Also sofern es in Deutschland nicht komplett anders ist, wovon ich nicht ausgehe, ist es exakt so wie Patty es gesagt hat.
Die Polizei klärt in keinster Weiße die Schuldfrage. 01 (in Österreich A.) oder 02 (in ÖSterreich B.) sagt nichts über die Schuldfrage aus, das ist ein Irrglaube.
Eine polizeiliche Aufnahme eines Verkehrsunfalles mit REINEM SACHSCHADEN ist nur dann vorgesehen, wenn sie die PArteien nicht problemlos NAme und Anschrift mittels Führerschein u. Fahrzeugschein nachweisen können (zb. Ausländer, Firmenfahrzeuge etc)
Ansosnten kostet eine Aufnahme durch die Polizei Geld, da es einfach nicht vorgesehen ist. Kurz Fotos schießen und dann schleunigst die Straße freimachen, damit sich wegen einem lächerlichen Kleinstschaden nicht ein 5km langer STau bildet.
Ganz anders ist es wiederum wenn eine Person verletzt ist, denn dann sind wir im Strafrecht bei "Fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr" und da MUSS die Polizei diesen Unfall aufnehmen.
Abschließend zusammengefasst: Die Polizei stellt NIEMALS die Schuld fest, sofern sie nicht rein zufällig den Unfall selbst gesehen haben. Das tun Sachverständiger, Zeugen bzw. Anwälte im Nachhinein.
PS: Ich arbeite damit Tag für Tag, also werde ich es wissen