Turbo gehimmelt ...

  • Wenn du die Möglichkeit hast, gucke zu beim Austausch oder lasse dir genau zeigen was alles getauscht wurde.

  • bei defekter Ölpumpe kannst eigentlich gleich den ganzen Motor tauschen.
    Wenn du so gefahren bist, dann sind die Pleuellager, Hauptlager und die Kurbelwelle normal auch hinüber.

  • klingt nachvollziehbar …


    wenn dem so ist, können sie sich die Reparatur ja eigentlich auch sparen - ich befürchte aber, dass die Werkstatt das Überprüfen dieser Teile nicht bezahlt bekommt von der ggg Versicherung und sie mich als ´dummen´ Kunden damit erst mal so weiter fahren lassen …


    Die Frage die sich daraus ergibt ist ja, ob ich mich mit der erbrachten Leistung zufrieden geben muss, oder ob ich beim Händler die Rücknahme aus o.g. Gründen verweigern kann, weil nicht geklärt ist, ob es weitere Folgeschäden geben kann. Ich weiß, ...hätte hätte Fahrradkette …. Aber das ungute Gefühl wird dann zwangsläufig immer mitfahren und den beherzten Tritt aufs Gaspedal wird man sich genau aus diesen Gründen wohl verkneifen ...


    Habe gerade mal diese Einwände an meinen Händler geschickt … ui hat der sich gefreut :whistling::fk:


    also dran bleiben - ich glaube es bleibt spannend … X(

  • Sobald es gemacht ist einfach von einer unabhängigen Stelle den Motor prüfen lassen.
    Oder komplette Dokumentation verlangen/dabei sein und selbst dokumentieren und das dann begutachten lassen.

  • die werden wohl das Öl abgelassen haben?
    Dort sieht man einen Lagerschaden sehr schnell wenn Abrieb mit rauskommt, der schwimmt schön am Öl.
    Dazu muss man auch nicht lange mit kaputter Ölpumpe fahren das man diesen hat.

  • zumindest hat man mir ( die Werkstatt )gesagt, dass man die Ölwanne noch abbauen wolle - dazu muss das Öl raus - klar.
    Dazu muss man wissen, dass der Händler keine eigen Werkstatt hat und der Wagen an eine Vertragswerkstatt der ggg Versicherung vermittelt wurde - und die reparieren genau so weit, wie es die Versicherung bezahlt - im Idealfall ! Ob dann die Leistungen die abgerechnet werden auch erfolgt sind, überlasse ich mal der Meinung der treuen Leserschaft - ich persönlich denke zumindest nicht.


    Das oben erwähnte lange Fahren würde ich nach Google-Maps-Schätzung auf ca. 4~5km schätzen … wobei der Motor ja ´normal´ lief, jedoch kaum noch Leistung hatte … Das sollte durchaus reichen denke ich ...


    Hab den Händler nochmal schriftlich kontaktiert, dass ich den Wagen zurückgeben möchte … die o.g. Punkte reichen denke ich mal für eine gute Ausgangsposition … sollte er sich zieren oder mir doch irgendwie dumm kommen, muss ich wohl meine Rechtsschutzversicherung mal bemühen …


    Auch wenn er ein netter Typ ist und auch absolut nichts persönliches gegen Ihn( was anderes kann ich Ihm sowieso nicht nachweisen ), ist das Vertrauen dahin und ich sehe es auch nicht ein, mit einer tickenden Zeitbombe weiter durch die Gegend zu fahren. Mal gestellt den Fall, dass ein anderer Motor da rein kommt, ist es nicht das Fahrzeug, was ich so gekauft habe ...

  • Moin …


    habe dem Händler gestern Abend in weiser Voraussicht schriftlich mitgeteilt, dass ich den Wagen zurückgeben möchte und den Kaufpreis erstattet sehen will.


    Das hat er natürlich dankend abgelehnt - da könnte ja jeder kommen und dann könnte er den Laden dicht machen … blablabla …


    Mir persönlich egal wie viele Leute bei Ihm ankommen und ob er den Laden dann dicht machen kann - ich werde heute mal meine Rechtschutzversicherung bemühen und dem entsprechenden Anwalt dazu konsultieren, einfach um mal genau zu wissen, wie meine Chancen sind …


    Vielleicht muß ich das ja auch alles so hinnehmen … :motz: