie verstehst oder warum es sie deiner Meinung nach in Deutschland nicht mehr gibt, die Gewaltenteilung um die es mir ging besteht aber nach wie vor und danach werden sowohl Verurteilungen im Sinne des Strafrechts als auch zivilrechtliche Fragen von der judikativen (also Gerichten) und nicht von der exekutiven (Polizei) geklärt.

  • Ja, in der Realität werden teilweise schuldige freigesprochen. Man hat aber kein Recht darauf. Ein recht hat man nur auf ein "faires" Verfahren.


    Ich weiß nicht was du unter Demokratie verstehst oder warum es sie deiner Meinung nach in Deutschland nicht mehr gibt, die Gewaltenteilung um die es mir ging besteht aber nach wie vor und danach werden sowohl Verurteilungen im Sinne des Strafrechts als auch zivilrechtliche Fragen von der judikativen (also Gerichten) und nicht von der exekutiven (Polizei) geklärt.


    Jap Demokratie pur, wenn Gerichte/Richter Angst haben Leute zu verurteilen weil Sie bedroht werden :good:


    Mache ein Überfall gibt’s 5Jahre, bringe ein um 2Jahre auf Bewährung :brav:


    Demokratie aus‘m 16ten ode 17ten Jahrhundert :gr:


    Rest können wir auch gern per PN schreiben
    (ohne böse Worte). Wir müllen hier den Tread zu.....

    Gruß Markus :)


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  • Die 01 und 02 sind Annahmen, keine Grundlage für eine Entscheidung, weder Haftungs- noch zivilrechtlich.


    Als erstes würde ich eine detaillierte Begründung der gegnerischen Versicherung anfordern. Der zitierte Text ist etwas dürftig.
    Habt ihr eine Vollkasko für Euer Fahrzeug? Schaden über diese regulieren lassen, vielleicht lässt sich nach Schildeurung des Schadens Eure Versicheunrg auf einen Rechtsstreit mit der gegnerischen Versicherung ein. Dann hättet ihr das Problem abgewälzt.

  • Abschließend zusammengefasst: Die Polizei stellt NIEMALS die Schuld fest, sofern sie nicht rein zufällig den Unfall selbst gesehen haben. Das tun Sachverständiger, Zeugen bzw. Anwälte im Nachhinein.


    auch das ist so nicht ganz vollständig/korrekt.


    bei euch da drüben mögen die Cops das vielleicht nicht tun bzw die Versicherer nicht anerkennen.


    hier z.b. läuft das schon so das die Polizei anhand des Unfallortes teilweise eine ganz klare Linie fährt was den Unfallverursacher angeht (wenn dieser z.b. aus einer parklücke einfach auf die Hauptstraße zieht) [anhand unseres unfalls mit X5 selbst erlebt]


    Anwälte klären die Schuld schonmal überhaupt nicht. Die unterstützen dich nur, holen Schmerzengeld raus etc. Was die Schuldfrage angeht haben die rein gar nix zu melden. Die können lediglich behaupten das es so oder so war.


    Schuldfrage klären wenn überhaupt die Sachbeareiter der Versicherung (u.a. aufgrund der Unfallaufnahme durch die Polizei und die Aussagen der beiden beteiligten Parteien) und in schwierigen Fällen per Gutachter mit Gegenüberstellung.


    Ansonsten stellt der Sachverständige in erster Linie nur die Schadenhöhe fest. Den Rest bearbeitet dann die KFZ Schadenabteilung. Zumindest in Deutschland.


    und wenns ganz arg kommt klärt sowas das Verkehrsgericht.




    P.S.Ich hab das mal gelernt und während der Ausbildung selbst Schäden bearbeitet. Und da wurde ganz klar auch das Polizeiprotokoll als Grundlage genommen.

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  • "Die Polizei stellt NIEMALS die Schuld fest"


    Dies wurde behauptet und stimmt eben nicht. Wie danach der exakte Ablauf abgewickelt wird kommt auf mehrere Faktoren an. Einem Polizisten fehlt einfach die "Ermächtigung" jemanden für schuldig zu erklären.


    Oder was wäre bei einem sehr unklarem Fall, gibt er dann beiden 50% Schuld? Das machen wie zuvor erwähnt die Versicherungen, zur Not Sachverständiger, Gerichte usw. wenn es zu keiner Einigung kommt. (Das ein Anwalt nur ein Rechtsbeistand für die Partei ist und nicht die Schuld klärt, ist selbstverständlich klar.. kam vermtl. wegen meiner Aufzählung falsch rüber)


    Der Polizist ist lediglich vor Ort um für eine korrekte Aufnahme der Daten zu sorgen. Nennt sich bei österr. Polizisten "Dokumentationspflicht" gem. deren Richtlinienverordnung.


    Aber wie gesagt, kann schon sein dass das in DE anders ist ;)

  • Hallo Allerseits,


    kurze Rückmeldung.
    Die ganze Sache ging damals zum Anwalt. Es hat alles etwas gedauert, weil beim Anwalt ein Wechsel war und mit der Nachfolge nicht alles auf Anhieb geklappt hat.


    Die Gegenpartei hat einen Brief vom Anwalt bekommen und blieb dabei nur 50% zahlen zu wollen.
    Darauf hin wurde von uns Klage bei Gericht eingereicht. Und siehe da, die Gegenpartei bezahlt nun alles!